Die Entwicklung der
Mitgliederverwaltung
in der GEW
Von den Anfängen bis zum Jahr
1996
Zusammengestellt von
Arno Carbach
Werner Grevecke
Jürgen Schmidt
Inhaltsverzeichnis
A. Die Mitgliederverwaltung in
den Landes- und Kreisverbänden bis 1970
1. Karteiwesen und Statistik
3
2. Die Erhebung der Beiträge 4
a) Die Handkassierung 4
b) Der Dauerauftrag 4
c) Der Einzug des Beitrags 5
d) Die Beitragshoheit 6
e) Der tatsächlich zu zahlende
Mitgliedsbeitrag 7
f) Die Beitragszahlung an den DGB 8
g) Die Dynamisierung der Beiträge 9
B. Die Entwicklung der
Datenverarbeitung von 1970 bis 1990
1. Die Entwicklung eines Mitgliederverwaltungsprogramms
bei der BfG 9
2. Die Einführung bei DGB-Gewerkschaften 10
3. Die Übernahme in den GEW-Landesverbänden 10
a) Die
Umstellung am Beispiel des Landesverbandes Niedersachsen 13
b) Die Erfassung
in Nordrhein-Westfalen 14
4. Die ersten Produkte der Datenverarbeitung 16
5. Der Datenaustausch 17
6. Das Karteiwesen 18
7. Der Zeitungsversand 20
8. Das zentrale Lastschriftverfahren 22
9. Der Mainzer Kongress 22
10. Die Technisierung der Landesgeschäftsstellen 24
11. Die Umstellung aller Landesverbände auf ein
gemeinsames Programm 26
12. Der Einstieg in die Mitgliederverwaltung mit
Personalcomputern 27
C. Die Mitgliederverwaltung ab
1990
1. Die Bildung der neuen Landesverbände 27
2. Die Neustrukturierung der Mitgliederverwaltung 30
3. Die Erstellung eines neuen Pflichtenheftes und die
Neuprogrammierung 31
4. Die Anlaufschwierigkeiten 34
D. EDV und Mitgliederverwaltung
von 1993 bis 1996
1. Die Erweiterung der Aufgaben der Datenverarbeitung 35
2. Die EDV-Ausstattung der Geschäftsstelle des
Hauptsvorstandes 37
3. Das Rechtsschutzprogramm 38
4. Die GEW im Internet 38
A. Die Mitgliederverwaltung in
den Landes- und Kreisverbänden der GEW bis 1970
In nahezu allen Chroniken, die
bisher über die Geschichte der GEW geschrieben wurden, kommt die Beschreibung
der eigentlich organisatorisch wichtigsten Bereiche praktisch nicht oder nur
ganz am Rande vor. Dabei wurden gerade von den Kolleginnen und Kollegen, die
sich dort zur Mitarbeit zur Verfügung stellten, zeitweise sehr hohe
Anforderungen an die Arbeitsbereitschaft gestellt. Die Schriftführerinnen und
Schriftführer, sowie die Schatzmeisterinnen und Schatzmeister in den
Gliederungen vor Ort hatten die Aufgabe, die Bestände der Mitglieder zu
überwachen. Sie nahmen die Anträge auf Mitgliedschaft entgegen, bestätigten die
Aufnahme in den Orts- bzw. Kreisverband, stellten die Mitgliedskarten aus, die
dann vom jeweiligen Kreisvorsitzenden der GEW unterschrieben wurden, und legten
zur eigenen Kontrolle Karteikarten mit den wichtigsten Personalangaben der
neuen Mitglieder an.
Bis in die 70er Jahre dieses
Jahrhunderts hinein konnte keine Gewerkschaft, aber auch keine andere
Vereinigung, genaue Angaben über den exakten Mitgliederbestand machen. Dabei
war die Situation in allen Bereichen der Wirtschaft gleich. Am Ende eines jeden
Kalenderjahres wurden im Bereich der Gewerkschaften, des Handels, der Industrie
und der Verwaltung alle Bestände an Waren und Einzelteilen in den Läden, Büros,
Lagern und Produktionsstätten von Hand nach den jeweiligen Vorgaben der
Fragebögen ausgezählt und festgeschrieben. In mühsamer Kleinarbeit wurden die
einzelnen Zählbogen anschließend zusammengefasst und zu Jahresendbeständen
festgeschrieben. Diese bildeten die Grundlage für die weitere Feststellung der
Jahresrechnungen.
Dieses genaue Auszählen der
Mitglieder fand auch in der GEW statt. Zu Ende eines Kalenderjahres verschickte
der Hauptvorstand die statistischen Meldeformulare an die Landesverbände und
forderte sie auf, die Formulare bis zu einem festgesetzten Termin ausgefüllt
wieder zurückzusenden. Jeder Landesverband seinerseits verschickte eigene
landesspezifische Meldebogen zur Erfassung der Mitglieder an die Bezirks- bzw.
Kreisverbände. Da in vielen Bereichen die Kreisverbände nicht die letzte
Gliederung waren, forderten nun ihrerseits die Kreisverbände ihre Ortsverbände
und Schulen auf, die Mitgliederbestände nach den Vorgaben der Meldeformulare
festzustellen.
Die Aufzählung der
verschiedenen Ebenen, die Formulare an Gliederungen weiterleiteten, zeigt
bereits die Vielzahl von Fehlerquellen, die im System steckten. Die Annahme, dass
der Bestand an Mitgliedern vor Ort tatsächlich hundertprozentig richtig war,
erwies sich nicht selten als falsch. So konnten Karteikarten verloren gegangen
sein, mündlich mitgeteilte Ummeldungen nach Versetzungen, neue Anschriften oder
mündlich erklärte Austritte nicht registriert worden sein.
Die Schriftführer der nächst höheren
Gliederungen, die die Meldungen für ihre Bereiche zusammenstellen mussten,
bekamen in der Regel nicht alle Rückmeldungen vollständig zum gewünschten
Termin auf den Tisch. Lagen nach mehreren Mahnungen letztendlich mit
erheblicher Überschreitung des Meldetermins immer noch nicht alle Rückmeldungen
vor, begann für die fehlenden Bereiche die Schätzmethode. Allgemein
selbstverständlich war, dass eher weniger Mitglieder als tatsächlich vorhanden
an die übergeordnete Ebene gemeldet wurden, weil nach der statistischen Meldung
natürlich auch die Abrechnung der gezahlten Beiträge erfolgen musste.
Es war nicht zu erwarten, dass
bei der Erarbeitung von Statistiken eine größere Anzahl von Merkmalen
ausgewertet werden konnte. Neben der Gesamtzahl der Mitglieder wurde die
Aufteilung nach Geschlechtern und nach Beschäftigungsverhältnissen gefragt.
Bereits bei der Abfrage nach Altersgruppen oder Mitgliedszeiten musste man sich
auf Stichproben beschränken, deren Ergebnisse dann auf den Gesamtbestand
hochgerechnet wurden.
a) Die Handkassierung
In den Anfängen der
Organisation war das Kassieren der Beiträge von den Mitgliedern ein
arbeitsintensives und mühsames Geschäft. Kolleginnen und Kollegen, die sich
bereit erklärten, die Beiträge zu kassieren, wurden besonders geachtet.
Vorherrschend war die Handkassierung in den Kollegien der einzelnen Schulen vor
Ort. Säumige Zahler auf die zu entrichtenden Beiträge anzusprechen, war eine
unerfreuliche Aufgabe. So kam es gelegentlich auch vor, dass die
Vertrauensleute bei den Beitragssäumigen zu unbeliebten Personen wurden. Oft
wurde jeder Versuch, ein Gespräch über ein beliebig freies Thema mit einzelnen
Vertretern dieser Personengruppe zu führen, ziemlich schnell, getrieben durch
das eigene schlechte Gewissen, abgeblockt, weil bei jedem Gespräch irgendwann
die peinliche Frage nach den offenen Beiträgen zu erwarten war.
Die finanzielle Enge der
Mitglieder war ein wesentlicher Faktor für eine Mitgliedschaft in der GEW. Die
Gehälter von Lehrkräften lagen in den 50er Jahren zwischen 180 und 300,00 DM
monatlich. Jede Ausgabe musste sorgfältig überlegt sein. Die Möglichkeit,
Daueraufträge einzurichten, wurde in den Jahren bis etwa 1960 von der Mehrheit
der Mitglieder nur zögernd genutzt. Daraus ergab sich nahezu von selbst, daß es
bei der Eintreibung von Beiträgen niemals ohne Beitragsrückstände abging. Die
Mitglieder vor Ort diskutierten bei jeder Aufforderung der Kassierer, doch
bitte den Beitrag zu entrichten, über den Sinn einer Mitgliedschaft in der GEW,
über gewerkschaftspolitische Misserfolge, über die Höhe des Beitrags und anders
mehr. In vielen Fällen war der Kassierer eine Person, der man besser aus dem
Wege ging.
b) Der Dauerauftrag
Wenn dann endlich die Frage
nach den offenen Beiträgen mit dem Hinweis auf einen eingerichteten
Dauerauftrag beantwortet wurde, war der Kassierer gezwungen, zu prüfen, ab wann
die Zahlungen in welcher Höhe fließen würden, und wie die Regelung möglicher
Beitragsrückstände erfolgen sollte.
Mahnungen zur Entrichtung der
Beiträge waren an der Tagesordnung. Über die Hartnäckigkeit dieser Forderungen
gibt es gänzlich unterschiedliche Berichte. In vielen Fällen blieb die
individuelle Lösung unter Verzicht von nicht gezahlten Beiträgen der einzige
Weg, Mitglieder in der Organisation zu behalten.
Bis zum Ende der 60er Jahre
zahlten etwa 65 bis 70 % der Mitglieder ihre Beiträge per Dauerauftrag. Für die
Mitglieder hatte diese Zahlungsweise den Vorteil, dass sie sich nicht
regelmäßig monatlich um die Überweisung der Beiträge kümmern mussten. Die
Banken leisteten diese Arbeit nun für sie. Auch für die Organisation war diese
Zahlungsweise eine Garantie, dass die Beiträge in einer festgelegten
Regelmäßigkeit in die Kassen flossen. Schwierigkeiten gab es jedoch, wenn eine
Beitragserhöhung beschlossen wurde. Viele Mitglieder hatten für diese
Veränderung wenig Verständnis. Andere waren lediglich zu bequem, ihre
Daueraufträge auf die neue Beitragssumme zu verändern. Die verlangten
Differenzbeträge blieben aus. Mahnschreiben mußten erstellt werden. Der
Verwaltungsaufwand zur Durchsetzung der Forderungen war enorm und oft in
ehrenamtlicher Arbeit kaum zu leisten.
c) Der Einzug des Beitrags
Mit Beginn der 60er Jahre
verbesserte sich die Verwaltungstechnik der Banken zusehends. Alle nur
möglichen Bearbeitungsverfahren wurden nach dem Stand der neuesten Technik
automatisiert. Dadurch wurde es auch möglich, neue Zahlungsweisen einzuführen.
Die deutschen Banken boten erstmals neben der Zahlungsmöglichkeit des
Dauerauftrages das Einzugsverfahren von Geldbeträgen an. Während beim
Dauerauftrag der Bankkunde seine Bank beauftragt, regelmäßig eine bestimmte
festgelegte Summe auf ein anderes Konto zu überweisen, bestimmt beim
Einzugsverfahren der Zahlungsempfänger, welcher Geldbetrag vom Konto des
Zahlungspflichtigen abgebucht und dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden
soll.
Die neue Zahlungsmöglichkeit
nutzten allmählich auch mehr und mehr Kreisverbände. Die flächendeckende
Durchsetzung dieser Zahlungsart scheiterte jedoch an der Tatsache, dass der
Bank bei der Nutzung des Einzugsverfahrens die einzelnen Zahlungsbelege
schriftlich ausgestellt vorgelegt werden mussten. Über technische Einrichtungen
zur maschinellen Erstellung der Belege verfügten die zuständigen Kassierer in
den Kreisen jedoch nicht. Nur wenige Kassierer stellten die Lastschriftbelege
handschriftlich aus. Eine Erleichterung war es, wenn man sich für jedes
Mitglied eine Spirit-Carbon-Umdruck-Matrize anfertigte, die die geforderten
Angaben enthielt, die dann im Umdruckverfahren in den von der Bank vorgegebenen
Lastschriftbeleg eingefügt wurden. Dieses Verfahren wurde z.B. etwa 5 Jahre
lang im Kreisverband Braunschweig genutzt. Dort waren etwa 900 der in der
Kartei geführten 1100 Mitglieder mit der vierteljährlichen Abbuchung des
Beitrags vom eigenen Konto einverstanden.
Das Einzugsverfahren war für
den Kassierer trotz des sehr umständlichen und zeitaufwendigen Ein- und
Umspannens der Umdruckmatrizen eine große Arbeitserleichterung. Nach
Ablieferung der ausgestellten Lastschriftbelege schrieb die Bank den geforderten
Beitrag der Mitglieder in einer Summe dem Kreisverbandskonto gut. Die Quote der
nicht eingelösten Belege war gering. Oft konnte man es sich leisten,
Rücklastschriften unbearbeitet zu lassen, weil die Kasse den Finanzausfall
vertragen konnte. Durch diese Kassierungsweise konnte auch die von der
Landesdelegiertenversammlung für 1968 beschlossene Erhöhung des monatlichen
Beitrags von 6,00 auf 8,00 DM und 1970 von 8,00 DM auf 10,00 DM für den
Landesverband Niedersachsen verhältnismäßig problemlos durchgesetzt werden,
weil sich die Mitgliedschaft nahezu ausschließlich aus Lehrkräften aller
Schularten zusammensetzte. Eine Berücksichtigung von Mitgliedern in anderen
Bereichen der Erziehung fand nicht statt, weil der Anteil der Mitglieder aus
dem Bereich der Erwachsenenbildung und dem sozialpädagogischen Bereich sehr
gering war. Auf der anderen Seite wurde es zunehmend schwieriger, die neuen
Beiträge von denjenigen Mitgliedern einzuholen, die sich nicht dem
Einzugsverfahren angeschlossen hatten. Es sank die Bereitschaft, sich für das
Amt eines Beitragskassierers zur Verfügung zu stellen. Außerdem gab es bei dem
Mitgliedern ansteigenden Widerstand, die aufgelaufenen Beitragsrückstände und
die durch die Beitragserhöhungen zusätzlich entstandenen Forderungen zu begleichen.
Hinzu kommt, dass es kaum verbindliche Verzeichnisse gab, aus denen zu ersehen
war, wann welches Mitglied für welchen Zeitraum die Beiträge in bar oder als
Überweisung an den Handkassierer entrichtet hat. Wenn dann der Kassierer des
Kreisverbandes am Jahresende gebeten wurde, einem Mitglied eine Jahresquittung
über die gezahlten Beiträge für das Finanzamt auszustellen, war die
Unsicherheit perfekt.
An Empfehlungen seitens des DGB
und des Hauptvorstandes, möglichst das Einzugsverfahren zu nutzen, fehlte es
nicht. Auch aus der Tagung der Schatzmeister der Landesverbände vom 27. bis 29.
September 1965 in Hamburg kam die Empfehlung an alle Landesvorstände. Der
erforderliche Arbeitsaufwand verhinderte jedoch eine flächendeckende Einführung
recht lange.
Im Jahr 1966 bot die Hamburger
Sparkasse den Verbänden in Hamburg und Umgebung an, die Beiträge von den
Mitgliedern einzuziehen. Dieses Angebot nutzte auch der Landesverband Hamburg.
Ab 1968 wurden die Beiträge der GEW-Mitglieder in Hamburg und in Teilen von
Schleswig-Holstein von verschiedenen Sparkassen eingezogen und den Kreis- bzw.
Landesverbänden gutgeschrieben.
d) Die Beitragshoheit
Bis 1977 gab es in der GEW aus
der Sicht der Mitglieder keine einheitlichen Beiträge. Dies war bedingt durch
die Entstehungsgeschichte der Organisation. Anders als zentral organisierte
Industriegewerkschaften, die nach dem Kriege sehr schnell den Dachverband DGB
gründeten und dort Mitglied wurden, entstanden ab Ende 1945 die nach 1933
aufgelösten und gleichgeschalteten örtlichen Lehrervereine neu. Die Einsicht, dass
nur ein gemeinsamer Gesamtverband die Interessen der Lehrerschaft gegenüber den
Landesregierungen wirkungsvoll vertreten kann, war nur sehr schwer in die Köpfe
der Mitglieder und Vorstände der alten Lehrervereine zu pflanzen.
Die Folge dieser
Verhaltensweisen war, dass für die örtlichen bzw. regionalen Vereinigungen von
Lehrerinnen und Lehrern in den Verhandlungen um den Anschluss an die
überregional arbeitende GEW die Beitragshoheit als Kompromiss bei den jeweiligen
beitretenden Gliederungen erhalten blieb.
Anfangs begnügte man sich
damit, der bundesweiten Dachorganisation der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Lehrerverbände, AGDL“, die aus dem Zusammenschluss der GEW und mit mehreren
Standesverbänden bestand, einen Beitrag von 0,50 DM je Mitglied und Monat
bereitzustellen. Im Frühjahr 1969 zerbrach die recht lockere Verbindung der
AGDL. Am 3. Juli 1969 bildete sich der Deutsche Lehrerverband. Ihm gehörten an:
Der Philologenverband, der Bayrische Lehrer- und Lehrerinnenverband, der
Verband Deutscher Realschullehrer, der Verband Deutscher Gewerbelehrer und der
Verband Deutscher Diplom-Handelslehrer. Damit war die politische
Eigenständigkeit der GEW geklärt.
Die Höhe des Beitrags innerhalb
der GEW wurde in den Landes-, Bezirks- und Kreisverbänden völlig
unterschiedlich festgesetzt. Sie orientierte sich in der Regel an der
Forderung, die die jeweils übergeordnete Gliederungsebene als abzuführenden
Beitrag für sich beschloss. Im Jahr 1968 betrug der Beitrag für Mitglieder in
Niedersachsen zwischen 4,50 und 6,00 DM. Davon war vom Landesverband je
Mitglied und Monat ein Betrag von 1,50 DM an den Hauptvorstand in Frankfurt
abzuführen.
