Die Entwicklung der

 

Mitgliederverwaltung

 

in der GEW

 

 

 

 

Von den Anfängen bis zum Jahr 1996

 

 

 

Zusammengestellt von

Arno Carbach

Werner Grevecke

Jürgen Schmidt


Inhaltsverzeichnis

 

A. Die Mitgliederverwaltung in den Landes- und Kreisverbänden bis 1970

            1. Karteiwesen und Statistik                                                                           3

            2. Die Erhebung der Beiträge                                                                                    4

              a) Die Handkassierung                                                                                            4

              b) Der Dauerauftrag                                                                                     4

              c) Der Einzug des Beitrags                                                                          5

              d) Die Beitragshoheit                                                                                               6

              e) Der tatsächlich zu zahlende Mitgliedsbeitrag                                                      7

              f) Die Beitragszahlung an den DGB                                                                        8

              g) Die Dynamisierung der Beiträge                                                              9

 

B. Die Entwicklung der Datenverarbeitung von 1970 bis 1990

            1. Die Entwicklung eines Mitgliederverwaltungsprogramms bei der BfG      9

            2. Die Einführung bei DGB-Gewerkschaften                                                           10

            3. Die Übernahme in den GEW-Landesverbänden                                     10

               a) Die Umstellung am Beispiel des Landesverbandes Niedersachsen   13

               b) Die Erfassung in Nordrhein-Westfalen                                                 14

            4. Die ersten Produkte der Datenverarbeitung                                                        16

            5. Der Datenaustausch                                                                                            17

            6. Das Karteiwesen                                                                                                 18

            7. Der Zeitungsversand                                                                                            20

            8. Das zentrale Lastschriftverfahren                                                            22

            9. Der Mainzer Kongress                                                                                         22

            10. Die Technisierung der Landesgeschäftsstellen                                     24

            11. Die Umstellung aller Landesverbände auf ein gemeinsames Programm        26

            12. Der Einstieg in die Mitgliederverwaltung mit Personalcomputern                     27

 

C. Die Mitgliederverwaltung ab 1990

            1. Die Bildung der neuen Landesverbände                                                  27

            2. Die Neustrukturierung der Mitgliederverwaltung                                      30

            3. Die Erstellung eines neuen Pflichtenheftes und die Neuprogrammierung          31

            4. Die Anlaufschwierigkeiten                                                                        34

 

D. EDV und Mitgliederverwaltung von 1993 bis 1996

            1. Die Erweiterung der Aufgaben der Datenverarbeitung                             35

            2. Die EDV-Ausstattung der Geschäftsstelle des Hauptsvorstandes                     37

            3. Das Rechtsschutzprogramm                                                                              38

            4. Die GEW im Internet                                                                                            38

 

 


 

A. Die Mitgliederverwaltung in den Landes- und Kreisverbänden der GEW bis 1970

1. Karteiwesen und Statistik

In nahezu allen Chroniken, die bisher über die Geschichte der GEW geschrieben wurden, kommt die Beschreibung der eigentlich organisatorisch wichtigsten Bereiche praktisch nicht oder nur ganz am Rande vor. Dabei wurden gerade von den Kolleginnen und Kollegen, die sich dort zur Mitarbeit zur Verfügung stellten, zeitweise sehr hohe Anforderungen an die Arbeitsbereitschaft gestellt. Die Schriftführerinnen und Schriftführer, sowie die Schatzmeisterinnen und Schatzmeister in den Gliederungen vor Ort hatten die Aufgabe, die Bestände der Mitglieder zu überwachen. Sie nahmen die Anträge auf Mitgliedschaft entgegen, bestätigten die Aufnahme in den Orts- bzw. Kreisverband, stellten die Mitgliedskarten aus, die dann vom jeweiligen Kreisvorsitzenden der GEW unterschrieben wurden, und legten zur eigenen Kontrolle Karteikarten mit den wichtigsten Personalangaben der neuen Mitglieder an.