Zum 1.1.1970 erfolgte beim
Hauptvorstand auf Beschluss des Hauptausschusses eine Beitragserhöhung. Der
Mitgliederbestand wurde erstmals nach den Personengruppen „Vollzahler“ und
„Referendare“ aufgeteilt. Für „Vollzahler“ erhöhte sich der an die
Bundesorganisation abzuführende Beitrag auf monatlich 2,50 DM. Für
„Referendare“ mussten 0,50 DM abgeführt werden. Zum Jahresende war jedoch
abzusehen, dass dieser Beitrag nicht ausreichte, um den ständig wachsenden
Finanzbedarf zu decken. So empfahl bereits die Haushaltskommission des
Hauptvorstandes Ende 1970 eine Erhöhung des abzuführenden Beitrags auf
monatlich 3,50 DM. Durchgesetzt wurde jedoch ab 1.1.1972 zunächst ein Beitrag
von 3,00 DM für Vollzahler und 1,50 DM für Referendare. Erst zum 1.1.1973
konnte der abzuführende Beitrag auf 3,50 DM angehoben werden, gleichzeitig
stieg der abzuführende Beitrag für Referendare auf 2,00 DM.
e) Der tatsächlich zu zahlende
Mitgliedsbeitrag
Für die Mitglieder unsichtbar
setzte sich der Beitrag aus mehreren Teilbeträgen zusammen, die jeweils an die
übergeordneten Gliederungen abzuführen waren. So betrug z.B. der von den
Mitgliedern im Bezirk Braunschweig zu entrichtende Beitrag im Jahr 1970
monatlich 10,00 DM. Davon flossen 2,50 DM an den Hauptvorstand, 4,50 DM an den
Landesverband Niedersachsen, 1,50 DM an den Bezirksverband Braunschweig und
1,50 DM blieben in der Kasse des Kreisverbandes. In den ländlichen Regionen
kamen noch die Ortsverbände als eine weitere Untergliederung hinzu. In diesen
Fällen teilten sich Kreis- und Ortsverbände den Anteil nochmals auf, wobei
meistens 0,50 DM im Kreisverband und 1,00 DM im Ortsverband blieben.
Wurde nun für die Ebene des
Hauptvorstands die Erhöhung des abzuführenden Beitrags um 0,50 DM beschlossen,
- wie in den Jahren 1969 bis 1973 jährlich geschehen - hatte das natürlich auch
Auswirkungen auf die Haushalte in den Landesverbänden.
Um die fehlenden Gelder in die
Kassen der jeweiligen Gliederungsebenen zu bekommen, waren die jeweiligen
Schatzmeister gezwungen, die zuständigen Beschlussgremien im Rahmen der
Haushaltsdebatten von der Notwendigkeit der Erhöhung der abzuführenden Gelder
zu überzeugen. Die Vertreterversammlungen aller Gliederungsebenen waren dadurch
bis in die Mitte der 70er Jahre davon geprägt, dass stundenlang zäh über eine
Erhöhung um 0,50 DM oder 1,00 DM diskutiert und zuweilen sogar gefeilscht
wurde. So blieb es auch nicht aus, dass Landes- und
Kreisdelegiertenversammlungen die Erhöhung der Beiträge schlicht ablehnten.
Dieses Verfahren musste
zwangsläufig dazu führen, dass die weiterzuleitenden Beitragsanteile nicht
pünktlich und auch nicht in der geforderten Höhe überwiesen wurden. Es
entstanden allmählich auf allen Ebenen zusätzliche Beitragsrückstände, die
jeweils von den Untergliederungen verursacht wurden.
Bereits im Geschäftsbericht der
AGDL für das Jahr 1966 wird berichtet, daß ausstehende Beiträge und eine starre
Haushaltsstruktur für die Arbeit der Organisation hinderlich waren. Für die
Haushaltsjahre 1967/68 beschloss die Vertreterversammlung erstmals die
gegenseitige Deckungsfähigkeit einzelner Haushaltstitel und die Übertragbarkeit
der nicht ausgeschöpften Mittel in das kommende Jahr. Ab 1969 half jedoch auch
dieser Beschluss nicht weiter. Die jährliche Steigerung des an den
Hauptvorstand abzuführenden, aber tatsächlich von den Landesverbänden nicht
weitergeleiteten, Festbetrages an den Hauptvorstand verhinderte nicht, dass die
GEW ab 1969 in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geriet. 1970 erhob der
Schatzmeister die Forderung, die Zahlungsschwierigkeiten durch die Bildung
einer Betriebsmittelreserve von mindestens 350.000 DM zu lindern. Der Versuch
schlug fehl. Der von der Vertreterversammlung 1968 in Nürnberg für die Jahre
1969 bis 1971 beschlossene Haushaltsplan konnte nur unter starken
Erschwernissen eingehalten werden. Die Zahlungsschwierigkeiten der Hauptkasse
verstärkten sich zwischen 1972 und 1974 erheblich. Die Verbindlichkeiten
konnten nur noch über die ständige Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei der
Bank für Gemeinwirtschaft zwischen 350.000 DM und 700.000 DM bezahlt werden.
Zum Ende 1974 hatte die BfG angekündigt, diesen Kredit nicht noch länger
gewähren zu wollen. Allein die grundlegende Umorganisation des Beitragswesens
konnte die GEW aus dieser gefährlichen Finanzlage retten.
f) Die Beitragszahlung an den
DGB
Die GEW war als
Dachorganisation für die Landesverbände nicht frei von Forderungen von außen.
Durch den Beitritt zum DGB war die GEW beitragspflichtig, weil sie auch die
Leistungen des DGB in Anspruch nahm. Die jährlich höchste Ausgabe im Haushalt
des GEW-Hauptvorstandes war der Beitrag an den DGB. Auch dort mussten anfangs
feste Beträge je Mitglied an den DGB abgeführt werden. Es setzte sich dort
jedoch recht bald die Auffassung durch, dass das Verfahren unpraktisch und
starr war. Außerdem stand diese Regelung im Widerspruch zur grundsätzlichen
Beitragsforderung der Gewerkschaften, dass 1 % vom Bruttoeinkommen als Beitrag
an die Gewerkschaft abgeführt werden sollte. So kam es 1968 auf dem DGB-Bundeskongress
zu dem Beschluss, dass jeweils 12 % des tatsächlich von den Mitgliedern
gezahlten Beitrags an den DGB abzuführen waren. Der Beschluss hatte für die GEW
fatale Folgen. Er verschärfte die Finanzenge beim Hauptvorstand erheblich, weil
das Geld nicht in der Kasse war. Da die Beitragshoheit der GEW nicht, wie bei
anderen DGB-Gewerkschaften, beim Hauptvorstand lag, musste vorläufig eine neue
Berechnungsgrundlage zur Bemessung des DGB-Anteils gefunden werden.
Über Umfragen bei den
Kreisverbänden wurde jährlich die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge
festgestellt. Nach diesem Ergebnis setzte der Hauptausschuss einen geschätzten
Durchschnittsbeitrag fest, der ausschließlich zur Berechnung des DGB-Anteils
diente. Dieser fiktive Beitrag betrug für
1968 monatlich 4,00 DM,
1969 monatlich 4,15 DM,
1970 monatlich 4,30 DM,
1971 monatlich 4,40 DM,
1972 monatlich 4,70 DM,
1973 monatlich 6,50 DM,
1974 monatlich 8,00 DM,
1975
monatlich 10,00 DM,
1976 monatlich 12,00
DM,
um von diesem Betrag die
geforderten 12% an den DGB zu entrichten.
Interne Berechnungen von 1972
ließen vermuten, dass die fiktiven und die tatsächlich gezahlten Beiträge stark
differierten. Als Ende 1973 der erste realistische Durchschnittsbeitrag auf der
Basis von mehr als 100.000 Mitgliedern, die ihre Beiträge nach dem neuen
Abbuchungsverfahren entrichteten, berechnet wurde, ergab sich ein
Durchschnittsbeitrag von 11,98 DM für den Organisationsbereich der GEW. Vor
diesem Hintergrund ist auch zu verstehen, dass der DGB im November 1971 eine
veränderte Beitragsordnung beschloss. Danach mussten alle Gewerkschaften, die
nicht den satzungsgemäßen Beitrag von 12 % des real eingenommenen Beitrags
abführten, jährlich neu beim Bundesausschuss des DGB eine Ausnahmeregelung für
die Mitgliedschaft im DGB beantragen. So ist auch die starke Erhöhung des
fiktiven Beitrags für das Jahr 1973 zu verstehen. Da die Beitragsstatistik des
DGB jährlich veröffentlicht wurde, war das Ansehen der GEW und die
Durchsetzungsmöglichkeit der politischen Forderungen im DGB nicht besonders
hoch. Die Abrechnung der Beitragsanteile an den DGB auf der Grundlage der real
eingezogenen Durchschnittsbeiträge wurde erst zum 1.1.1977 eingeführt.
g) Die Dynamisierung der
Beiträge
Die Durchsetzung des
allgemeinen gewerkschaftlichen Grundsatzes, dass 1 % des Bruttoeinkommens als
Beitrag an die Gewerkschaft gezahlt werden soll, wird die GEW nicht realisieren
können, wenn sie auch in Zukunft eine Massenorganisation bleiben will. Immerhin
zählen GEW-Mitglieder heute innerhalb des DGB zu den Spitzen-Beitragszahlern.
Die regelmäßige Anpassung der Beiträge an die Entwicklung der Einkommen der
Mitglieder war ebenfalls noch 25 Jahre nach Gründung der GEW ein Traumziel. Aus
guten Gründen ist dieser Anspruch bis zur Einführung der zentralen
Beitragskassierung nicht in die Beitragsordnungen der Landesverbände
aufgenommen worden. Allein der regelmäßige Verwaltungsaufwand, der damit
verbunden gewesen wäre, diesen Grundsatz durchzuführen, wäre bei der
ehrenamtlichen Arbeit der Kassierer in den Landes- und Kreisverbänden viel zu
groß gewesen.
1. Die Entwicklung eines
Mitgliederverwaltungsprogramms bei der BfG
Das seit den Anfängen der
Arbeiterbewegung geltende Prinzip der Unabhängigkeit von der kapitalistischen
Wirtschaftsstruktur durch die Entstehung der Konsumgenossenschaften mit eigenen
Produktionsbetrieben und Vertriebswegen, der Volksfürsorge als preisgünstiger
Kranken- bzw. Lebensversicherer, der Bank für Gemeinwirtschaft als
konkurrenzstarkes Geldinstitut, galt auch für die Datenverarbeitung. Innerhalb
der BGAG-Holding, der Konzernmutter aller gewerkschaftseigenen Unternehmen,
entstand die Auffassung, sich bei den umwälzenden Veränderungen in der Bürowelt
und der Verwaltung von Daten nicht von den politischen Gegnern kontrollieren zu
lassen und sich deren Machtstrukturen auszuliefern.
Die Bank für Gemeinwirtschaft
als das führende Geldinstitut in der Holding verfügte bereits über eine moderne
technische Ausrüstung zur Abwicklung des Bankgeschäftes. Hinzu kam, dass die
hochwertigen Maschinen durch das Bankgeschäft nicht voll ausgelastet waren. Mit
den freien Kapazitäten konnten Serviceleistungen für die übrigen Branchen
innerhalb der Holding erbracht werden. Deshalb entwickelten die Programmierer
der Bank nach und nach Mitglieder-Verwaltungsprogramme für den Auto-Club-Europa,
die Büchergilde, die SPD und für die Gewerkschaften ÖTV, Nahrung, Genuss,
Gaststätten und Handel, Banken, Versicherungen.
Die Philosophie der Bank war, dass
die Kapazitäten sinnvoll und zu einem günstigen Preis abgegeben werden konnten.
Lediglich die entstehenden Kosten für die Platten als Speichermedien mussten
von den Nutzern übernommen werden. Die Verarbeitungsläufe wurden nachts
„gefahren“. Die Kosten wurden den Gewerkschaften auf die Zahl der in der
Datenverarbeitung erfassten Mitglieder umgerechnet und in Rechnung gestellt.
Einzige übergeordnete Bedingung war, daß bei einem eventuellen Katastrophenfall
innerhalb des Bankgeschäftes alle Kapazitäten ausschließlich von der Bank zu
nutzen waren, und alle übrigen Nutzer von den vereinbarten Leistungen so lange
zurückzutreten hatten, wie es die Bank für erforderlich hielt. Auf Initiative
von Walter Hesselbach als Vorstandsvorsitzender der BGAG-Holding und
gleichzeitig auch der BfG trafen sich 1968 Karl-Heinz Schnabel, Direktor der
Organisationsabteilung der BfG, Willi Fröbel, Vorstandssekretär Hesselbachs und
Vertreter des DGB zu ersten Planungsgesprächen zur Umgestaltung der
Mitgliederverwaltungen.
Mit der Einführung eines neuen
Kostenrechnungssystems für die einzelnen Bereiche innerhalb des Bankgeschäftes
wurden alle bisher gewährten Serviceleistungen für befreundete Institutionen
ausgegliedert. Für den Bereich der Datenverarbeitung wurde selbständige
Gemeinwirtschaftliche Datenverarbeitungsgesellschaft gegründet und mit einer
eigenverantwortlichen Geschäftsführung ausgestattet. Die bisherigen Programme
gingen von der Bank in das Eigentum der GDVG über. Die Gesellschaft erhielt
Maschinen und bezog neue Geschäftsräume.
Die GDVG sollte als
Service-Unternehmen die Datenverarbeitung für die Bank, für die Firmen der
DGB-Holding und für befreundete Kunden leisten. Die Entwicklung der Kosten
zeigte jedoch, dass für eine stabile Existenz der Gesellschaft neue Kunden
hinzugewonnen werden mussten. Das gelang jedoch nicht. Einige Kunden zogen noch
Arbeiten ab und übernahmen diese ebenfalls in Eigenregie.
2. Die Einführung bei
DGB-Gewerkschaften
Helmut Stange, der bei den
ersten vorbereitenden Gesprächen zwischen GEW und DGB dabei gewesen ist,
berichtet, dass der DGB ein großes Interesse an der Entwicklung eines
Mitglieder-Verwaltungsprogramms für die Gewerkschaften hatte. Der DGB stellte
für die Entwicklung des Programms eine halbe Million DM zu Verfügung. Innerhalb
des DGB-Vorstandes wurde über die Absichten und die verschiedenen
Entwicklungsschritte regelmäßig berichtet. Das Programm wurde inzwischen von
der ÖTV eingesetzt. Auch die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschland, die
Deutsche Postgewerkschaft und die Gewerkschaft Handel, Banken und
Versicherungen hatten das Programm übernommen. Als sich Ende der 60er Jahre für
die GEW allmählich der Weg in die drohende Zahlungsunfähigkeit abzeichnete, kam
der Hauptvorstand auf das Projekt zurück.
3. Die Übernahme in den
GEW-Landesverbänden
Auf Drängen der Landesverbände
Berlin, Nordrhein-Westfalen und anderer Landesverbände wurde zunächst beim
Hauptvorstand eine Arbeitsgruppe gebildet, die das inzwischen entwickelte
Programm auf die Möglichkeit der Übertragung auf die Organisationsstruktur der
GEW untersuchte. Es erwies sich in der ÖTV-Fassung für die GEW als ungeeignet.
Deshalb kam es Anfang 1970 zur Entwicklung eines besonderen Pflichtenheftes für
das Programm der GEW. Die Erstellung des abgewandelten GEW-Programms erbrachte
die Bank für Gemeinwirtschaft kostenlos. Ebenso wurden alle erforderlichen
abgewandelten technischen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt.
Karl-Heinz Schnabel erläuterte
das erste GEW-Programm den Schatzmeistern während ihrer Tagung im September
1970 in Stuttgart. Seit 1970 gab es nun keine Tagung der Landesschatzmeister
mit dem Schatzmeister der Hauptvorstandes mehr, in der die Datenverarbeitung
nicht auf der Tagesordnung stand.
Im Januar 1971 kam es zum
ersten Vertrag zwischen der Bank für Gemeinwirtschaft und dem Hauptvorstand
über die Datenverarbeitung. Die einzelnen Landesverbände konnten nicht in
Verhandlungen mit der Bank eintreten. Für die BfG war es wichtig, dass ihr nur
ein Verhandlungspartner gegenüberstand.
Außerdem mussten die einzelnen
Landesverbände in gesonderten Verträgen mit dem Hauptvorstand die Vertragswerke
mit der BfG anerkennen. Kernpunkt dieser innergewerkschaftlichen Verträge, die
bis heute Gültigkeit haben, war die Vereinbarung, dass der Hauptvorstand die
Zuständigkeit erhielt, die erforderlichen Verhandlungen mit der
Datenverarbeitungsfirma verantwortlich zu führen. Die Landesverbände mussten
sich damit einverstanden erklären, dass der Einzug der Beiträge zentral vom
Hauptvorstand gesteuert wurde. Die Gutschrift der für den jeweiligen
Landesverband eingezogenen Beiträge erfolgte auf die Konten der Landesverbände.
Die Abrechnung der Beitragsanteile wurde vom Hauptvorstand nach den vorhandenen
Unterlagen erstellt. Die Landesverbände erhielten danach die Aufforderung, die
dem Hauptvorstand zustehenden Anteile zu überweisen. Diese Abrechnungsform hat
noch bis in die 90er Jahre zu zeitweise großen Schwierigkeiten geführt.
Einzelne Landesverbände überwiesen die dem Hauptvorstand zustehenden Anteile
nicht immer in den vereinbarten Zeiträumen, weil mit diesen Mitteln
Finanzschwierigkeiten der Landesverbände gelöst werden sollten.
Am 1. April 1971 begann die
Datenverarbeitung für die Mitglieder des Landesverbandes Berlin. Unter Leitung
von Helmut Stange wurden die Daten der Mitglieder des Landesverbandes Berlin erfasst.
Alle Mitglieder wurden gebeten, auf einem Erfassungsbogen die erforderlichen
Daten zur Person, zur Mitgliedschaft und zur Bankverbindung anzugeben. Wichtig
war dabei die schriftliche Zustimmung zur Abbuchung der laufenden Beiträge vom
Konto des Mitglieds. Die räumliche Nähe der Mitglieder innerhalb der Stadt
Berlin erleichterte die Kontakte der Landesgeschäftsstelle zu den Mitgliedern.
Jedes Mitglied konnte auf kurzem Wege über ein gut ausgebautes
Vertrauensleute-System erreicht werden. Helmut Stange berichtete, dass es nach
der Umstellung des Beitragszahlungsverfahrens im 3. Quartal des Jahres 1971 zu
einem erfreulichen Nebeneffekt gekommen ist. Es stellte sich eine bis dahin
nicht eingeplante zusätzliche Einnahme ein. Nach der bisherigen Methode der
Beitragskassierung durchlief das von den Mitgliedern eingesammelte Geld
mindestens zwei Kassen, die jeweils ihre Anteile einbehielten und dann den
restlichen Anteil an den Landesverband weiterleiteten. Aus diesem System
entwickelte sich, dass die im Quartal kassierten Beiträge erst um etwa drei
Monate versetzt weitergeleitet wurden. Mit Beginn des Beitragseinzugs standen
dem Landesverband Berlin im Jahr 1971 plötzlich Beiträge aus 5
Kalenderquartalen zur Verfügung. Über die im Einzugsverfahren erhobenen
Beiträge konnte die GEW sofort verfügen. Hinzukamen noch die Beitragsreste, die
im alten Verfahren erst allmählich und nachträglich abgerechnet wurden, bis
alle Mitglieder auch tatsächlich die Beitragslücken bis zum Beginn der
Abbuchungen geschlossen hatten. Vorübergehend konnten auch alle anderen
Landesverbände, verbunden mit der Einführung des Einzugsverfahrens, einen
gewissen finanziellen Wohlstand feststellen.
Gleichzeitig mit dem
Landesverband Berlin begann auch der Hauptvorstand mit der Datenverarbeitung
für die bundesunmittelbaren Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder war gering, so dass
die Sekretärin des damaligen Schatzmeisters Armin Müller diese Bearbeitung mit
übernehmen konnte. Die Erfassung der Personaldaten war das kleinere Problem.
Wesentlich schwieriger war es, die einfließenden Beiträge auch sachgerecht in
der Beitragsverwaltung des neuen Systems zu verbuchen. Da die meisten
Mitglieder beim Hauptvorstand in der Regel ihren Arbeitsplatz im Ausland
hatten, war die Einführung des Beitragseinzuges kaum möglich. Viele dieser
Mitglieder hatten in der Bundesrepublik kein Konto, weil sie ihre Vergütung vom
Schulträger im Ausland direkt ausgezahlt bekamen. Andere Mitglieder hatten zwar
ihr Gehaltskonto weiterhin in Deutschland, weil ihnen das Gehalt vom
Auswärtigen Amt überwiesen wurde. Diese Mitglieder stimmten nur sehr ungern dem
Einzugsverfahren zu. Das Misstrauen gegenüber dieser neuen Zahlungsform war
noch sehr stark verbreitet.
Um die Einführung der
Datenverarbeitung zu beschleunigen, wurde das Thema in der Gewerkschaftstag
1971 in Kiel diskutiert. In einem Grundsatzbeschluss bekräftigte der Kongress
die Absicht, bis zum 1.1.1977 einheitliche Beiträge in allen Landesverbänden
einzuführen und den Beitragseinzug als zukünftige verbindliche Zahlungsweise
festzulegen. Zur weiteren Ausarbeitung des Kieler Beschlusses befasste sich die
Tagung der Landesschatzmeister im September 1971 in Saarbrücken mit dem System
der EDV. Erstmals nahm ein Vertreter der Bank für Gemeinwirtschaft an einer
Schatzmeistertagung teil. Dieter Drewer erklärte den anwesenden Schatzmeistern
das Datenverarbeitungssystem der Bank. Er warb mit dem Vorhandensein eines
großen Computers im Industriestandard dem insgesamt 8 Magnetband-Einheiten
angeschlossen waren, und der 96.000 Zeichen in der Sekunde verarbeiten konnte.
Außerdem erwähnt das Protokoll dieser Sitzung, dass die BfG über einen
Schnelldrucker verfügte, der ca. 66.000 Zeilen in der Stunde, also rund 18
Zeilen je Sekunde schrieb. Der angeschlossene Lochkartenleser, über den damals
noch alle Informationen eingegeben werden mussten, konnte 48.000 Lochkarten je
Stunde, das waren 13 Lochkarten je Sekunde, verarbeiten. Geworben wurde
außerdem mit dem Zwang zur Rationalisierung von Verwaltungsabläufen, um Kosten
in den Geschäftsstellen zu sparen. Helmut Stange warb außerdem mit den hervorragenden
Statistiken, die sich mit dem System erstellen ließen, sowie mit dem Fortfall
des Mahnwesens nach der Einführung des Beitragseinzugsverfahrens.
Ein Blick in das Protokoll der
Schatzmeistertagung vom September 1971 zeigt den Stand der Vorbereitungsarbeiten
zur Einführung der EDV in den Landesverbänden. Danach war der Landesverband
Niedersachsen, intensiv unterstützt von Helmut Stange, mit den
Vorbereitungsarbeiten beschäftigt. Dagegen hatte der Landesverband Bremen nach
den Worten von Schatzmeister Schiffler keinerlei Absichten, sich dem neuen
Verfahren anzuschließen. Stattdessen sollte eine neue Büroausstattung für die
Mitgliederkartei angeschafft werden. Die Experten baten den Landesverband
Bremen, auf diese Maßnahme zu verzichten, weil eine neue Mitgliederkartei
ohnehin durch die neue EDV geliefert würde.
Der Landesverband Hamburg,
vertreten durch den Schatzmeister Mertens, unterstrich, dass bereits 84 % der
Mitglieder des Landesverbandes die Beiträge mittels Lastschriftverfahren
entrichteten. Die „Hamburger Sparcasse“ zog die Beiträge kostenlos für den
Landesverband ein. Der Landesvorstand sei also kaum von der Notwendigkeit der
Einführung der EDV zu überzeugen. Die Hinweise der Experten, daß nicht nur der
Beitragseinzug, sondern auch das Karteiwesen, der Zeitungsversand, das
Abrechnungswesen und die Statistik einer dringenden Erneuerung bedurften, waren
nicht stark genug, um die Funktionäre von der Richtigkeit der Neuorganisation
zu überzeugen.
Obwohl der Hauptausschuss des
Landesverbandes Hessen im Mai 1971 die Erfassung der Mitglieder zum 1.1.1973
beschlossen hatte, erklärte der Schatzmeister des Landesverbandes Hessen, Fritz
Fettel, dass die Neigung, sich der EDV anzuschließen, nicht sehr groß sei. Als
Grund dafür wurde angeführt, daß bereits einige Kreisverbände das
Einzugsverfahren in Zusammenarbeit mit einzelnen Banken eingeführt hätten. Der
Schatzmeister des Landesverbandes Rheinland-Pfalz, Werner Schon, glaubte, dass
vom Landesvorstand keine Aktivitäten zur Einführung der EDV zu erwarten seien.
Schatzmeister Schneider teilte
als Vertreter des Landesverbandes Saarland mit, dass ca. 95 % der Mitglieder
die Beiträge durch Daueraufträge entrichteten. Über die Einführung der EDV sei
im Landesvorstand bisher nicht gesprochen worden.
Der Vertreter des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Karl Hansmeyer, teilte der Versammlung
mit, dass in seinem Zuständigkeitsbereich alle Voraussetzungen zur Einführung
der EDV, nämlich Beitragshoheit beim Landesverband und Beitragsfestsetzung nach
dem Kieler Beschluss, geschaffen seien. Mit dem Beitragseinzug wollte man am
1.7.1972 beginnen.
Aus dem Landesverband Bayern
berichtete Dietrich Bogner, dass die Beitragshoheit nicht beim Landesverband
sondern bei den Bezirksverbänden liege, es jedoch Bestrebungen gebe, diese auf
den Landesverband zu übertragen. Nach Erreichen dieser Ziele gäbe es keine
Schwierigkeiten zur Einführung der EDV.
Auch über den Landesverband
Baden-Württemberg berichtete Schatzmeister Schurr, dass die Beitragshoheit
nicht beim Landesverband, sondern bei den Bezirksverbänden liege. Damit sei die
Voraussetzung zur Einführung der EDV nicht gegeben. Die
Landesdelegiertenkonferenz habe den Auftrag, eine Kommission zu bilden, die
über den Zusammenschluss der drei Landesbezirke zu einem gemeinsamen Landesverband
beraten sollte. Man hoffte, dass damit auch die Beitragshoheit im Jahr 1974 dem
Landesverband übertragen würde. Das Protokoll dieser Sitzung enthält keine
Hinweise über die Planungen im Landesverband Schleswig-Holstein.
a) Die Umstellung am Beispiel
des Landesverbandes Niedersachsen
Zum 1.1.1972 wurde mit der
Datenverarbeitung im Landesverband Niedersachsen begonnen. Gestützt auf die
ersten Erfahrungen in Berlin und beim Hauptvorstand wurde im Frühjahr 1971 die
Möglichkeit der Einführung des neuen Verfahrens im Vorstand diskutiert. Das
Ergebnis dieser Diskussion war ein Antrag des Vorstandes gegen den Willen des
amtierenden Schatzmeisters Walter Buchholz an die Landesvertreterversammlung,
dem neuen Verfahren zuzustimmen. Nach langer Diskussion in der
Vertreterversammlung stimmte eine große Mehrheit für den Antrag. Mit der
Verkündung des Abstimmungsergebnisses trat der zuvor wieder gewählte
Schatzmeister aus Protest zurück. Aus der Versammlung wurde nach langen
Unterredungen Günter Sohnsmeyer unter der Erfüllung der Bedingung, dass ihm ein
Stellvertreter zur Seite gesetzt wurde, zum Schatzmeister gewählt. Als
Stellvertreter wurde Walter Conradt gewählt.
Die Organisationsstruktur
Niedersachsens war deutlich anders als in Berlin. Wie bereits dargestellt,
waren die Beiträge trotz vorhandener Beschlüsse noch nicht einheitlich, und es
gab unterschiedliche Kassierungsformen in den einzelnen Kreisen. Zur
Bewältigung der umfangreichen Erfassungsarbeiten konnte die Mitgliedskartei
beim Landesverband nicht genutzt werden. Es hatte sich schnell herausgestellt, dass
es bei vielen Mitgliedern zu Veränderungen gekommen war, die dem Landesvorstand
nicht weitergegeben waren. So musste eine Vorbereitungsgruppe gebildet werden,
die Verfahrensweisen erarbeitete, um die Daten der Mitglieder zu erfassen. Der
Vorstand beschloss, dass die Daten von den Kreisverbänden zu erfassen waren. In
mehreren Schulungsveranstaltungen wurden die Schatzmeister der Kreisverbände in
das arbeitsaufwendige Verfahren zur Übertragung der Mitgliederdaten in
besonders dafür gedruckten Erfassungsbogen eingewiesen. Dazu passende
Fragebogen wurden an die Mitglieder ausgegeben. Die Angaben auf den von den
Mitgliedern ausgefüllten Bogen wurden dann von den Kreisschatzmeistern nach
einer umfangreichen schriftlichen Arbeitsanleitung, der „EDV-Fibel“, auf die
vom Hauptvorstand vorgeschriebenen Erfassungsformulare übertragen.
Während man in Berlin in der
Landesgeschäftsstelle eine Gruppe von Studenten in diese Arbeiten einweisen
konnte, die diese Übertragungsarbeiten zügig erledigte, verzögerte sich die
Weitergabe der Erfassungsformulare aus den damals 80 Kreis- und Ortsverbänden
an den Landesverband erheblich. Die Schatzmeister der Kreisverbände füllten die
Bogen eigenhändig aus. Beim Landesverband wurden die eintreffenden
Erfassungsformulare von einer kleinen Gruppe ehrenamtlich tätiger Helferinnen
und Helfer eingehend geprüft und dann zum Hauptvorstand weitergeleitet. Vom
Hauptvorstand wurden die Formulare an die Bank weitergeleitet. Dort wurden die
Daten auf Lochkarten übertragen und in das Rechnersystem eingelesen. Die Menge
der Informationen war dabei je Mitglied auf drei Lochkarten und insgesamt 240
Zeichen, Zahlen oder Buchstaben, begrenzt.
Es dauerte in Niedersachsen
rund ein Jahr, bis die Zahl der in der Datenverarbeitung erfassten Mitglieder
die in den Statistiken früherer Jahre genannte Höhe erreicht hatte. Über die
Anzahl der Mitglieder, die durch die Umstellung auf das
Beitragseinzugsverfahren verloren gegangen sind, gibt es keine Angaben.
Im eingeführten Programm war
vorgesehen, dass es Mitglieder geben würde, die sich nicht dem
Abbuchungsverfahren bei der Beitragskassierung anschließen wollten. Für diese
Mitglieder war geplant, besondere Hebelisten zu führen, in die die tatsächlich
eingezahlten Einzelbeiträge übertragen werden konnten. In Niedersachsen stellte
sich bereits nach kurzer Zeit heraus, dass sich dieses Verfahren als viel zu
arbeitsaufwendig und unpraktisch erwies. Auf Beschluss des Landesvorstandes
wurden Mitglieder, die ihre Beiträge weiterhin überweisen wollten, gebeten, die
Einzahlungen auf die Konten der Kreisverbände zu leiten. Die GEW buchte die
Beiträge dieser Mitglieder von den Konten der Kreisverbände ab. Damit war der
Kreis der Sachbearbeiter, der über den regelmäßigen Eingang der Beiträge zu
wachen hatte, stark erweitert. Gleichzeitig wurde die Zahl der Mitglieder, die
zu beobachten waren, je Kreisverband so gering, dass diese Aufgabe keine
unzumutbare Belastung für die Kreisschatzmeister darstellte. Nachteilig war das
Verfahren besonders dann, wenn Mitglieder nach Beitragserhöhungen ihren Beitrag
in unveränderter Höhe per Dauerauftrag überwiesen, ohne sich um die
satzungsgemäßen Anpassungen zu kümmern. In diesen Fällen zahlten die
Kreisverbände die Differenz zwischen dem überwiesenen und dem tatsächlich vom
Vorstand abgebuchten Beitrag. Nicht selten ging manche Mitgliedschaft verloren,
weil die angeforderte Differenz von den Mitgliedern trotz vielfacher Bitten
nicht nachgezahlt wurde.
b) Die Erfassung in
Nordrhein-Westfalen
Zum 1. Juli 1972 begann der
Landesverband Nordrhein-Westfalen mit der Datenverarbeitung. Die Erfassung der
Mitgliedsdaten gestaltete sich noch schwieriger als in Niedersachsen. Das
Erfassungsverfahren nach dem Modell von Niedersachsen wurde im Landesvorstand
abgelehnt. Auf Vorschlag des damaligen Schatzmeisters Karl Hansmeyer wurde
beschlossen, alle Mitglieder durch die Landeszeitung über die geplanten
Veränderungen zu informieren. Die in Berlin und Niedersachsen innerhalb der
Organisation verteilten Erfassungsbogen wurden in Nordrhein-Westfalen mit einer
ausführlichen Arbeitsanleitung in der Landeszeitung „neue deutsche schule“
veröffentlicht. Die Mitglieder wurden gebeten, die Erhebungsbogen ausgefüllt an
den Landesvorstand zurückzusenden. Der Rücklauf der Erfassungsbogen war lange
Zeit außerordentlich gering. Immer wieder musste der Vorstand die Mitglieder
über die Zeitung bitten, die Bogen auszufüllen. Es dauerte rund zwei Jahre, bis
die Mitgliedschaft mehrheitlich in der Datenverwaltung erfasst war.
Die maschinelle
Datenverarbeitung wurde in den alten Landesverbänden zu folgenden Terminen
begonnen:
01.04.1971 Hauptvorstand
01.04.1971 Landesverband Berlin
01.01.1972 Landesverband Niedersachsen
01.01.1973 Landesverband Hessen
01.07.1973 Landesverband
Nordrhein-Westfalen
01.01.1974 Landesverband
Schleswig-Holstein
01.01.1974 Landesverband Baden-Württemberg
01.01.1974 Landesverband Bayern
01.04.1974 Landesverband Saarland
01.12.1974 Landesverband Rheinland-Pfalz
01.01.1975 Landesverband Bremen
01.01.1975 Landesverband Hamburg
4. Die ersten Produkte der
Datenverarbeitung
Nach der Einführung der
Datenverarbeitung wurden der Hauptvorstand und die beteiligten Landesverbände
monatlich mit riesigen Mengen bedruckten Papiers überschwemmt. Dies war die
Folge des geforderten Perfektionismus, der an das System gestellt wurde.
Niemand wollte auf gewohnt gewordene Arbeitsformen verzichten und gleichzeitig
alle nur möglichen Neuerungen erhalten. Besonders deutlich wurde das an dem
stark vertretenen Wunsch nach vielseitigen Statistiken und nach Karteikarten
für jedes Mitglied. Ausgeliefert wurden für alle Mitglieder, die neu in den
Datenbestand aufgenommen wurden, drei Karteikarten im Format DIN-A 6.
Hinzu kam eine Vielzahl von
Listen in jeweils zweifacher oder vierfacher Ausfertigung. Dazu gehörten
Listen, in denen verzeichnet war, für welche Mitglieder im laufenden Monat die
Beiträge abgebucht wurden; Fehlerlisten, in denen verzeichnet war, bei welchen
Mitgliedern keine Abbuchung der Beiträge möglich war und ein Beitragsrückstand
zu verzeichnen war; Listen von Mitgliedern, denen keine Zeitung zugestellt
werden konnte; Listen, in denen die Mitglieder nach Kreisverbänden,
Ortsverbänden oder Dienststellen geordnet waren; dazu passend zur Erleichterung
des Postversandes die Adressenaufkleber mehrfach nebeneinander ausgedruckt.
Hinzu kamen vierteljährlich mehrere Statistiken und Quartalsabrechnungen. Die
Menge der Informationen war bereits 1975 so umfangreich, dass keine Gliederung
mehr in der Lage war, diese im einzelnen zur Kenntnis zu nehmen und zu
bearbeiten.