 

Bis in die 70er Jahre dieses Jahrhunderts hinein konnte keine Gewerkschaft, aber auch keine andere Vereinigung, genaue Angaben über den exakten Mitgliederbestand machen. Dabei war die Situation in allen Bereichen der Wirtschaft gleich. Am Ende eines jeden Kalenderjahres wurden im Bereich der Gewerkschaften, des Handels, der Industrie und der Verwaltung alle Bestände an Waren und Einzelteilen in den Läden, Büros, Lagern und Produktionsstätten von Hand nach den jeweiligen Vorgaben der Fragebögen ausgezählt und festgeschrieben. In mühsamer Kleinarbeit wurden die einzelnen Zählbogen anschließend zusammengefasst und zu Jahresendbeständen festgeschrieben. Diese bildeten die Grundlage für die weitere Feststellung der Jahresrechnungen.

 

Dieses genaue Auszählen der Mitglieder fand auch in der GEW statt. Zu Ende eines Kalenderjahres verschickte der Hauptvorstand die statistischen Meldeformulare an die Landesverbände und forderte sie auf, die Formulare bis zu einem festgesetzten Termin ausgefüllt wieder zurückzusenden. Jeder Landesverband seinerseits verschickte eigene landesspezifische Meldebogen zur Erfassung der Mitglieder an die Bezirks- bzw. Kreisverbände. Da in vielen Bereichen die Kreisverbände nicht die letzte Gliederung waren, forderten nun ihrerseits die Kreisverbände ihre Ortsverbände und Schulen auf, die Mitgliederbestände nach den Vorgaben der Meldeformulare festzustellen.

 

Die Aufzählung der verschiedenen Ebenen, die Formulare an Gliederungen weiterleiteten, zeigt bereits die Vielzahl von Fehlerquellen, die im System steckten. Die Annahme, dass der Bestand an Mitgliedern vor Ort tatsächlich hundertprozentig richtig war, erwies sich nicht selten als falsch. So konnten Karteikarten verloren gegangen sein, mündlich mitgeteilte Ummeldungen nach Versetzungen, neue Anschriften oder mündlich erklärte Austritte nicht registriert worden sein.

 

Die Schriftführer der nächst höheren Gliederungen, die die Meldungen für ihre Bereiche zusammenstellen mussten, bekamen in der Regel nicht alle Rückmeldungen vollständig zum gewünschten Termin auf den Tisch. Lagen nach mehreren Mahnungen letztendlich mit erheblicher Überschreitung des Meldetermins immer noch nicht alle Rückmeldungen vor, begann für die fehlenden Bereiche die Schätzmethode. Allgemein selbstverständlich war, dass eher weniger Mitglieder als tatsächlich vorhanden an die übergeordnete Ebene gemeldet wurden, weil nach der statistischen Meldung natürlich auch die Abrechnung der gezahlten Beiträge erfolgen musste.

Es war nicht zu erwarten, dass bei der Erarbeitung von Statistiken eine größere Anzahl von Merkmalen ausgewertet werden konnte. Neben der Gesamtzahl der Mitglieder wurde die Aufteilung nach Geschlechtern und nach Beschäftigungsverhältnissen gefragt. Bereits bei der Abfrage nach Altersgruppen oder Mitgliedszeiten musste man sich auf Stichproben beschränken, deren Ergebnisse dann auf den Gesamtbestand hochgerechnet wurden.

 

2. Die Erhebung der Beiträge

 

a) Die Handkassierung

In den Anfängen der Organisation war das Kassieren der Beiträge von den Mitgliedern ein arbeitsintensives und mühsames Geschäft. Kolleginnen und Kollegen, die sich bereit erklärten, die Beiträge zu kassieren, wurden besonders geachtet. Vorherrschend war die Handkassierung in den Kollegien der einzelnen Schulen vor Ort. Säumige Zahler auf die zu entrichtenden Beiträge anzusprechen, war eine unerfreuliche Aufgabe. So kam es gelegentlich auch vor, dass die Vertrauensleute bei den Beitragssäumigen zu unbeliebten Personen wurden. Oft wurde jeder Versuch, ein Gespräch über ein beliebig freies Thema mit einzelnen Vertretern dieser Personengruppe zu führen, ziemlich schnell, getrieben durch das eigene schlechte Gewissen, abgeblockt, weil bei jedem Gespräch irgendwann die peinliche Frage nach den offenen Beiträgen zu erwarten war.