Allein der Landesverband
Niedersachsen wurde per Bahnfracht monatlich mit 8 bis 10 Paketen beliefert.
Das Gesamtgewicht des Papiers lag jeweils zwischen 200 kg und 300 kg. Um Zeit
zu sparen, wurden die Pakete als Expressgut ausgeliefert. Die Papiere mussten
von den Beschäftigten des Landesverbandes nach den weiteren Empfängern getrennt
und für die acht Bezirksverbände umgepackt und per Post weitergeleitet werden.
Insgesamt wurden folgende
Listen und Materialien ausgeliefert:
Das Fehlerprotokoll |
Die wichtigste
Informationsquelle im Anschluss eines Verarbeitungsdurchganges. Darin waren
alle Informationen enthalten, die von den Landesverbänden zur Verarbeitung
zwar vorgelegt, aber aus programmtechnischen Gründen nicht übernommen werden
konnten. Das war besonders für Aufnahmen und Austritte wichtig. |
|
|
Die Fehlerliste der Änderungsmeldungen |
Die Liste zeigte an, welche
Veränderungen von Anschriften oder Bankverbindungen nicht verarbeitet werden
konnten. |
Das Buchungsprotokoll |
Es dokumentierte die Anzahl
der verarbeiteten Datensätze von Aufnahmen, Austritten und Veränderungen. |
Die Abbuchungsliste |
In dieser Liste waren alle
Mitglieder verzeichnet, für die ein Abbuchungsbeleg ausgestellt und an die
Geldinstitute weitergegeben wurde. |
Die Lastschriftfehlerliste |
Sie führte namentlich alle
Mitglieder auf, deren Bankleitzahl falsch oder deren Kontonummer auf Null
gestellt, also unbekannt waren. |
Die Rückläuferliste für Abbuchungen |
Ein Verzeichnis aller
Mitglieder, für die Lastschriftbelege ausgestellt wurden, die jedoch nicht
eingelöst und an die GEW als Rücklastschriften zurückgegeben wurden. Die
Gründe dafür waren vielschichtig. |
Die Rückläuferliste für Zeitungen |
Die Liste enthielt alle
Mitglieder, denen die Zeitungen nicht zugestellt werden konnten, entweder
weil die Anschriften ungültig waren oder die Mitglieder auf die Zustellung
der Zeitungen verzichtet hatten. |
Das Primanotenprotokoll |
Das buchhalterisch wichtigste
Protokoll, das leider von den Sachbearbeiterinnen sehr wenig beachtet wurde.
Das Protokoll gab Auskunft über den Verlauf des Abbuchungsvorganges und der
Verrechnungen. |
Die Kassiererabrechnung |
Eine Abrechnung über die
Beiträge, die in den verschiedenen Zahlungsverfahren eingegangen waren. |
Die Karteikarten |
Der Nachweis, welche Daten am
Ausgabetag in der Datenbank gespeichert wurden. |
Die Anschriftenaufkleber |
Die Aufkleber erleichterten
den Untergliederungen den Versand von Einladungen und Informationsmaterial
erheblich. |
Die Anschriftenaufkleber für Zeitungen |
Die Aufkleber wurden direkt
an die Druckereien zum Versand der jeweiligen Zeitungen verschickt. |
Die Versandliste für Zeitungen |
Sie gab eine Übersicht über
die Anzahl der verschickten Zeitungen je Zeitungspostamt und Landesverband. |
Die Mitgliedskarten |
Für jedes Mitglied wurde
jährlich eine Mitgliedskarte als Nachweis der Mitgliedschaft ausgestellt. |
Die Jahresbeitragsquittung |
Ein Beleg zum Nachweis des im
Kalenderjahr entrichteten Beitrags für das Finanzamt. |
Die Quartalsabrechnung |
Die Zusammenstellung aller im
Vierteljahr eingenommenen Beiträge zur Berechnung der Beitragsanteile für die
jeweiligen Gliederungen. |
Die Mitgliederbestandsliste |
Ein vierteljährliches
Verzeichnis der Mitglieder in den einzelnen Schulen und Dienststellen. |
Die Fachgruppenstatistik |
Die vierteljährliche
Übersicht über die Verteilung des Mitgliederbestandes nach Fachgruppen je
Landesverband und je Kreisverband. |
Die Statistik nach Eintrittsjahren |
Die vierteljährliche
Übersicht über die Dauer der Mitgliedschaften. |
Die Statistik nach Geburtsjahren |
Eine vierteljährliche
Übersicht über die Zusammensetzung der Mitgliedschaft nach dem Lebensalter. |
Die Fluktuationsstatistik |
Eine Übersicht über die
Mitgliederbewegung nach Ein- und Austritten, sowie nach Wechseln der
Kreisverbände. |
5. Der Datenaustausch
Datenaustausch und Materialfluss
waren zäh und zeitraubend. Anfänglich wurden alle bedruckten Papiere von der
Bank per LKW-Kurier an die Geschäftsstelle des Hauptvorstandes ausgeliefert.
Dort wurden die Papiere erstmalig nach Landesverbänden getrennt und zum
Weiterversand umgepackt. Die Anpassung des bei der Bank geführten
Mitgliederbestandes einmal erfolgte im Abstand von vier Wochen. Alle innerhalb
dieses Zeitraumes gemeldeten Informationen über Neuaufnahmen, Austritten,
Veränderungen von Anschriften oder Bankverbindungen sowie der Korrekturen von
Fehlern wurden dann eingearbeitet. Nach dem Verarbeitungsdurchgang mussten die
Ergebnisse auf den Druckern der Bank ausgedruckt werden. Weil aber das
Bankgeschäft Vorrang hatte, wurden die Druckaufträge nicht fortlaufend
bearbeitet, sondern oft als Einschubaufträge behandelt. So entstand schon sehr
bald die Situation, dass die verarbeiteten Ergebnisse bereits mit Verzögerung
die Bank verließen. Durch die erforderlichen Trenn- und Verpackungsarbeiten in
der Hierarchie der GEW und durch die Versandzeiten waren die Unterlagen drei
oder mehr Wochen unterwegs, bevor sie in den Kreisverbänden ankamen. Dadurch
konnte es nicht zu direkten und rechtzeitigen Korrekturen kommen, weil die
Eingabeformulare immer eine Woche vor dem nächsten Verarbeitungstermin zur
Aufbereitung des neuen Arbeitsdurchganges in der Bank vorliegen mussten.
Mit zunehmender Dauer der
Nutzung der Datenverarbeitung steigerten sich die Wünsche nach mehr
Flexibilität. Beim Einstieg waren von der BfG alle Ausgabeformate der Daten
fest vorgegeben. Die ausgelieferten Auswertungen erfüllten jedoch nicht alle
Wünsche der Gliederungen. So mussten bestimmte Merkmale zur Erreichung
bestimmter Personengruppen immer wieder von Hand aus den Karteien
herausgefiltert werden. Das führte dazu, dass vielfältige Sonderauswertungen
gewünscht wurden. Weil jedoch die Einzelprogrammierung der Wünsche sehr
personalaufwendig und kostenintensiv war, befassten sich die Schatzmeister in
ihren jährlichen Tagungen nahezu regelmäßig mit diesem Thema. Es kam dazu, daß
bestimmte, immer wieder verlangte Auswahlkriterien als standardisierte
Sonderauswertungen erarbeitet und für alle Landesverbände gemeinsam angefordert
werden konnten.
Ständig nachgefragt waren
Auswertungen des Mitgliedsbestandes nach bestimmten Geburtstagen, einzelnen
Fachgruppen oder nach besonderen Personengruppen. Listen von Personengruppen
dienten der Übersicht bei der Einstufung in Beitragsgruppen. Studenten und
Referendare teilten ihren Eintritt in den Dienst nicht mit; über besondere
Auswahlkriterien konnten diese Mitglieder gefunden und per Post um Auskunft
gebeten werden. Aus der Liste der Zeitungsrückläufer versuchte man zu
erforschen, wie die veränderten Anschriften zu erhalten waren. Aus der Liste
der Mitglieder, deren Beiträge nicht abgebucht werden konnten, mussten die
neuen Bankverbindungen erfragt und erforderlichenfalls Mahnverfahren
eingeleitet werden. Um die Büroarbeiten innerhalb der Geschäftsstellen zu
erleichtern, wurden zusätzlich zu den EDV-Listen die Anschriftenaufkleber
geliefert, die dann nur noch auf die entsprechenden Formbriefe per Hand
übertragen wurden. Das waren neben den laufenden Aufgaben der Bestätigung von
Aufnahmen und Austritten, dem Ausfüllen der jeweiligen EDV-Formulare, der
Ablage des Schriftverkehrs in die Mitgliederakten und der Einsortierung der
jeweils letzten Karteikarten in die Karteimaschinen zusätzliche umfangreiche
Arbeiten.
6. Das Karteiwesen
Die Mitgliederkartei war bis
1977 in allen Landesgeschäftsstellen und bei den Schriftführerinnen und
Schriftführern in den Kreis- und Ortsverbänden das wichtigste
Organisationsmittel. Das galt nicht nur für die GEW, sondern für alle
Gewerkschaften. Vor Einführung der Datenverarbeitung wurden alle bekannt
gewordenen Veränderungen von den Sachbearbeiterinnen handschriftlich auf den
Karteikarten vermerkt. Das war eine umfangreiche Aufgabe, insbesondere für
Organisationsebenen, auf denen Veränderungen in großen Mengen aufliefen, z.B.
in großen Kreisverbänden und in Landesgeschäftsstellen.
Mit der Umstellung auf die
maschinelle Datenverarbeitung wurde das Karteiwesen perfektioniert. Für jedes
Mitglied, das im Datenverarbeitungssystem erfasst wurde, lieferte die Bank drei
Karteikarten an die Landesgeschäftsstellen aus. Beim Hauptvorstand wurde keine
Kartei geführt. In den Landesgeschäftsstellen wurden die Karteikarten getrennt.
Eine Karte blieb im Haus, die beiden anderen Karteikarten wurden im Postversand
an die Bezirksverbände weitergeleitet. Bei den Bezirksverbänden waren in der
Regel keine eigenen Geschäftsstellen vorhanden. Die zuständigen Schatzmeister
trennten das eingetroffene Material und verschickten es an die Kreisverbände.
Die Kreisschatzmeister trennten ihrerseits eine Karte ab und gaben sie an ihre
Ortsverbände oder an Fachgruppen weiter.
Jede an die zentrale
Datenverarbeitung bekannt gegebene Veränderung erzeugte automatisch für das
betreffende Mitglied eine neue Karteikarte, die dann den Weg in die
Organisation antrat. Insbesondere bei den Landesgeschäftsstellen waren nach
jedem monatlichen Verarbeitungsdurchgang die Beschäftigten der
Mitgliederverwaltung viele Tage damit beschäftigt, die neuen Karteikarten in
den Bestand einzufügen. Anfangs begnügte man sich damit, beim Eintreffen einer
geänderten Karteikarte die alte Karte zu vernichten. Der umfangreiche
Schriftverkehr zwischen Mitgliedschaft und Mitgliederverwaltung und die
Schwerfälligkeit des Systems führten sehr bald zu der Erkenntnis, dass es
sinnvoll war, alle Karteikarten aufzubewahren. Insbesondere für den
Schriftverkehr mit Mitgliedern war die Rekonstruktion von Bearbeitungsvorgängen
bei auftretenden Fehlern notwendig. Die von den Mitgliedern bekannt gegebenen
Veränderungen wurden zunächst handschriftlich auf das vom Hauptvorstand
vorgeschriebene Änderungsformular übertragen. Um die Eintragungen in der
Mitgliederverwaltung zu dokumentieren, wurden die Änderungen auch auf den
jeweils letzten Karteikarten der Mitglieder notiert. Kamen nach dem monatlichen
Verarbeitungslauf die neuen Karteikarten an, so mussten die Inhalte der neuen
Karteikarten mit den Eintragungen auf den alten Karteikarten verglichen werden.
Für Änderungen, die nicht auf den neuen Karteikarten vorkamen, mussten neue
Änderungsformulare ausgefüllt werden.
Im Verlaufe weniger Jahre
entstanden in den Landesverbänden umfangreiche Karteien. Für manche Mitglieder
wuchs die Zahl der insgesamt erarbeiteten Karteikarten nicht selten auf zehn
bis zu 25 Einzelkarten an. Es musste deshalb ein Verfahren gefunden werden, mit
dem man diese Materialsammlung vermeiden konnte.
Die starke Gliederungsstruktur
der GEW machte es erforderlich, das Informationssystem sehr umfangreich
auszuarbeiten. Deshalb wurden neben den Karteikarten zusätzlich noch
Mitgliederbestandslisten ausgeliefert, in denen die Mitglieder gegliedert nach
Ortsverbänden und weiter unterteilt nach Schulen oder anderen Dienststellen
eingetragen waren. Die Listen wurden vierteljährlich ausgeliefert. In der
Anfangszeit wurden sie von allen örtlichen Funktionärsebenen freudig begrüßt,
gerieten jedoch schnell als überflüssige Verzeichnisse in die Diskussion. In
der Tagung der Landesschatzmeister im September 1975 in Starnberg befassten
sich Teilnehmer mit diesem Thema. Man konnte sich jedoch nicht auf ein
gemeinsames Handeln einigen. Die Listen wurden beibehalten - bis in die 90er
Jahre. Die Diskussion jedoch war der entscheidende Auslöser für die Suche nach
neuen Formen für das Karteiwesen.
Ein Jahr später lag der Tagung
der Landesschatzmeister der Antrag vor, die Karteikarten durch monatliche, alphabetisch
sortierte Listen zu ersetzen. Die GDVG hatte dazu ein Programm erarbeitet, nach
dem die wichtigsten Daten der Mitglieder in drei Zeilen zusammengefasst
ausgedruckt werden konnten. Die Tagung endete mit dem Beschluss, daß außer den
Karteikarten in den Monaten November und Dezember 1976 in den Sortierungen der
Mitglieder nach Bezirken und Kreisverbänden zusätzlich alphabetisch sortierte
Listen, so genannte „Alphalisten“, probeweise erstellt werden sollten. Die
endgültige Entscheidung über die Einführung sollte im Frühjahr 1977 fallen,
wenn entsprechende Erfahrungswerte vorlagen.
Am 17. Februar 1977 bewerteten
die EDV-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Landesgeschäftsstellen die
beim Umgang mit den Alphalisten festgestellten Erfahrungen. Aus insgesamt
sieben Landesverbänden wurden positive Erfahrungen gemeldet. So wurden
insbesondere die Mobilität der Alphalisten, die bessere Überschaubarkeit, die
größere Genauigkeit gegenüber den Karteikarten sowie der Fortfall der Such- und
Ablegearbeiten für Karteikarten als besonders vorteilhaft empfunden. Drei
Landesverbände berichteten überwiegend negativ. Dort waren die Karteikarten
nicht oder nur teilweise an Untergliederungen weitergeleitet worden. Mit den
zweiten und dritten Karteikarten waren Zusatzkarteien mit Karteireitern für
besondere Merkmale geschaffen worden. Besonders stark waren die Einwände aus
dem Landesverband Hamburg, der sich erst im Jahr 1975 dem gemeinsamen
Datenverarbeitungskonzept angeschlossen hatte. Dort war eine auf das Karteikartensystem
abgestimmte Büroausstattung gekauft worden, die im Falle der Abschaffung der
Karteikarten in absehbarer Zeit überflüssig werden musste. Die nachfolgende
Schatzmeistertagung vom 26. und 27. März 1977 in Essen war stark durch diese
Thematik geprägt. Man einigte sich auf einen Kompromiss und beschloss, dem
Hauptvorstand die Einführung der alphabetisch sortierten Mitgliederlisten
anstelle der Karteikarten zu empfehlen.
7. Der Zeitungsversand
Neben der Kassierung der
Beiträge war die Zustellung der Zeitungen ein besonderes Problem der GEW. In
diesem Bereich dokumentiert sich die althergebrachte Selbständigkeit der
Landesverbände in besonderer Weise. Jeder Landesverband hat seine eigene
Landeszeitung mit einem besonderen Layout. Die jeweiligen unterschiedlichen
Erscheinungstermine für die Landeszeitungen sind bis heute erhalten geblieben.
Hinzu kam der Versand der Zeitung des Hauptvorstandes. Für jede Zeitung, die
vom Bund oder von den Landesverbänden herausgegeben wurde, mußte bei der
Bundespost eine besondere Zeitungsnummer in Verbindung mit dem
Erscheinungsrhythmus beantragt werden. Den GEW-Mitgliedern mussten monatlich
zwei oder gar drei Zeitschriften durch die Bundespost zugestellt werden.
Die Zustellung der Zeitungen
wurde über das „D-Karten-Verfahren“ der Bundespost gesteuert. Beim örtlichen
Zeitungspostamt der Bundespost wurde bei Eintritt eines Mitglieds eine „D‑Karte“
eingewiesen. Die Seitenzahl und das Zusatzgewicht durch weitere Beilagen
spielten dabei keine Rolle. Die Bundespost erhielt nach jedem
Erscheinungstermin vom Zeitungsverlag die gesamte Auflage der Zeitungen, die
zur Zustellung an die Mitglieder zu verwenden war. Das Verlagspostamt verteilte
die Auflage an die örtlichen Dienststellen der Post. Die jeweiligen Briefträger
hatten die Aufgabe, die Zeitungen ihres Bereichs zu beanschriften und den
Empfängern zuzustellen. Bei einer Veränderung der Anschrift stellten die
Zusteller eine Postkarte aus, auf der die neue Anschrift des Mitglieds oder der
Vermerk über die Unzustellbarkeit verzeichnet war. Diese Mitteilung stellten
sie dem jeweiligen Landesverband zu, der danach den Datenbestand entsprechend
veränderte. Dabei wurde nicht selten auch ein Nachsendeantrag an eine
Urlaubsanschrift vom Briefträger als Wohnungswechsel weitergegeben. Oft wurden
Mitteilungen über einen Wohnungswechsel an einen unbekannten Ort mitgeteilt.
Bei der Nachforschung stellte sich dann heraus, dass es im Zustellbereich einen
Personalwechsel gegeben hatte. Der neue Zusteller hatte die Wohnung des
Mitglieds nicht gefunden. Eine große Anzahl von Zeitungen erreichte die
Mitglieder nicht.