 

Die finanzielle Enge der Mitglieder war ein wesentlicher Faktor für eine Mitgliedschaft in der GEW. Die Gehälter von Lehrkräften lagen in den 50er Jahren zwischen 180 und 300,00 DM monatlich. Jede Ausgabe musste sorgfältig überlegt sein. Die Möglichkeit, Daueraufträge einzurichten, wurde in den Jahren bis etwa 1960 von der Mehrheit der Mitglieder nur zögernd genutzt. Daraus ergab sich nahezu von selbst, daß es bei der Eintreibung von Beiträgen niemals ohne Beitragsrückstände abging. Die Mitglieder vor Ort diskutierten bei jeder Aufforderung der Kassierer, doch bitte den Beitrag zu entrichten, über den Sinn einer Mitgliedschaft in der GEW, über gewerkschaftspolitische Misserfolge, über die Höhe des Beitrags und anders mehr. In vielen Fällen war der Kassierer eine Person, der man besser aus dem Wege ging.

 

b) Der Dauerauftrag

Wenn dann endlich die Frage nach den offenen Beiträgen mit dem Hinweis auf einen eingerichteten Dauerauftrag beantwortet wurde, war der Kassierer gezwungen, zu prüfen, ab wann die Zahlungen in welcher Höhe fließen würden, und wie die Regelung möglicher Beitragsrückstände erfolgen sollte.

 

Mahnungen zur Entrichtung der Beiträge waren an der Tagesordnung. Über die Hartnäckigkeit dieser Forderungen gibt es gänzlich unterschiedliche Berichte. In vielen Fällen blieb die individuelle Lösung unter Verzicht von nicht gezahlten Beiträgen der einzige Weg, Mitglieder in der Organisation zu behalten.

 

Bis zum Ende der 60er Jahre zahlten etwa 65 bis 70 % der Mitglieder ihre Beiträge per Dauerauftrag. Für die Mitglieder hatte diese Zahlungsweise den Vorteil, dass sie sich nicht regelmäßig monatlich um die Überweisung der Beiträge kümmern mussten. Die Banken leisteten diese Arbeit nun für sie. Auch für die Organisation war diese Zahlungsweise eine Garantie, dass die Beiträge in einer festgelegten Regelmäßigkeit in die Kassen flossen. Schwierigkeiten gab es jedoch, wenn eine Beitragserhöhung beschlossen wurde. Viele Mitglieder hatten für diese Veränderung wenig Verständnis. Andere waren lediglich zu bequem, ihre Daueraufträge auf die neue Beitragssumme zu verändern. Die verlangten Differenzbeträge blieben aus. Mahnschreiben mußten erstellt werden. Der Verwaltungsaufwand zur Durchsetzung der Forderungen war enorm und oft in ehrenamtlicher Arbeit kaum zu leisten.

 

 

 

c) Der Einzug des Beitrags

Mit Beginn der 60er Jahre verbesserte sich die Verwaltungstechnik der Banken zusehends. Alle nur möglichen Bearbeitungsverfahren wurden nach dem Stand der neuesten Technik automatisiert. Dadurch wurde es auch möglich, neue Zahlungsweisen einzuführen. Die deutschen Banken boten erstmals neben der Zahlungsmöglichkeit des Dauerauftrages das Einzugsverfahren von Geldbeträgen an. Während beim Dauerauftrag der Bankkunde seine Bank beauftragt, regelmäßig eine bestimmte festgelegte Summe auf ein anderes Konto zu überweisen, bestimmt beim Einzugsverfahren der Zahlungsempfänger, welcher Geldbetrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht und dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden soll.

 

Die neue Zahlungsmöglichkeit nutzten allmählich auch mehr und mehr Kreisverbände. Die flächendeckende Durchsetzung dieser Zahlungsart scheiterte jedoch an der Tatsache, dass der Bank bei der Nutzung des Einzugsverfahrens die einzelnen Zahlungsbelege schriftlich ausgestellt vorgelegt werden mussten. Über technische Einrichtungen zur maschinellen Erstellung der Belege verfügten die zuständigen Kassierer in den Kreisen jedoch nicht. Nur wenige Kassierer stellten die Lastschriftbelege handschriftlich aus. Eine Erleichterung war es, wenn man sich für jedes Mitglied eine Spirit-Carbon-Umdruck-Matrize anfertigte, die die geforderten Angaben enthielt, die dann im Umdruckverfahren in den von der Bank vorgegebenen Lastschriftbeleg eingefügt wurden. Dieses Verfahren wurde z.B. etwa 5 Jahre lang im Kreisverband Braunschweig genutzt. Dort waren etwa 900 der in der Kartei geführten 1100 Mitglieder mit der vierteljährlichen Abbuchung des Beitrags vom eigenen Konto einverstanden.

 

Das Einzugsverfahren war für den Kassierer trotz des sehr umständlichen und zeitaufwendigen Ein- und Umspannens der Umdruckmatrizen eine große Arbeitserleichterung. Nach Ablieferung der ausgestellten Lastschriftbelege schrieb die Bank den geforderten Beitrag der Mitglieder in einer Summe dem Kreisverbandskonto gut. Die Quote der nicht eingelösten Belege war gering. Oft konnte man es sich leisten, Rücklastschriften unbearbeitet zu lassen, weil die Kasse den Finanzausfall vertragen konnte. Durch diese Kassierungsweise konnte auch die von der Landesdelegiertenversammlung für 1968 beschlossene Erhöhung des monatlichen Beitrags von 6,00 auf 8,00 DM und 1970 von 8,00 DM auf 10,00 DM für den Landesverband Niedersachsen verhältnismäßig problemlos durchgesetzt werden, weil sich die Mitgliedschaft nahezu ausschließlich aus Lehrkräften aller Schularten zusammensetzte. Eine Berücksichtigung von Mitgliedern in anderen Bereichen der Erziehung fand nicht statt, weil der Anteil der Mitglieder aus dem Bereich der Erwachsenenbildung und dem sozialpädagogischen Bereich sehr gering war. Auf der anderen Seite wurde es zunehmend schwieriger, die neuen Beiträge von denjenigen Mitgliedern einzuholen, die sich nicht dem Einzugsverfahren angeschlossen hatten. Es sank die Bereitschaft, sich für das Amt eines Beitragskassierers zur Verfügung zu stellen. Außerdem gab es bei dem Mitgliedern ansteigenden Widerstand, die aufgelaufenen Beitragsrückstände und die durch die Beitragserhöhungen zusätzlich entstandenen Forderungen zu begleichen. Hinzu kommt, dass es kaum verbindliche Verzeichnisse gab, aus denen zu ersehen war, wann welches Mitglied für welchen Zeitraum die Beiträge in bar oder als Überweisung an den Handkassierer entrichtet hat. Wenn dann der Kassierer des Kreisverbandes am Jahresende gebeten wurde, einem Mitglied eine Jahresquittung über die gezahlten Beiträge für das Finanzamt auszustellen, war die Unsicherheit perfekt.

 

An Empfehlungen seitens des DGB und des Hauptvorstandes, möglichst das Einzugsverfahren zu nutzen, fehlte es nicht. Auch aus der Tagung der Schatzmeister der Landesverbände vom 27. bis 29. September 1965 in Hamburg kam die Empfehlung an alle Landesvorstände. Der erforderliche Arbeitsaufwand verhinderte jedoch eine flächendeckende Einführung recht lange.

 

Im Jahr 1966 bot die Hamburger Sparkasse den Verbänden in Hamburg und Umgebung an, die Beiträge von den Mitgliedern einzuziehen. Dieses Angebot nutzte auch der Landesverband Hamburg. Ab 1968 wurden die Beiträge der GEW-Mitglieder in Hamburg und in Teilen von Schleswig-Holstein von verschiedenen Sparkassen eingezogen und den Kreis- bzw. Landesverbänden gutgeschrieben.

 

 

d) Die Beitragshoheit

Bis 1977 gab es in der GEW aus der Sicht der Mitglieder keine einheitlichen Beiträge. Dies war bedingt durch die Entstehungsgeschichte der Organisation. Anders als zentral organisierte Industriegewerkschaften, die nach dem Kriege sehr schnell den Dachverband DGB gründeten und dort Mitglied wurden, entstanden ab Ende 1945 die nach 1933 aufgelösten und gleichgeschalteten örtlichen Lehrervereine neu. Die Einsicht, dass nur ein gemeinsamer Gesamtverband die Interessen der Lehrerschaft gegenüber den Landesregierungen wirkungsvoll vertreten kann, war nur sehr schwer in die Köpfe der Mitglieder und Vorstände der alten Lehrervereine zu pflanzen.