Leider erwies sich das
„D-Karten-Verfahren“ weder für die Bundespost noch für die GEW als effektiv. Es
gab keinerlei Kontrolle, welchen Personen die Zeitungen zugestellt werden
konnte. Wurden Mitgliedschaften beendet, mussten die „D-Karten“ vom
Hauptvorstand für die Bundesausgabe der EuW und von den Landesverbänden für die
Landeszeitungen zurückgezogen werden, was bei der Bearbeitung vielfach
vergessen wurde. Die Bundespost bestätigte keinen zurückgezogenen
Zustellungsauftrag. So erhielten viele ehemalige Mitglieder noch lange nach
ihrem Austritt die Zeitungen. Hinzu kam, dass die Kosten für die Teilnahme am
D-Karten-Verfahren von der Bundespost innerhalb kurzer Zeit unangemessen stark
angehoben wurden.
Schon Anfang 1974 wurde die
Forderung nach der Suche von neuen Wegen im Verfahren des Zeitungsversandes
erhoben. Gemeinsam mit Vertretern des DGB und interessierten
Einzelgewerkschaften wurden Verhandlungen mit dem Bundespostministerium aufgenommen.
Daraufhin bot die Bundespost ab 1.1.1976 die Möglichkeit der
„Selbstbeanschriftung“ der Zeitungen als Alternative zum „D-Karten-Verfahren“
an. Bei diesem Verfahren, heute ganz selbstverständlich, bringt der Absender
der Zeitung die Anschrift des Empfängers auf die Zeitung. Der Preis für den
Versand richtete sich nun nach dem Gewicht der Zeitung. Dazu musste von den
Landesverbänden jährlich das voraussichtlich höchste Gewicht einer Zeitung
einschließlich der Werbebeilagen an den Hauptvorstand und die Bundespost
mitgeteilt werden, damit die Datenverarbeitung auch die Versand- und
Abrechnungsunterlagen für die Post korrekt erstellen konnte. Mit der
Veränderung der Beanschriftung änderte sich auch der Versandweg über andere
Postämter. Es gab in den Regionen immer nur ein Zeitungspostamt und viele
Zustellpostämter für Briefe. Die Umstellung auf das neue Verfahren war sehr
arbeitsaufwendig. Nach den vertraglichen Regelungen mit der Bundespost wurden
bundesweit alle eingewiesenen D-Karten bei den Zeitungspostämtern
zurückgezogen. Gleichzeitig musste den zukünftigen Briefpostämtern mitgeteilt
werden, dass der Zeitungsversand nun über diese Stellen laufen sollte. Damit
war verbunden, dass eine große Anzahl von Anschriften der Mitglieder geändert
werden mussten. Bei allen Mitgliedern in Großstädten, in denen mehrere
Zustellpostämter über die Stadt verteilt waren, mussten die Nummern der
Postämter, z.B. Hamburg 13, in die Anschriften eingefügt werden. Die zentrale
Datenverarbeitung machte es danach erst möglich, dass die Versandvorschriften
zur Verpackung, Sortierung und Einlieferung der Zeitungen, der Kennzeichnung
und Gewicht der Pakete sowie der mitzuliefernden begleitenden Versandpapiere
eingehalten werden konnten.
Leider ist die Verpflichtung
der Post, geänderte Anschriften an den Absender der Zeitung weiterzuleiten, im
Jahr 1985 im Rahmen einer Postreform ersatzlos entfallen. Nun müssen die
Mitglieder ihre Veränderungen der Anschriften direkt an die GEW mitteilen. Bei
vielen Menschen herrscht jedoch noch die Auffassung vor, dass sich
althergebrachte Strukturen nicht verändern. Die irrige Auffassung, dass mit
einer Mitteilung der neuen Anschrift an den Briefzusteller die gesamte Brief-
und Zeitungszustellung schon geregelt sei, ist noch vielfach anzutreffen.
Das Verfahren der
Selbstbeanschriftung hat den Vorteil, dass nur die Zeitungen mit Anschriften
versehen werden, die tatsächlich Mitglied der GEW sind. Erfreulicherweise
trennen auch heute noch viele Briefträger freiwillig die Anschriftenaufkleber
bei Anschriftenänderungen von der Zeitung und senden diese korrigiert oder mit
dem Vermerk der Unzustellbarkeit an die Landesverbände oder an den
Hauptvorstand zurück.
Gleichzeitig mit der Umstellung
des Zeitungsversandes erklärte der Hauptvorstand die Umstellung der
Mitgliederverwaltung auf das Datenverarbeitungsverfahren für abgeschlossen.
Alle Landesverbände hatten das neue Verfahren für sich eingeführt.
8. Das zentrales
Lastschriftverfahren
Mit der Einführung der
Datenverarbeitung ging auch die Verantwortlichkeit für die Kassierung der
Beiträge sowie die Kontrolle über die Beitragsehrlichkeit grundsätzlich auf
alle Landesverbände über. Zum Verfahren gehörte, dass die GDVG nach den damals
geltenden Vorschriften die Unterlagen zur Erhebung der Beiträge auf Magnetbändern
sortiert nach den Bankleitzahlen der Geldinstitute bei der Bank für
Gemeinwirtschaft einreichen musste. Gleichzeitig mussten die für jedes einzelne
Mitglied ausgedruckten Lastschriftbelege mit vorgelegt werden. Beide Unterlagen
wurden über die Bundesbank und die Landeszentralbanken an die einzelnen
Geldinstitute weitergeleitet. Die Magnetbänder ermöglichten die elektronische
Abbuchung der Zahlungsvorgänge von den Konten der Mitglieder. Mit der Buchung
erhielten die Kontoinhaber die ausgedruckten Lastschriftbelege als Anlage zu
ihrem Kontoauszug zugestellt. Wurden nun Lastschriften nicht eingelöst, weil
das Konto geschlossen oder nicht gedeckt war, oder weil Mitglieder Widerspruch
gegen die Abbuchung eingelegt hatten, liefen die Lastschriftbelege den gleichen
Bankweg zurück. Die Landeszentralbanken buchten die nicht eingelösten Beträge
von den Konten der Landesverbände ab und stellten ihnen die nicht eingelösten
Lastschriftbelege zu. Zentrale Arbeitsaufgabe der Beitragsverwaltung wurde
damit, der Datenverarbeitungsfirma über vorgeschriebene Formulare mitzuteilen,
welche Lastschriften nicht eingelöst worden waren. Gleichzeitig mussten die
Mitglieder angeschrieben und um Auskunft über die misslungenen Abbuchungen
gebeten werden. Blieben die Rückmeldungen aus, mussten Mahnverfahren
eingeleitet werden. Der Landesverband Berlin entwickelte dazu ein Verfahren,
das ab 1978 in allen Landesverbänden durchgeführt wurde. Das sehr
arbeitsintensive Verfahren des Austauschens der zahllosen Lastschriftbelege
wurde von den Banken im Jahr 1992 aufgegeben. Der Lastschriftverkehr läuft
heute weitgehend beleglos. Die ehemals auf dem Lastschriftbeleg enthaltenen
Informationen über Zahlungszeitraum und Beitragshöhe werden jetzt direkt in den
Kontoauszug eingedruckt. Erst bei Widersprüchen gegen Abbuchungen werden auf
Anforderung die Belege gegen eine sehr hohe Gebühr ausgedruckt. Diese Gebühr
wird gleichzeitig vom Konto des Mitglieds und vom Konto des Landesverbandes
abgebucht.
9. Der Mainzer Kongress
Der Bundeskongress 1974 in
Mainz entschied über zwei grundsätzliche, lebenswichtige Grundfragen: Die
Stärkung der Kompetenz des Hauptvorstandes und den Standort der GEW.
Bisher war der Grundgedanke des
Föderalismus unter den GEW-Landesverbänden noch sehr stark ausgeprägt. Inzwischen
galt es jedoch zu erkennen, daß die Bundesländer zunehmend auf eine eigene
Bildungspolitik zugunsten bundeseinheitlicher Regelungen verzichteten und einem
starken Zentralismus huldigten. Das wurde erstmals offenkundig, als die
Bundesländer durch die Einführung des Artikels 74a in das Grundgesetz auf ihre
Besoldungskompetenz verzichteten. Für jeden fortschrittlichen Bildungs- und
Gewerkschaftspolitiker war dieser Verzicht der Länder unverständlich; allen war
klar, dass dieses Verhalten Folgen haben würde. Die Länder waren nicht mehr
bereit, in vergleichbarem Wettstreit bildungspolitische Forderungen zu
realisieren. Aus diesem Grunde wurde es notwendig, durch entsprechende
Satzungsänderungen die Kompetenzen des Hauptvorstandes zu stärken. Diesem Ziele
dienten u.a. folgende Ergänzungen und Änderungen der Satzung:
- Die GEW gliedert sich in Landesverbände, deren Grenzen mit
denen der Länder übereinstimmen. Unter Beachtung dieser Satzung regeln die
Landesverbände ihre Angelegenheiten selbständig (§ 7 Abs. 1).
- Als Gliederungen der GEW sind die Landesverbände verpflichtet,
diese Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der GEW durchzuführen (§ 7 Abs.
4).
- Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhebt die GEW einen
Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe sowie Anteil der GEW auf Bundesebene vom
Gewerkschaftstag festgelegt werden (§ 1 Abs. 1).
Neben den ersten beiden
Generalklauseln, die die Allzuständigkeit des Bundesvorstandes regeln, wurde
damit klargestellt, dass mit der Zentralisierung der GEW der Beitrag als eine
Leistung an die Gesamtorganisation, vertreten durch die satzungsgemäßen Beschlussorgane,
zu entrichten ist.
Hinzu kam der Beschluss über
die Standortbestimmung. Die Satzung bestimmt, daß das Bekenntnis zum
demokratischen und sozialen Rechtsstaat gemäß Artikeln 20 und 28 des
Grundgesetzes die unerlässliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der GEW
ist. Damit wurde die Abgrenzung gegen den politische Extremismus endgültig
beschlossen. Danach war die Mitgliedschaft in einer der extremistischen Gruppen
mit der Mitgliedschaft in der GEW unvereinbar. Bestätigt wurde gleichzeitig, dass
das Recht zur Auflösung der Mitgliedschaft seitens der GEW nur bei den in der
Bundessatzung der GEW genannten Gremien lag. Diese Beschlüsse haben die GEW in
eine tiefe innergewerkschaftliche Diskussion gerissen, die erst mit den
Beschlüssen des außerordentlichen Gewerkschaftstages in Köln 1979 ihren Abschluss
fanden.
Die grundlegenden Regelungen
zur Mitgliedschaft wurden vom Hauptvorstand im Juni 1975 beschlossen und vom
Gewerkschaftstag 1989 bestätigt.
Die erste gemeinsame
Beitragsordnung, die für alle Mitglieder Gültigkeit hatte, wurde ebenfalls vom
Gewerkschaftstag 1974 in Mainz verbindlich für alle Landesverbände beschlossen,
nachdem zuvor bereits einzelne Landesverbände die regelmäßige Anpassung der
Beiträge an die sich durch Tarifverträge erhöhenden Einkommen übernommen
hatten. Die Idealhöhe des Gewerkschaftsbeitrags von 1 % des Bruttogehaltes ließ
sich damals und bis heute nicht durchsetzen. Man einigte sich zunächst im Kompromiss
auf einen Beitragssatz, der 1 % der ersten Stufe der Gehalts- oder
Vergütungsgruppe, nach der das Mitglied bezahlt wurde, entsprach. Außerdem
wurde erstmals ein Mindestbeitrag eingeführt, der 1 % der ersten Stufe der
Besoldungsgruppe A 1 entsprach. Orts- und Familienzuschläge sowie das
regelmäßige Aufsteigen in Stufen innerhalb der Gehaltsgruppen blieben bei der
Berechnung des Beitrags unberücksichtigt. Der Gewerkschaftstag 1983 in Mannheim
beschloss, den Beitrag auf 1,1 % der ersten Stufe zu erhöhen. Mit diesen
zusätzlichen Mitteln sollte innerhalb weniger Jahre ein starker Kampffonds
gebildet werden. Der Gewerkschaftstag veränderte 1989 in Osnabrück die Regelung
wieder zurück auf 1 %, berechnet jedoch von der fünften Dienstaltersstufe,
nach der das Mitglied bezahlt wird.
Mit der Einführung der neuen
Beitragsordnung setzte nach jeder durch Tarifvertrag erkämpften und nach jeder
vom Gesetzgeber beschlossenen Einkommenserhöhung für die Beschäftigten des
Öffentlichen Dienstes innerhalb der GEW eine Diskussion um den Termin für die
Angleichung der Beiträge ein. Mehrfach ließ man erst mindestens drei Monate
oder mehr seit der Erhöhung der Einkommen verstreichen, bevor die neuen
Beiträge gültig wurden. Grund dafür war, daß viele Funktionäre die Auffassung
vertraten, die neuen Gehälter mit den entsprechenden Nachzahlungen sollten erst
auf den Konten der Mitglieder stehen. Ein weiterer Grund war, daß die Vorstände
darauf bestanden, die neuen Beitragstabellen erst in der Bundeszeitung und in
allen Zeitungen der Landesverbände zu veröffentlichen. Erst nach 1990 ist der
Hauptvorstand dazu übergegangen, jeweils rechtzeitig vor Inkrafttreten einer
neuen Gehaltstabelle die veränderte Beitragstabelle in der Bundeszeitung zu
veröffentlichen und die veränderten Beiträge vom ersten Monat der Veränderung
der Gehälter auch zu erheben.
Insgesamt gesehen hatte die
neue, einheitliche Beitragsordnung drei wesentliche Vorteile:
1. Es gab keine regional
unterschiedlichen Beiträge mehr.
2. Gehalts- und Besoldungserhöhungen führten automatisch zu
Beitragsanpassungen.
3. Die unterschiedlichen Gehalts- und Besoldungsgruppen der
Mitglieder fanden Berücksichtigung in der Beitragshöhe.
10. Die Technisierung der
Landesgeschäftsstellen
Im Frühjahr 1978 formierte sich
allmählich ein „Widerstand“ gegen die bisherige Form der
Mitgliederbestandsverwaltung. Alle Arbeitsvorgänge wurden handschriftlich
ausgeführt. Die Weitergabe der Daten war fehleranfällig und zeitraubend. Die
Aktualität des Bestandes war mangelhaft und die Möglichkeiten, Personengruppen
nach eigenen Auswahlkriterien aufzusuchen, war nicht durchführbar. Außerhalb
der Gewerkschaften hielten moderne Maschinen Einzug in die Büros.
Die Einführung der
Datenverarbeitung im Landesverband Baden-Württemberg
Da aufgrund der Vereinbarungen
zwischen dem Hauptvorstand und den Landesverbänden die Verantwortlichkeit für
den Änderungsdienst beim Landesverband lag, entwickelte sich die Idee zur
Anschaffung von landeseigenen EDV-Anlagen. Die Mitgliederverwaltung des
Landesverbandes Baden-Württemberg hatte im Änderungsdienst monatlich ca. 2000
Veränderungen bei Mitgliedern, ca. 500 Neuzugänge und ca. 200 Abgänge zu
bearbeiten. Mit dem bisherigen Personalbestand war diese Aufgabe nicht mehr zu
leisten, so dass sich dem Landesvorstand zwei Alternativen stellten:
a) Aufstockung des
Personalbestandes, oder
b) Technische Verbesserung des
Erfassungs- und Änderungsdienstes.
Die zusätzliche Einstellung von
Mitarbeiterinnen scheiterte. Die Aktualisierung des bestehenden Verfahrens war
vielfach versucht, jedoch nahezu erfolglos geblieben. Die Anfragen nach
technischen Verbesserungen wurden von der GDVG lediglich mit dem Angebot von
Datensichtgeräten beantwortet. Daraufhin entschloss sich der Landesverband zum
Kauf einer eigenen EDV-Anlage. Nach vielen Kontaktgesprächen mit Anbietern, dem
Hauptvorstand und der GDVG entschied sich der Landesverband Baden-Württemberg
für den Kauf einer Anlage von Digital Equipment. Das Systemhaus Keil in
Stuttgart übernahm die Erstellung der erforderlichen Programme und lieferte die
dazu gehörige Hardware.
Mit der Installation sollten
die Datenerfassung, die Datenverarbeitung, der Datenfluss und die
Datenaktualität erheblich verbessert werden. Im Spätherbst 1980 begann der
Landesverband Baden-Württemberg mit einer eigenen Datenverarbeitungsanlage der
Mittleren Datentechnik, die Geschäftsabläufe zu verbessern. Die Entwicklung der
Personalcomputer steckte zu diesem Zeitpunkt noch in den Anfängen. Nach einer
kurzen Testphase wurde zunächst ab Januar 1979 die Gehalts- und
Aufwandsabrechnung und wenig später die Finanzbuchhaltung für den Landesverband
und zwei Bezirksverbände auf die Anlage verlegt. Ab April 1979 wurde begonnen,
die Mitgliederdaten zu verwalten und zu bearbeiten.
Damit hatte der Landesverband
Baden-Württemberg den Beweis für ein weniger personalintensives und weniger
fehlerhaftes Erfassungssystem erbracht. Die umfangreichen Papiermengen, die bis
dahin zwischen der GDVG, dem Hauptvorstand und dem Landesverband hin- und
herbewegt wurden, konnten erheblich verringert werden. Die bisher auf Papier
gelieferten Informationen wurden auf Magnetbändern geliefert, die per Kurier
ausgetauscht wurden. Über das Ausdrucken der Unterlagen konnte der
Landesverband selbst entscheiden. Außerdem war er unabhängig von der Lieferung
der besonderen Auswertungen. Das Heraussuchen bestimmter Mitglieder nach
besonderen Kriterien konnte selbst gesteuert werden. Alle Veränderungen, die
der Landesgeschäftsstelle mitgeteilt wurden, konnten sofort in den Bestand
übernommen werden. Jetzt verfügte der Landesverband und nicht mehr die GDVG
über den tagesaktuellen Datenbestand zum Versand der Landesverbandszeitung und
bei der Bearbeitung der Beitragszahlungen.