 

Die Folge dieser Verhaltensweisen war, dass für die örtlichen bzw. regionalen Vereinigungen von Lehrerinnen und Lehrern in den Verhandlungen um den Anschluss an die überregional arbeitende GEW die Beitragshoheit als Kompromiss bei den jeweiligen beitretenden Gliederungen erhalten blieb.

 

Anfangs begnügte man sich damit, der bundesweiten Dachorganisation der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Lehrerverbände, AGDL“, die aus dem Zusammenschluss der GEW und mit mehreren Standesverbänden bestand, einen Beitrag von 0,50 DM je Mitglied und Monat bereitzustellen. Im Frühjahr 1969 zerbrach die recht lockere Verbindung der AGDL. Am 3. Juli 1969 bildete sich der Deutsche Lehrerverband. Ihm gehörten an: Der Philologenverband, der Bayrische Lehrer- und Lehrerinnenverband, der Verband Deutscher Realschullehrer, der Verband Deutscher Gewerbelehrer und der Verband Deutscher Diplom-Handelslehrer. Damit war die politische Eigenständigkeit der GEW geklärt.

 

Die Höhe des Beitrags innerhalb der GEW wurde in den Landes-, Bezirks- und Kreisverbänden völlig unterschiedlich festgesetzt. Sie orientierte sich in der Regel an der Forderung, die die jeweils übergeordnete Gliederungsebene als abzuführenden Beitrag für sich beschloss. Im Jahr 1968 betrug der Beitrag für Mitglieder in Niedersachsen zwischen 4,50 und 6,00 DM. Davon war vom Landesverband je Mitglied und Monat ein Betrag von 1,50 DM an den Hauptvorstand in Frankfurt abzuführen.

 

Zum 1.1.1970 erfolgte beim Hauptvorstand auf Beschluss des Hauptausschusses eine Beitragserhöhung. Der Mitgliederbestand wurde erstmals nach den Personengruppen „Vollzahler“ und „Referendare“ aufgeteilt. Für „Vollzahler“ erhöhte sich der an die Bundesorganisation abzuführende Beitrag auf monatlich 2,50 DM. Für „Referendare“ mussten 0,50 DM abgeführt werden. Zum Jahresende war jedoch abzusehen, dass dieser Beitrag nicht ausreichte, um den ständig wachsenden Finanzbedarf zu decken. So empfahl bereits die Haushaltskommission des Hauptvorstandes Ende 1970 eine Erhöhung des abzuführenden Beitrags auf monatlich 3,50 DM. Durchgesetzt wurde jedoch ab 1.1.1972 zunächst ein Beitrag von 3,00 DM für Vollzahler und 1,50 DM für Referendare. Erst zum 1.1.1973 konnte der abzuführende Beitrag auf 3,50 DM angehoben werden, gleichzeitig stieg der abzuführende Beitrag für Referendare auf 2,00 DM.

 

 

e) Der tatsächlich zu zahlende Mitgliedsbeitrag

Für die Mitglieder unsichtbar setzte sich der Beitrag aus mehreren Teilbeträgen zusammen, die jeweils an die übergeordneten Gliederungen abzuführen waren. So betrug z.B. der von den Mitgliedern im Bezirk Braunschweig zu entrichtende Beitrag im Jahr 1970 monatlich 10,00 DM. Davon flossen 2,50 DM an den Hauptvorstand, 4,50 DM an den Landesverband Niedersachsen, 1,50 DM an den Bezirksverband Braunschweig und 1,50 DM blieben in der Kasse des Kreisverbandes. In den ländlichen Regionen kamen noch die Ortsverbände als eine weitere Untergliederung hinzu. In diesen Fällen teilten sich Kreis- und Ortsverbände den Anteil nochmals auf, wobei meistens 0,50 DM im Kreisverband und 1,00 DM im Ortsverband blieben.