Diese Freiheiten musste der
Landesverband Baden-Württemberg allerdings mit hohen eigenen Kosten bezahlen. Mit
der Anschaffung der Maschinen, die zu diesem Zeitpunkt bevorzugt auch in
mittelständischen Betrieben eingeführt wurden, war es nicht getan. Von der
Firma Keil mussten entsprechende Verarbeitungsprogramme erstellt werden.
Außerdem war die Struktur der Daten, die von der GDVG ausgeliefert wurden, auf
die neuen Maschinen anzupassen. Die Maschinen mussten in einem klimatisierten
und staubfreien Raum, möglichst an der sonnenabgewendeten Gebäudeseite,
untergebracht werden. Die Büroräume mussten besonders gesichert und die
Mitarbeiterinnen geschult werden.
Auf Bundesebene gab es zunächst
erhebliche Widerstände gegen die Aufstellung von Rechenanlagen in den
Landesgeschäftsstellen. Mit der Installation der EDV wäre der Landesverband
theoretisch auch in der Lage gewesen, die Mitgliederbestandsverwaltung und
Beitragskassierung unabhängig vom Hauptvorstand durchzuführen. Um zu
verhindern, dass die einheitliche Datenverarbeitung gefährdet wurde, fasste der
Hauptvorstand nach langen Verhandlungen am 12. Mai 1979 in Regensburg den
umfangreichen Grundsatzbeschluss, der heute noch Gültigkeit besitzt:
„1. Der HV stimmt einer externen Datenerfassung und
Bestandsverwaltung in den Landesverbänden auf Anlagen der mittleren
Datentechnik (MDT-Anlagen) mit den Maßgaben zu, dass
- der zentral im Rechenzentrum der GDVG
geführte Mitgliederbestand der GEW dadurch
nicht beeinträchtigt wird,
- die Einheitlichkeit des Gesamtprogramms
gewahrt und Programmänderungen bei der
Datenerfassung und -übermittlung
beachtet werden,
- evtl. Abweichungen zwischen dem
Zentralbestand der GEW und den externen Beständen
unverzüglich beseitigt werden.
2. Beitragsinkasso und Versand der Zeitschrift „Erziehung und
Wissenschaft“ (Bundesausgabe) werden ausschließlich über den bei der GDVG
geführten Mitgliederbestand abgewickelt.
3. Bei externer Datenerfassung und Bestandsverwaltung kommt ein
einheitliches Computersystem zum Einsatz. Über die Anschaffung entscheiden die
Landesverbände in eigener Zuständigkeit. Die Landesverbände sind gehalten, von
dem Angebot der GDVG (CHB) Gebrauch zu machen.
4. Der Einsatz externer MDT-Anlagen für die
Mitgliederbestandsverwaltung erfolgt mit der Einführung des neuen EDV-Systems
der GDVG (voraussichtlich ab Jahresmitte 1980).
5. Die Landesverbände sind verantwortlich für die Sicherung und
den Schutz der in ihrem Bereich gespeicherten Daten.“
11. Die Umstellung aller
Landesverbände auf ein gemeinsames Programm
Die unterschiedlichen Wünsche
an das zentrale Verarbeitungsprogramm führten dazu, dass immer neue Kompromisse
geschlossen werden mussten. Zusätzlich zu den Materialien der GDVG wurden
ständig besondere Auswertungen für ganz unterschiedliche Zwecke gefordert. So
entstanden gemeinsame Sonderauswertungen nach speziellen Kriterien. Diese
Auswertungen wurden zuerst an alle Landesverbände geliefert, auch wenn sie dort
nicht benötigt wurden. Später konnten besondere Auswertungen auf Bestellung
gezielt abgerufen werden.
Die technische Ausstattung der
GDVG wurde im Jahr 1980 verbessert. Sie stellte die Produktion auf neue Rechner
der Firma IBM um. Damit mussten auch verschiedene Bearbeitungsverfahren
verändert werden. Die Anpassung der Programme dauerte wesentlich länger als
angekündigt. Auch wurde nach dem Muster von vor zehn Jahren zunächst ein
Programmpaket für alle Gewerkschaften entwickelt, das dann auf die Wünsche der
GEW als dem kleineren Geschäftspartner umgeschrieben wurde. Gleichzeitig musste
beachtet werden, dass die moderne Technik in die Geschäftsstellen einzelner
großer Landesverbände eingeführt wurde.
Verbesserungen des Programms,
die sich auf die Arbeitsbedingungen in den Geschäftsstellen der Landesverbände
auswirken konnten, blieben jedoch aus. Eine spürbare Veränderung für Mitglieder
war die aus Datenschutzgründen geforderte Umstellung der Mitgliedsnummer, die
sich bisher aus dem ersten Buchstaben des Nachnamens und dem Geburtsdatum
zusammensetzte. Sie bildete sich nun aus einer zweistelligen
Gewerkschaftskennziffer, einem siebenstelligen Zähler und einer über die
Quersumme errechneten Kontrollziffer zusammen.
Geschäftliche Veränderungen bei
der GDVG gab es 1986, als die Aktien der Bank für Gemeinwirtschaft verkauft
werden mussten. Die neuen Eigentümer der BfG:Bank führten die Verarbeitung der
Bankdaten im eigenen Rechenzentrum aus. Die Zusammenarbeit der GDVG mit der BfG
war beendet. Die Geschäftsleitung der GDVG musste ab 1986 eine neue
Vollkostenkalkulation anwenden. Das Ergebnis war, dass die Preise für die
Leistungen innerhalb der beiden folgenden Jahre drastisch stiegen. Spürbare
Verbesserungen der Leistungen waren jedoch damit nicht verbunden. Mitte 1991
wurde die „Gemeinwirtschaftliche Datenverarbeitungsgesellschaft“ aufgelöst.
Unter dem neuen Namen „Datakom“ wurde gleichzeitig eine neue Firma gegründet,
das Personal und das Gerät der GDVG wurde übernommen. Die bisher genutzten
Programme gingen an die Datakom über.
Bei allen Kunden der Datakom
wuchs die Kritik an der veralteten Programmstruktur, so dass eine umwälzende
Erneuerung und Verbesserung der Leistungen ab 1988 angekündigt wurde. Es blieb
jedoch bei der Ankündigung. Die Verbesserungen wurden von Jahr zu Jahr
verschoben, weil das Betriebsergebnis die Zusatzinvestitionen nicht zuließ.
Nach Baden-Württemberg führte
der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Jahr 1980 eine eigene Datenverarbeitungsanlage
der Firma Honeywell Bull ein.
Im Jahr 1981 folgte der
Landesverband Hessen ebenfalls mit Honeywell Bull. Im Landesverband Berlin
wurde zunächst im Jahr 1982 eine Level 6 von Honeywell Bull aufgestellt.
12. Der Einstieg in die Mitgliederverwaltung
mit Personalcomputern
Im Jahr 1986 begann im
Landesverband Anton Kunz, die Mitgliederverwaltung mit einem 286‑er
Personalcomputer zu bearbeiten. Das Gerät und die Standard-Software wurden von
einer örtlichen Firma geliefert. Wesentliche Teile des Programms schrieb Anton
Kunz jedoch selbst. Im Jahr 1989 wechselte Anton Kunz vom Landesverband Bayern
zur Datakom und arbeitete dort als Programmierer. Damit war erstmalig ein
Kenner der GEW-Organisationsstruktur an der Schaltstelle der Programmproduktion
tätig. Ab 1990 lieferte die Datakom Teile der PC-Programme. Leider erfüllte
sich die Hoffnung auf eine verständnisvollere Zusammenarbeit nicht. Anton Kunz
wurde nach wenigen Monaten mit neuen Aufgaben betreut und war damit für die
Zusammenarbeit zwischen GEW und Datakom verloren.
Der gleichzeitige Testbetrieb
der von der Datakom entwickelten PC-Programme in den Landesverbänden Berlin und
Schleswig-Holstein war jedoch ein Fehlschlag. Besonders dem Landesverband
Schleswig-Holstein entstand dabei großer finanzieller Schaden. Der
Landesverband Berlin brach die Versuche rechtzeitig ab, stellte im Jahr 1991
den Betrieb auf eine Micro-VAX der Firma Digital Equipment um und setzte das
Mitgliederverwaltungsprogramm der Firma Keil ein.
C. Die Mitgliederverwaltung ab
1990
1. Die Entstehung der neuen
Landesverbände
Nach der Öffnung der Grenzen
zwischen der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik kam es zu vielen Kontakten
zwischen einzelnen Mitgliedern und Gliederungsebenen mit dem Wunsch, das
jeweils andere Schulsystem und die andere Struktur kennen zu lernen. Bereits
sehr frühzeitig wurden Wünsche geäußert, der GEW beizutreten oder
GEW-Gliederungen auch im Osten zu gründen. Aufgrund der bereits bestehenden
Kontakte aus den Jahren vor der Wende kam es zu umfangreichen Verhandlungen.
Zwei FDGB-Verbände, die Gewerkschaft Unterricht und Erziehung (GUE) und die
Gewerkschaft Wissenschaft (GW), sowie mehrere unabhängige
Gewerkschaftsinitiativen baten die GEW um Beistand, als die friedliche
Revolution neue Spielräume erschloss. Die GEW war zur Hilfe bereit, erwartete
aber, dass die bisherigen Staatsgewerkschaften sich erneuerten. Diese gaben
sich reformfreudig, änderten ihre Satzungen, wählten andere Vorsitzende,
ernteten an der Basis trotzdem Skepsis, ihre Vergangenheit ließ sich nicht
durch veränderte Bekenntnisse auslöschen. Viele ostdeutsche Gewerkschafter
forderten den Aufbau einer GEW in ihrem Land.
Am 10. Februar 1990 trafen
erstmalig Vertreterinnen und Vertreter von etwa 20 neu entstandenen
Bildungsinitiativen aus allen Bezirken der DDR im Rahmen einer Sitzung des
Hauptausschusses in Düsseldorf mit GEW-Kolleginnen und Kollegen zusammen und
trugen ihre Erfahrungen und Wünsche vor. Am 24. März 1990 entschied der
Hauptvorstand, den Aufbau einer GEW-Ost zu unterstützen. Mit Hilfe von
westlichen Landesverbänden entstanden mehrere regionale GEW-Gliederungen, die
am 27. Mai 1990 einen GEW-Rat bildeten. Erst später wurden die noch fehlenden
Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gegründet.
Im Sommer 1990 einigten sich
die GEW, der GEW-Rat, die GUE und die Gewerkschaft Wissenschaft auf die
Regularien zur Herstellung der Gewerkschaftseinheit. Am
29. September 1990 beschloss eine Zentraldelegiertenkonferenz der
Gewerkschaft Wissenschaft die Auflösung der Organisation zum 31. Oktober 1990.
Eine Zentrale Landeskonferenz der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung fällte
am 20. Oktober 1990 die gleiche Entscheidung. Die GEW schuf am 20. November
1990 auf einem außerordentlichen Gewerkschaftstag in Münster die Voraussetzung
für die Bildung einer gesamtdeutschen Gewerkschaft.
Den Landesverbänden in den
neuen Ländern standen westliche Partner-Landesverbände zur Hilfestellung
bereit. Beim Aufbau der neuen Strukturen halfen:
dem Landesverband Berlin-Ost
der Landesverband Berlin-West,
dem Landesverband Brandenburg
der Landesverband Nordrhein-Westfalen,
dem Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern der Landesverband Hamburg,
dem Landesverband Sachsen der
Landesverband Baden-Württemberg,
dem Landesverband
Sachsen-Anhalt der Landesverband Niedersachsen und
dem Landesverband Thüringen der
Landesverband Hessen.
Wegen der räumlichen
Entfernungen erreichten jedoch in vielen Bereichen die tatsächlichen Hilfen
nicht immer den eigentlich notwendigen bzw. gewünschten Intensitätsgrad.
Als Mitte 1990 durch die
Entwicklung erkennbar wurde, dass innerhalb kurzer Zeit eine große Anzahl neuer
Mitglieder in die GEW eintreten würde, erklärte die Datakom, dass die
technischen Speichermöglichkeiten nur für die Aufnahme von etwa 10.000
Mitgliedern vorhanden waren. Deshalb wurden alle eingehenden Erfassungsbogen
zunächst unbearbeitet gesammelt.
Wegen der Speicherplatzprobleme
wurde dann als Zwischenlösung beschlossen, die Mitglieder technisch in einem
zweiten Datenbestand praktisch als eine neue Gewerkschaft mit völlig anderen
Mitgliedsnummern auf neuen Speicherplatten aufzubauen. Rückblickend hat sich
dieses Verfahren an vielen Stellen als vorteilhaft erwiesen. Lediglich der
Wechsel von Ost nach West oder umgekehrt war nur durch von den Landesgeschäftsstellen
simulierten „Austritt“ aus dem bisherigen Datenbestand und völliger
„Neuerfassung“ für den neuen Datenbestand lösbar.
Um den technischen Ablauf zu
vereinfachen, wurde ein neues Aufnahmeformular entwickelt, das nach einigen
Ergänzungen direkt an die Datenverarbeitungsfirma weitergegeben werden konnte.
Die Auslieferung der neuen Aufnahmeformulare verzögerte sich durch Fehldrucke,
so dass alte Formulare eingesetzt wurden. Dies führte vorübergehend zu
Fehlerquellen, die die Geschäftsstellen stark belasteten.
Im August 1990 lud der
Hauptvorstand die möglichen neuen Schatzmeister und Geschäftsführer zu einer
Schulungsveranstaltung über das EDV-Verfahren nach Oberursel ein. Nur wenige
Teilnehmer waren von ihren Gremien gewählt oder fest angestellt. Die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer erfuhren erstmals Einzelheiten über die Funktions- und
Verwaltungsabläufe der GEW-Mitgliederverwaltung. Allen wurde aufgetragen, das
erlernte Wissen in den Landesverbänden weiter zu tragen. Es folgten zwei
weitere Schulungen der Sachbearbeiterinnen in Erfurt und Leipzig.
Im September 1990 begann das
Rechenzentrum mit der Erfassung der Mitglieder aus den östlichen
Landesverbänden. Da ausreichende Kontrollmöglichkeiten weder in den neuen
Landesverbänden noch beim Hauptvorstand bzw. beim Rechenzentrum vorgesehen
waren, stellte sich bei der ersten Abbuchung der Beiträge im Dezember 1990
heraus, dass eine große Anzahl von Mitgliedern doppelt erfasst worden waren.
Außerdem war eine weit größere Zahl von vorgelegten Erfassungsbögen nicht und
oder nur sehr fehlerhaft verarbeitet worden. Die Fehlerkorrektur fiel mit der
riesigen Anzahl von Neuaufnahmen zusammen, die zu erfassen waren. Noch immer mussten
die Daten der Antragsteller handschriftlich auf die Erfassungsformulare
übertragen werden. Das erforderte viel Zeit und geschulte Fachkräfte, die nicht
immer vorhanden waren. So wurden allein im Landesverband Sachsen-Anhalt in den
Monaten August bis Dezember 1990 wöchentlich etwa 1.000 Aufnahmeanträge
gestellt. Bei der Flut der Anträge war es nicht möglich, die normalerweise
übliche schriftliche Bestätigung der Aufnahme zu erstellen und zu versenden.
Auch das Rechenzentrum konnte
die plötzlich hereinbrechende Flut von Daten nicht mehr bewältigen. Man vergab
die Erfassungsarbeiten an eine Fremdfirma, die Einzelheiten des Systems nicht
kannte. Die Fehlerhäufigkeit der neu zu erfassenden Daten war entsprechend
hoch.
In einigen neuen
Landesverbänden setzte sich sehr schnell die Erkenntnis durch, dass zahlreiche
Fehlerquellen nur durch die rasche Anschaffung eigener
Datenverarbeitungsanlagen für die Mitgliederverwaltung abgestellt werden
konnten. Alle Versuche des zentralen Rechenzentrums, ein lauffähiges,
netzwerktaugliches, dezentrales Mitgliederverwaltungsprogramm für
Landesverbände zu entwickeln, schlugen weitgehend fehl. Zu diesem Zeitpunkt gab
es zwei funktionstüchtige Versionen von Programmen für Landesgeschäftsstellen -
das für den LV Baden-Württemberg erstellte Mitgliederverwaltungsprogramm der
Firma Keil in Stuttgart, und eine Variante im Landesverband
Nordrhein-Westfalen. Eine weitere für eine andere Gewerkschaft entwickelte
Testversion wurde beim Landesverband Bayern eingesetzt. Dieses Programm
erfüllte jedoch nicht die Anforderungen der GEW.
Parallel zu dieser Entwicklung
hatte der Landesverband Sachsen eine Firma beauftragt, ein eigenes
netzwerkfähiges Programm der Mitgliederverwaltung zu erarbeiten. Die
Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg beteiligten sich zunächst
an den Investitionen. Obwohl die Funktionalität im Grundsatz vorhanden war, kam
es beim Verarbeiten der von den Landesverbänden an das zentrale Rechenzentrum
gelieferten Daten noch bis Ende 1991 immer wieder zu Fehlern, weil das
Rechenzentrum weder eine genaue Dokumentation des Programms der zentralen Mitgliederverwaltung
noch eine ausreichende Beschreibung der erforderlichen Datenstruktur liefern
konnte. Unabhängig von dieser Entwicklung versuchte auch der Landesverband
Thüringen, die Probleme durch eine eigene Entwicklung eines Programms zu lösen.
Zur Verbesserung der
Mitgliederverwaltung stellte der Hauptvorstand den neuen Landesverbänden als
Erstausstattung einen Personalcomputer 286-SX mit Drucker zur Verfügung. Der
Austausch der Daten sollte durch Magnetbänder über Irwin-Streamer erfolgen, die
in den Landesverbänden Sachsen und Thüringen bereits verwendet wurden. Die
Bänder wurden gemeinsam mit den gedruckten Unterlagen ausgetauscht. Es fehlte
den Mitarbeiterinnen jedoch zunächst die Ausbildung im Umgang mit der
Textverarbeitung und der Dateiverwaltung, so dass sich die erhoffte
Erleichterung nur langsam einstellte.
Im Mai 1991 kaufte der
Landesverband Berlin eine eigene EDV-Anlage. Die Leistung der Keil-Software
überzeugte weitere Landesverbände, so daß der Hauptvorstand am 14.12.1991 beschloss,
die Keil-Software für alle Landesverbände zu kaufen. Die Software MIBEV wurde
von Keil für die Mittlere Datentechnik und für PC-Novell-Netzwerke geliefert.
Mit der Übernahme des BAT in
den neuen Ländern trat auch zum 1. Juli 1991 eine neue Beitragstabelle in
Kraft. Die vielfältigen Veränderungen im Erziehungswesen und die Umstellung der
Bankleitzahlen und Kontonummern bei allen Banken hatte zur Folge, dass viele
Mitgliederdaten nicht mehr stimmten. Zahlreiche Mitglieder waren durch die
Umwälzungen des Systems zwischenzeitlich versetzt, im Gehalt umgruppiert oder
aus dem Schuldienst entlassen. Nur wenige Mitglieder teilten die Veränderungen
der GEW von sich aus mit. Eine Befragung aller Mitglieder nach den neuen
Einstufungen wurde erforderlich.
Im November 1991 wurde ein
erster Mitgliederbrief zentral verschickt. Ein beigefügter Freiumschlag war an
den zugeordneten Landesverband adressiert. Im Frühjahr 1992 folgte ein zweiter
Brief, um die Rückmeldequote zu erhöhen. Am 1. September 1992 hatten
rund 74 % der Mitglieder ihre neuen Gehaltsgruppen, Dienststellen und
Bankverbindungen mitgeteilt. Über 15 % der Befragten nutzten den
Freiumschlag, um ihre Mitgliedschaft in der GEW zu kündigen oder in eine andere
Gewerkschaft zu wechseln. Nach weiteren Anfragen wurden alle Mitglieder, die
bis dahin nicht geantwortet hatten, von den Landesverbänden zum
1. Dezember 1992 den neuen Beitragsgruppen zugeordnet.
Die erste gemeinsame Tagung der
Schatzmeister aus den alten und den neuen Bundesländern fand im September 1991
in Travemünde statt. Die Probleme wurden ausführlich diskutiert. Als Ergebnis
entwickelte sich die Erkenntnis, dass die Schwierigkeiten nur durch eine
grundlegende Veränderung der Verwaltungsabläufe überwunden werden konnten.
2. Neustrukturierung der
Mitgliederverwaltung
Nachdem die Fehlerquellen im
Verlaufe des Jahres 1991 von der Datakom nicht behoben werden konnten, musste
ein Wechsel des Rechenzentrums eingeplant werden. Hinzu kam, dass sich
herausstellte, dass neben den fehlenden schriftlichen Dokumentationen zu diesem
umfangreichen Programmpaket auch kein einziger Programmierer mehr bei der Firma
arbeitete, der das Programm wirklich kannte. Zunächst wurde im Juli 1991
diskutiert, welche Möglichkeiten nach der Ablösung der Datakom eingeplant
werden könnten. Angeboten war, die Arbeit über ein Rechenzentrum der Firma Keil
in Stuttgart oder über ein GEW-eigenes Rechenzentrum in Frankfurt abzuwickeln.
Dabei stellte sich heraus, dass die Datakom die GEW-Programme im Falle eines
Wechsels des Rechenzentrums nicht herausgeben würde. Die Eigentumsrechte an den
Programmen lagen nicht bei der GEW. Sie hatte nach Ablauf der Vertragsfrist
lediglich Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederdaten.
Auf Beschluss des
Hauptvorstandes vom 14. September 1991 kündigte der Hauptvorstand am 30.
September 1991 fristgerecht zum 31. Dezember 1992 den Servicevertrag mit dem
Rechenzentrum der Datakom. Der Einsatz von EDV-Anlagen in den Landesverbänden
wurde diskutiert. Die Landesverbände Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und
Schleswig-Holstein erhielten auf Beschluss des Hauptvorstandes ab Frühjahr 1992
erstmals eine EDV-Ausstattung zur Bearbeitung der Mitgliederdaten. Die
Landesverbände Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt erhielten im gleichen
Zeitraum EDV-Anlagen der Mittleren Datentechnik. Den Landesverbänden Hessen,
Berlin und Baden-Württemberg, die ihre Anlagen aus Finanzmitteln der
Landesverbände beschafft hatten, wurden die bisherigen Investitionen teilweise
ersetzt. Auf allen Anlagen wurde die Software der Firma Keil eingesetzt, die
nun nicht nur in großen Landesverbänden von der Mittleren Datentechnik genutzt,
sondern für kleinere Landesverbände auch auf PCs exportiert werden konnte. Die
neuen Landesverbände hatten durch die Vertragsabschlüsse mit anderen Firmen
bereits erste Vorkehrungen zum Wechsel des Rechenzentrums getroffen. Es bestand
die Gefahr, daß sich einzelne Landesverbände mit ihren Anlagen von der
zentralen Verarbeitung trennen und die Produktion in eigene Regie übernehmen
könnten. Daraufhin übernahm der Bundesschatzmeister die koordinierenden
Vorarbeiten. Es sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen
Entwicklungsarbeiten nicht von jedem einzelnen Landesverband selbst, sondern
aus finanziellen Gründen für ein gemeinsames Projekt geleistet wurden. Der
Hauptvorstand ließ die EDV-Kommission aufleben. Sie tagte am 13. November 1991.
Daraus wurde eine Projektgruppe mit Wolfram Bundesmann, LV Bayern; Gitta
Kastner-Jäger, LV Nordrhein-Westfalen; Uwe Mikosch, LV Sachsen; Hans-Gerd
Prause, LV Berlin; Jürgen Schmidt, LV Hessen; Siegfried Stegmaier, LV
Baden-Württemberg und Werner Grevecke, LV Niedersachsen; gebildet. In
verkleinerter Besetzung erarbeitete die Kommission die wichtigsten weiteren
Schritte. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Datakom-Rechenzentrums, der inzwischen
zu einer anderen Gewerkschaft gewechselt hatte, konnte als kompetentester
Ratgeber gewonnen werden.
3. Die Erstellung eines neuen
Pflichtenheftes und die Neuprogrammierung
Anhand der vorhandenen
Arbeitsabläufe wurde am 29. Januar 1992 von Ulrich Hinz, Ulrich Pithan und Arno
Carbach mit dem Vertreter der Union-Druckerei, Herrn Perressini vereinbart, daß
ein Pflichtenheft für alle einzelnen Programmbedingungen entworfen werden
sollte. Die Union-Druckerei wurde neben weiteren Anbietern gebeten, ein Angebot
für die Programmierung, die Implementierung und den Betrieb des Programms
abzugeben. Die Union-Druckerei hatte zwischenzeitlich die Mitgliederverwaltung
der Postgewerkschaft übernommen und sich dort einiges Know-how erworben. Sie
hatte ein erfahrenes Softwarehaus aus Österreich engagiert, das nun auch für
die GEW tätig werden könnte. Auf die Fragen, welchen zeitlichen Umfang eine
Neuprogrammierung erforderte, antworteten mehrere Anbieter, dass dies nicht
unter zwei Jahren zu schaffen sei.
Zunächst wurden die wichtigsten
notwendigen Änderungen erarbeitet:
- die Zusammenführung der
bisher getrennten Datenbestände,
- ein gemeinsamer
Buchungstermin,
- ein fester Buchungsrhythmus
und feststehende Buchungstermine,
- die Einführung verschiedener
Tarifgebiete für die unterschiedlichen Tarife,
- ein Online-Anschluss des
Hauptvorstandes an das Rechenzentrum,
- die Abschaffung des kompletten Datenaustausches zwischen dem
Rechenzentrum und den Landesverbänden,
- die Einführung des Austausches nur der geänderten Daten als Melde-
bzw. Rückmeldedaten,
- die Verbesserung der Information auf den Bankauszügen der
Mitglieder,
- der Ausbau einer ausführlichen Dokumentation des Programms,
- die Einführung der Groß/Kleinschreibung,
- die Verwaltung von Systemdaten (z.B. Prüftabellen) durch den
Hauptvorstand und
- die Umstellung der Programme auf die moderne Windows-Technik.
Das endgültige Pflichtenheft,
das die Grundlage für eine Ausschreibung zur Erstellung eines funktionsfähigen
Programms bildete, wurde in der Tagung vom 26. bis 28. März 1992 in Rüsselsheim
erarbeitet. Die Gruppe bestand aus Herrn Perressini und Herrn Zimmel, dem
Programmierer, für die Union-Druckerei, sowie Gitta Kastner-Jäger, Arno
Carbach, Uwe Mikosch, Günter Nalenz und Werner Grevecke. Jeder einzelner Programmschritt
musste aus dem Gedächtnis neu entwickelt werden. Die Inhalte aller Datenfelder
und die Darstellung der Felder auf den einzelnen Bildschirmen wurde besprochen.
Für jede Angabe, die man vom Mitglied erwartete, mussten logische
Prüfbedingungen entwickelt werden, um Fehlerquellen auszuschließen. Für eine
große Zahl von Datenfeldern musste festgelegt werden, welche Tabellen im
Hintergrund mitgeführt werden sollte. Dadurch wurden automatisch nur Eingaben
übernommen, die in den Tabellen auch zugelassen waren. Außerdem musste für
jeden Arbeitsschritt festgelegt werden, welche Verarbeitungsvorgänge bei
eingetretenen Fehlern folgen sollten. Um alle Anforderungen und Wünsche an das
Programm verwirklichen zu können, wurde beschlossen, die Umstellung in drei
Stufen vorzunehmen.
In Stufe 1 musste der
Datenbestand exakt so abgebildet werden, wie er bei der Datakom nach der
letzten Verarbeitung bestanden hatte. Das war erforderlich, um die bisherige
Arbeit reibungslos fortsetzen zu können. War die dies gelungen, konnte man
anschließend an die Weiterentwicklung des Programms gehen.
In Stufe 2 sollten
- zunächst die noch getrennt geführten Datenbestände der alten und
der neuen Landesverbände zusammengeführt und ein gemeinsamer Buchungstermin
gefunden werden.
- Die immer wieder kritisierten geringen Informationen zur
Beitragskassierung auf den Lastschriftbelegen bzw. in den Kontoauszügen mussten
erweitert werden.
- Die Groß-/Kleinschreibung und die Erweiterung des alten
Zeichensatzes um ß und die Umlaute mussten endlich erfolgen.
- Dem Hauptvorstand sollte die Möglichkeit der Verwaltung der
Mitgliedsdaten im Dialog zwischen dem Rechenzentrum und der Geschäftsstelle
eingerichtet werden.
- Außerdem sollte auch die
dezentrale Mitgliederverwaltung weiterentwickelt werden.
In Stufe 3 war eine komplette
Überarbeitung der zentralen und dezentralen Mitgliederverwaltung geplant.
Der Zwang zur Kündigung des
Vertrages zum 1.1.1993 wurde verstärkt durch die Tatsache, dass auch die ÖTV
die Datakom zum gleichen Zeitpunkt verlassen wollte. Somit waren gleichzeitig
auch wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend für diesen Termin. Zu befürchten
war, dass Datakom dadurch in naher Zukunft nach dem Verlust von Großkunden den
Vergleich anmelden könnte. Deshalb war die Auftragsvergabe an zwei Firmen ein
Sicherheitsgebot. Man war sich auch einig, daß ein Projekt dieser Größenordnung
nur an große zuverlässigen Firmen mit mehreren Programmierern vergeben werden
konnte.
Im Mai 1992 wurden die
Union-Druckerei, Frankfurt, und die Firma Samter, Oberhausen, mit der
Programmierung eines neuen Mitgliederverwaltungsprogramms beauftragt. Beide
Firmen arbeiteten bereits in Sparten für die GEW. Damit konnte nicht nur die
Sicherheit des Wechsels zum 1.1.1993 verstärkt, sondern auch unterschiedliche Interessenlage
der zukünftigen Anwender berücksichtigt werden.
Es waren die Interessen des
Hauptvorstandes am zentralen System, aber auch die Interessen der einzelnen
Anwender in den Landesverbänden zu berücksichtigen. Die Programme der
bisherigen Anwender arbeiteten unter der Programmiersprache DBL im Einsatz der
Mittleren Datentechnik der Firma Keil. Die neuen Anwender forderten die
Lauffähigkeit im Novell-Netzwerk des inzwischen gängigen Systems unter dem
Betriebssystem Windows. Die zwischenzeitlich fortgeschrittene Technik zeigte, dass
auch das Procedere der Mitgliederverwaltung geändert werden musste. So erfolgte
zum 1.1.1993 einen Wechsel von der bisherigen Stapelverarbeitung zur modernen
Dialog-Verarbeitung. Das bedeutete, dass die Landesverbände über entsprechende
Standleitungen, wie sie derzeit über Internet o.ä. gegeben sind, die Änderungen
direkt in den Zentralbestand eingeben konnten. Die Entwicklung auf dem
EDV-Markt, insbesondere auf dem PC-Markt, ließ ernsthafte Überlegungen zu, das
zentrale Rechenzentrum durch eigene Möglichkeiten abzulösen. Das konnte aber
erst geschehen, wenn die eingesetzten Programme sicher liefen und hinreichend
Personal, Technik und Organisation verfügbar war.
Im Terminplan wurde vereinbart,
dass die Phase der Programmierung zwischen Juni und November und die Phase der
Tests der einzelnen Programmteile zwischen August und November 1992 liegen
sollte. Im Oktober 1992 kam es zu einer ersten Vorführung des Programms in den
Geschäftsräumen der Union-Druckerei. Wesentliche Teile des Programms waren
erstellt und abgeschlossen. Die Vorführung verlief jedoch nicht für alle
Anwesenden zufriedenstellend, weil das Kernstück des Programms nicht
vorgestellt werden konnte. Zeitgleich verlief die Programmierung bei der Firma
Samter.
Am 14. Dezember 1992 kam es im
Hauptvorstand zu einer ausführlichen Debatte über die Mitgliederverwaltung. In
dieser Sitzung wurde beschlossen, für die Landesverbände Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen die Software
der Firma Samter, die unter den Betriebssystemen MS-DOS und/oder NOVELL liefen,
zu kaufen und in Unterlizenz an die Landesverbände weiterzugeben. Auch die
Mitgliederverwaltung der Firma Keil unter den zwei Betriebssystemen VAX/VMS und
MS-DOS/Novell auf VAX-Rechnern unter dem Betriebssystem VMS wurde gekauft und
entsprechend weitergegeben. Außerdem beschloss der Hauptvorstand, den
Landesverbänden, die bisher noch keine Maschinen einsetzten, bei der
Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen finanziell behilflich zu sein. Damit
waren nach Abschluss der Aktion alle Landesverbände mit
Datenverarbeitungsanlagen ausgestattet.
Landesverband |
Betriebssystem der Anlage |
Datenaustausch |
Hauptvorstand |
PC-Version mit Novell, Keil |
Streamer-Band, später DFÜ |
Baden-Württemberg |
Micro-VAX mit VMS, Keil |
Magnetband IBM Standard DFÜ seit 1996 |
Bayern |
MS-DOS, Samter |
Streamer-Band |
Berlin |
Micro-VAX mit VMS, Keil |
Magnetband IBM Standard |
Brandenburg |
MS-DOS, zunächst EVA-DATA
Wechsel zu Samter |
Streamer-Band, später DFÜ |
Bremen |
PC-Version mit Novell, Keil |
Streamer-Band |
Hamburg |
Micro-VAX mit VMS, Keil |
Streamer-Band |
Hessen |
Micro-VAX mit VMS, Keil |
Streamer-Band |
Mecklenburg-Vorpommern |
MS-DOS, zunächst EVA-DATA
Wechsel zu Samter |
Streamer-Band, später DFÜ |
Niedersachsen |
Micro-VAX mit VMS, Keil |
Magnetband IBM Standard |
Nordrhein-Westfalen |
MS-DOS, Samter |
Streamer-Band, später DFÜ |
Rheinland-Pfalz |
PC-Version mit Novell, Keil |
Streamer-Band |
Saarland |
PC-Version mit Novell, Keil |
Streamer-Band |
Sachsen |
MS-DOS, zunächst EVA-DATA
Wechsel zu Samter |
Streamer-Band, später DFÜ |
Sachsen-Anhalt |
Micro-VAX mit VMS, Keil |
Magnetband IBM Standard |
Schleswig-Holstein |
PC-Version mit Novell, Keil |
Streamer-Band |
Thüringen |
MS-DOS, zunächst Q-Soft,
Wechsel zu Samter |
Streamer-Band, später DFÜ |
Am 5. Dezember 1992 kam es zum
ersten Testlauf bei der Union-Druckerei. Die Datakom hatte den gesamten
Datenbestand und die erforderlichen Änderungsdaten zur Verfügung gestellt. Dazu
wurde vereinbart, dass die Datakom die Bestände der Landesverbände Berlin,
Hessen und Sachsen parallel zum Testlauf verarbeiten würde. Außerdem hatte sie
zugesagt, dass sie im Falle eines Fehlschlages der Testbuchung noch einen
zusätzlichen Verarbeitungslauf durchführen würde. Zum exakten Vergleich der
Ergebnisse wurden auch die EDV-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus den
entsprechenden Landesverbänden hinzugezogen. Das Testergebnis war zufrieden
stellend, so dass die Produktionsaufnahme termingerecht Mitte Dezember 1992 mit
den Vorbereitungen für die Buchung nach dem 1. Januar 1993 beginnen konnte.
Unsicher war bis zur Produktionsaufnahme, ab welchem Zeitpunkt die Berechnung
der fälligen Beiträge aufsetzen sollte. Zur Diskussion stand die Berechnung
rückwirkend ab 1. Januar 1992 oder genau zum Wechsel des Rechenzentrums am 1.
Januar 1993. Nach intensiven Diskussionen zwischen den Programmierern und den
Mitarbeitern der GEW entschieden sich Arno Carbach und Werner Grevecke für das
Aufsetzen zum 1. Januar 1993.
4. Die Anlaufschwierigkeiten
Wie bei einem so umfangreichen
Projekt nicht anders zu erwarten war, stellten sich trotz intensiver Prüfung
der Testergebnisse auch bald die ersten Anlaufschwierigkeiten heraus. Durch das
Aufsetzen der Beitragsberechnung zum 1. Januar 1992 waren nur die jeweils
fälligen Beiträge berücksichtigt worden. Es stellte sich heraus, dass dadurch
alle Beitragsrückstände, die bisher noch aus der Zeit vor dem Dezember 1992
mitgeführt wurden, verschwunden waren. Ebenso waren Beitragsguthaben, die durch
Umrechnung und Gutschriften sowie durch Vorauszahlungen entstanden waren, nicht
mehr aufzufinden. In mühsamer Kleinarbeit mussten die Beträge aus den alten
Listen der Datakom herausgesucht und in das neue Programm eingegeben werden.
In den ersten drei Monaten der
Zusammenarbeit mit der Union-Druckerei kam es nun fast täglich zu irgendwelchen
Fehlermeldungen aus den Landesverbänden. Alle Vorgänge mussten einzeln im
Programm überprüft und korrigiert werden. Dadurch waren die Mitarbeiter der
Union-Druckerei und auch die der GEW stark belastet. Hier wurde deutlich, dass
die in einer Programmentwicklung immer notwendige Testphase wegen des sehr
engen Zeitrahmens von der Kündigung des Vertrages bis zum Neubeginn nahezu
fehlte. Die ersten drei Monate der Produktion waren gleichzeitig Test und
Ernstfall, so dass fast alle Fehler gleichzeitig nach außen getragen wurden. Um
die Fehler zu reduzieren, wurden sehr schnell zusätzliche Kontrollverfahren
eingeführt. Die Ergebnisse des jeweiligen Verarbeitungslaufes mussten der GEW
vor der Weitergabe an die Landesverbände erst zur Prüfung vorgelegt werden.
Erst wenn die Sachbearbeiter die Ergebnisse geprüft und freigegeben hatten,
durfte das Rechenzentrum die Dateien an die Empfänger in den Landesverbänden
weitergeben. Diese Abnahmeprüfung hat sich in den beiden folgenden Jahren sehr
bewährt.
Neben der Korrektur des
angelaufenen Programms mussten die übrigen Teile fertig gestellt werden. Die
Programmteile zum Quartalsabschluss wie die Statistiken und die
Quartalsabrechnung mussten fertig gestellt werden. Einen Rückschlag erlitt das
Projekt, als im Februar 1993 der bisher verantwortliche Programmierer schwer
erkrankte und für die Zusammenarbeit mit der GEW ausfiel. Hier bewies sich die
Vorsicht, dass nur ein großes Team mit den Arbeiten beauftragt werden konnte.
Gleichzeitig mit den
Umstellungsarbeiten im neuen Rechenzentrum mussten auch die Firmen Keil und
Samter ihre Programme auf die neue Struktur umstellen. Wie in der Zentrale gab
es auch bei den beiden Firmen keine umfangreichen Testphasen, so dass sich auch
dort der Ernstfall oft als erster Test eines Programmpaketes entwickelte. Zu
den Fehlerquellen, die in der Zentrale entstanden, kamen Fehler durch die
Bearbeitung bei den beiden Firmen. Dadurch waren die Bearbeitungsabläufe in den
Geschäftsstellen betroffen. Die Daten für die neuen Landesverbände mussten von
der Firma Samter zunächst auf ein neues Format konvertiert werden, bevor sie an
die Landesverbände ausgeliefert wurden. Sie wurden zunächst nach Essen
geliefert, bevor sie im neuen Format per Datenfernübertragung über
Telefonleitung an die Landesverbände weitergegeben werden konnten. In der
Anfangszeit war auch die mangelnde Qualität der Telefonleitungen in den neuen
Bundesländern eine zusätzliche Fehlerquelle, so dass die Übertragung mehrfach
wiederholt werden musste.
Die Speicherkapazität der
Festplatten der Geräte in den Landesverbänden war auf die Anzahl der Mitglieder
im jeweiligen Landesverband ausgelegt. Der bisherige Datensatz der Datakom war
je Mitglied auf 240 Zeichen begrenzt. Nach der Umstellung auf das neue Programm
war diese Begrenzung aufgehoben. Viele neue Informationen waren hinzugekommen,
jeder Datensatz konnte jetzt unbegrenzt lang werden. Die neuen Datensätze und
die zusätzlichen Programme sowie die neuen Prüftabellen erforderten jedoch
wesentlich mehr Speicherplatz als bisher. In vier Landesverbänden mußten die
Festplatten erweitert werden, weil der Umfang des Programmpaketes sich
verdreifacht hatte. Der Preis für eine Festplatte betrug 1993 noch rund
5.300,00 DM.
Die Folge war, dass es im
Januar und Februar 1993 in den Landesgeschäftsstellen zu nicht geplanten
Stillständen kam. Die aufgelaufenen Veränderungen konnten erst eingegeben
werden, wenn die Daten vollständig zur Verfügung standen. Zwischen Eingang der
Daten von der Union-Druckerei im Versand per UPS über die Firma Eurocom Depora
in den Landesgeschäftsstellen und dem nächsten Abgabetermin für die
Vorbereitung des nächsten Verarbeitungslaufs standen im Februar und März 1993
nur fünf Tage zu Verfügung. In dieser Zeit mussten die Veränderungen in den
Landesgeschäftsstellen unter hohem Zeitdruck und mit Überstunden eingearbeitet
werden.
Bis zum Sommer 1993 kam es im
Datenaustausch zwischen den Landesverbänden und dem Rechenzentrum von Monat zu
Monat mehr Verlässlichkeit letzte Fehlerquellen zu vernichten, wurde ein direkter
Vergleich der im Rechenzentrum gespeicherten Daten mit den bei den
Landesverbänden gespeicherten Daten durchgeführt. Mit Hilfe eines
Vergleichsprotokolls konnten die Mitgliederverwaltungen in den Landesverbänden
die nicht übereinstimmenden Angaben überprüfen und korrigieren.
EDV und Mitgliederverwaltung
1993 bis 1996
1. Die Erweiterung der Aufgaben
der Datenverarbeitung
In der Schatzmeistertagung vom
27. Februar 1993 wurde deutlich, daß durch die Zusammenarbeit mit zwei
dezentralen Programmierungsfirmen unterschiedliche Probleme auftraten. Man
einigte sich darauf, die speziellen Probleme in besonderen Anwender-Gruppen zu
bearbeiten. Die Gründung einer Usergroup für die Samter-Anwender war durch die
frühere Zusammenarbeit der Geschäftsstellen der neuen Landesverbände mit der
Firma Eva-Data bereits gegeben. Es folgte eine formale Gründung der Usergroup
für Keil-Anwender, um anstehende Probleme gezielt besprechen zu können. Neben
der EDV-Kommission gab es nun zwei weitere Usergroups zur Bearbeitung der
EDV-Angelegenheiten.
Zum 1. Juli 1993 musste die
Umstellung auf die neuen Postleitzahlen vorbereitet werden. Das entsprechende
Datenfeld musste um eine fünfte Stelle erweitert werden. Die dezentralen
Programme musste entsprechend geändert werden. In Probeläufen stellte sich
heraus, dass nur etwa 65 % des Datenbestandes fehlerfrei war. Es stellte sich
eine große Anzahl von Schreibfehlern in den Straßen- und Ortsbezeichnungen
heraus, die von Hand nachgebessert werden mussten. Hinzu kam in den neuen
Landesverbänden, dass die Kommunen in vielen Bereichen die Straßenbezeichnungen
verändert und die Mitglieder ihre neuen Anschriften noch nicht bekannt gegeben
hatten. Auch das führte zu zusätzlichen Belastungen in den
Landesgeschäftsstellen. Die eigentliche Umstellung wurde in der Zentrale zum
1. Juli 1993 weitgehend automatisch durchgeführt.
Die Schatzmeister sprachen in
der Sitzung vom 27. Februar 1993 erstmalig die Möglichkeit der Weitergabe von
Daten an Kreisverbände an. Durch die ständigen Verbesserungen der Technik waren
in einigen Kreisverbänden bereits einige Funktionäre dazu übergegangen, die
Daten der Mitglieder ihres Organisationsbereiches in die privaten PCs zu
übernehmen. Da es bisher jedoch keinen Änderungsdienst gab, wurde die
offizielle Möglichkeit der Datenweitergabe von Landesverbänden an ihre
Kreisverbände angeregt. In der Sitzung der EDV-Kommission vom 25. März 1993
wurde vereinbart, dass es den einzelnen Landesverbänden überlassen bleiben
sollte, die Daten an Gliederungen weiterzugeben. Einig war man sich darüber, dass
ein Änderungsdienst nur in ganz eng begrenztem Rahmen zugelassen werden sollte.
Unbedenklich weitergegeben
werden konnten:
Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Dienststelle, Fachgruppe, Beschäftigungsverhältnis, Eintrittsdatum, Abgangsdatum
und Abgangsgrund.
Diese Daten konnten nach
Maßgabe der Landesverbände um den Tarifbereich, Beitragssatz, bezahlt bis und
Kontostand ergänzt werden. Nach eingehender Diskussion wurden die Felder
Zeitungsstopp, Bankverbindung, Rückläufer und Nationalität hinzugefügt. Im
Herbst 1993 konnte das Samter-Programm auf Kosten der Landes- bzw.
Kreisverbände erworben werden.
In der Sitzung der
Schatzmeister am 27. Februar 1993 wurde erstmalig auch die Forderung nach einer
schriftlichen Dokumentation des neuen Programmpaketes laut. Wegen der vielen
noch anstehenden Probleme wurde die Beschreibung zunächst jedoch
zurückgestellt. Im Juli 1993 legten Arno Carbach und Werner Grevecke dem
Geschäftsführenden Vorstand und der Union-Druckerei den ersten Entwurf einer ausführlichen
Programmdokumentation vor. Auf mehr als 100 Seiten wurden erstmalig alle
geführten Datenfelder des Mitgliederdatensatzes beschrieben, die Prüfroutinen
und die dazugehörenden Fehlermeldungen erläutert. Außerdem wurde die Bedeutung
aller Listen und Statistiken beschrieben. Im Anhang wurden alle gültigen
Tabellen dokumentiert. Die Beschreibung musste wegen der ständigen Erweiterung
des Programmpaketes mehrfach ergänzt werden. Im März 1994 wurde die
Dokumentation allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Arbeitshilfe zur
Verfügung gestellt.
Ein neues Problem stellte sich
erst längere Zeit nach der Umstellung heraus. Statistiken und
Beitragsabrechnungen waren immer wieder ungenau und unzuverlässig. Viele
Datenfelder, die mit Gültigkeitsdaten verbunden waren, konnten bisher
problemlos auch rückwirkend verändert werden konnten. Das war für die
Mitgliederverwaltung zwar sinnvoll, vergleichende Statistiken waren jedoch
nicht zu erstellen. Daraufhin wurden alle Programmteile nochmals gründlich
korrigiert und neue Verfahren hinzugefügt. Zu diesem Zeitpunkt wechselte Jürgen
Schmidt vom Landesverband Hessen zum Hauptvorstand, wo er die Leitung der
Abteilung für EDV und Mitgliederverwaltung übernahm.
Seit Sommer 1994 wurde den
Landesverbänden vom Hauptvorstand im Rahmen der Mitgliederverwaltung ein neues
Verfahren des Datenaustausches angeboten. Über ein Modem und störungsfreie
Telefonleitungen können die Meldedateien durch Datenfernübertragung schnell,
preiswert und sicher ausgetauscht werden. Bis zum Jahresende 1994 beteiligten
sich daran die Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen.
Mindestens einmal jährlich ist
es erforderlich, den Datenbestand der Mitgliederverwaltung den äußeren
organisatorischen Rahmenbedingungen anzupassen, z.B. bei Erhöhung des Beitrags,
Änderung von Bankleitzahlen durch Zusammenlegung von Banken usw. Im Jahr 1995
wurde dazu ein Programmmodul zur Durchführung von Massenänderungen erstellt.
Mit Hilfe dieses Programmteiles konnte bei einer großen Zahl von Mitgliedern,
bei denen bisher keine Zugehörigkeit zu einer Fachgruppe erkennbar war, eine
Kennziffer einer Fachgruppe zugewiesen werden.
Nach jahrelanger Diskussion
konnte 1996 ein zentraler Funktionärsschlüssel eingeführt werden. Bisher
verwaltete jeder Landesverband die Funktionäre in besonderen Dateien.
Unabhängig davon existierte zwar auch ein Verzeichnis der Funktionäre beim
Hauptvorstand. Die Aktualität war jedoch nur sehr schwer herzustellen. Seit
Ende 1996 ist das Verfahren vereinheitlicht. Landesverbände und Hauptvorstand
pflegen nun das Verzeichnis gemeinsam. Damit hat auch der Hauptvorstand bei
bundesweiten Aktionen die Möglichkeit, die Funktionäre gezielt zu informieren.
Getreu dem Motto „Wenn
Arbeitsabläufe zuverlässig und sicher laufen, muss mit der Erprobung von
Neuerungen begonnen werden“, wurde 1996 mit einem Projekt der
„Vereinheitlichung der zentralen und dezentralen MIBEV“ begonnen.
Vordringlichste Aufgabe wird es sein, die unterschiedlichen existierenden
Mitgliederverwaltungsprogramme in ein einheitliches, modernes Programm zu
überführen. Die EDV-Kommission hat sich dafür einen Zeitrahmen bis zum Jahr
2001 gesetzt. Dann sollen der Hauptvorstand und alle Landesverbände mit einer
einheitlichen, dem Stand der technischen Möglichkeiten angepassten
Programmplattform und einer tragfähigen Netzwerkumgebung arbeiten.
2. Die EDV-Ausstattung der
Geschäftsstelle des Hauptvorstandes
Parallel zur Entwicklung der
allgemeinen Schreibtechnik wurden auch in der Geschäftsstelle des
Hauptvorstandes die einzelnen Arbeitsplätze mit Computern ausgestattet. Im Jahr
1994 wurde mit der Umstellung und der Ausstattung der Arbeitsplätze mit neuen
windows-fähigen Rechners begonnen. Gleichzeitig wurde ein hausinternes Netz
geschaffen, über das die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter untereinander
in Verbindung treten konnten. Die Anforderungen an das Netz waren jedoch so
hoch, dass im Folgejahr ein neuer Server als Zentralrechner installiert und die
Netzsoftware teilweise von NOVELL 3.11 auf die Version 4.1 umgestellt werden musste.
Die Umstellung der Bürotechnik
wurde 1994 auch im Bonner und im Berliner Büro durchgeführt. Beide Außenstellen
können über Modem ihre Daten mit der Geschäftsstelle in Frankfurt austauschen.
Im Jahr 1996 wurden nach neuen
Anforderungen weitere Ergänzungen des hausinternen Netzwerkes vorgenommen: Es
wurde eine SQL-Datenbank im Netz installiert, auf der jetzt das
Rechtsschutzprogramm und die allgemeine Adressverwaltung laufen. Außerdem wurde
ein hausinternes E-Mail-Programm installiert, das über einen Mail-Server auch
die Möglichkeit bietet, E-Mails nach außen zu verschicken und über ein Modem
auf Mailboxen und/oder das Internet zugreifen zu können.
Alle diese Maßnahmen tragen
dazu bei, den PC als Arbeitshilfe für vielfältige Aufgaben - nicht nur zur
Texterfassung und -bearbeitung -besser einzusetzen. Die Umstellung der
Geschäftsstelle auf die moderne Bürotechnik wurde von umfangreichen
Schulungsmaßnahmen begleitet, die von der hauseigenen EDV-Abteilung in
Zusammenarbeit mit der Abteilung für gewerkschaftliche Bildung durchgeführt.
Inzwischen haben auch einige Landesverbände Teile dieser Schulungen in Anspruch
genommen.
3. Das Rechtsschutzprogramm
1995 wurde der Firma Stanger +
Heinrich der Auftrag erteilt, ein Programm zu entwickeln, das die wesentlichen
Verwaltungsarbeiten im Bereich der Rechtsschutzabteilung unterstützt. Vorgabe
war, dieses Programm auf der Plattform einer SQL-Datenbank zu erstellen, um
hier mittelfristig eine Verbindung zur Mitgliederverwaltung aufbauen zu können.
Nach Testläufen in den
Landesverbänden Thüringen und Nordrhein-Westfalen wurde im Frühjahr 1996 eine
erste Programmversion zur Verfügung gestellt, die die Verwaltungsarbeiten im
Rechtsschutz erleichterte. Ab Mai 1996 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
die Schulungen zu diesem Programm angeboten. Inzwischen arbeiten die meisten
Landesrechtsschutzstellen mit diesem Programm. Die Erweiterung der
Funktionalität auf statistische Auswertungen, Zugriff auf eine bundesweite
Rechtsauskunftsdatenbank und der Versand von Akten und Post per E mail werden
das Programm abrunden.
4. Die GEW im Internet
Seit Mai 1996 ist der
Hauptvorstand der GEW mit einem eigenen Informationsangebot unter der Adresse
„http://www.gew.de“ im Internet präsent. Diese Domain wurde während der
Testphase über den Internet-Provider Firma Netplace aus München betrieben; beim
Hauptvorstand wird das Internet-Projekt von Jürgen Schmidt betreut. Mit der
Seitenerstellung wurde die Firma Stanger + Heinrich aus Erfurt beauftragt, weil
beim Hauptvorstand dazu noch nicht genügend Personal für diese Aufgaben
bereitgestellt werden konnte.
Das Informationsangebot des
Hauptvorstandes im Internet erstreckt sich von allgemeinen Informationen zur
Arbeit der die GEW über einzelne Informationen aus den einzelnen
Vorstandsbereichen bis hin zu aktuellen Mitteilungen für Beschäftigte an
Goethe-Instituten (die diese weltweit abfragen können) und Pressemitteilungen,
die von Journalisten gern übernommen werden können.
Das GEW-Angebot findet bei
vielen Mitgliedern und Interessenten regen Zuspruch. Die Zahl der ein- und
ausgehenden E-Mails nimmt stetig zu. Zahlreiche Anfragen von Landesverbänden
und anderen Gliederungen deuten darauf hin, dass die GEW insgesamt bald noch
stärker im Internet präsent sein wird.