 

Wurde nun für die Ebene des Hauptvorstands die Erhöhung des abzuführenden Beitrags um 0,50 DM beschlossen, - wie in den Jahren 1969 bis 1973 jährlich geschehen - hatte das natürlich auch Auswirkungen auf die Haushalte in den Landesverbänden.

Um die fehlenden Gelder in die Kassen der jeweiligen Gliederungsebenen zu bekommen, waren die jeweiligen Schatzmeister gezwungen, die zuständigen Beschlussgremien im Rahmen der Haushaltsdebatten von der Notwendigkeit der Erhöhung der abzuführenden Gelder zu überzeugen. Die Vertreterversammlungen aller Gliederungsebenen waren dadurch bis in die Mitte der 70er Jahre davon geprägt, dass stundenlang zäh über eine Erhöhung um 0,50 DM oder 1,00 DM diskutiert und zuweilen sogar gefeilscht wurde. So blieb es auch nicht aus, dass Landes- und Kreisdelegiertenversammlungen die Erhöhung der Beiträge schlicht ablehnten.

 

Dieses Verfahren musste zwangsläufig dazu führen, dass die weiterzuleitenden Beitragsanteile nicht pünktlich und auch nicht in der geforderten Höhe überwiesen wurden. Es entstanden allmählich auf allen Ebenen zusätzliche Beitragsrückstände, die jeweils von den Untergliederungen verursacht wurden.

 

Bereits im Geschäftsbericht der AGDL für das Jahr 1966 wird berichtet, daß ausstehende Beiträge und eine starre Haushaltsstruktur für die Arbeit der Organisation hinderlich waren. Für die Haushaltsjahre 1967/68 beschloss die Vertreterversammlung erstmals die gegenseitige Deckungsfähigkeit einzelner Haushaltstitel und die Übertragbarkeit der nicht ausgeschöpften Mittel in das kommende Jahr. Ab 1969 half jedoch auch dieser Beschluss nicht weiter. Die jährliche Steigerung des an den Hauptvorstand abzuführenden, aber tatsächlich von den Landesverbänden nicht weitergeleiteten, Festbetrages an den Hauptvorstand verhinderte nicht, dass die GEW ab 1969 in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geriet. 1970 erhob der Schatzmeister die Forderung, die Zahlungsschwierigkeiten durch die Bildung einer Betriebsmittelreserve von mindestens 350.000 DM zu lindern. Der Versuch schlug fehl. Der von der Vertreterversammlung 1968 in Nürnberg für die Jahre 1969 bis 1971 beschlossene Haushaltsplan konnte nur unter starken Erschwernissen eingehalten werden. Die Zahlungsschwierigkeiten der Hauptkasse verstärkten sich zwischen 1972 und 1974 erheblich. Die Verbindlichkeiten konnten nur noch über die ständige Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei der Bank für Gemeinwirtschaft zwischen 350.000 DM und 700.000 DM bezahlt werden. Zum Ende 1974 hatte die BfG angekündigt, diesen Kredit nicht noch länger gewähren zu wollen. Allein die grundlegende Umorganisation des Beitragswesens konnte die GEW aus dieser gefährlichen Finanzlage retten.

 

f) Die Beitragszahlung an den DGB

Die GEW war als Dachorganisation für die Landesverbände nicht frei von Forderungen von außen. Durch den Beitritt zum DGB war die GEW beitragspflichtig, weil sie auch die Leistungen des DGB in Anspruch nahm. Die jährlich höchste Ausgabe im Haushalt des GEW-Hauptvorstandes war der Beitrag an den DGB. Auch dort mussten anfangs feste Beträge je Mitglied an den DGB abgeführt werden. Es setzte sich dort jedoch recht bald die Auffassung durch, dass das Verfahren unpraktisch und starr war. Außerdem stand diese Regelung im Widerspruch zur grundsätzlichen Beitragsforderung der Gewerkschaften, dass 1 % vom Bruttoeinkommen als Beitrag an die Gewerkschaft abgeführt werden sollte. So kam es 1968 auf dem DGB-Bundeskongress zu dem Beschluss, dass jeweils 12 % des tatsächlich von den Mitgliedern gezahlten Beitrags an den DGB abzuführen waren. Der Beschluss hatte für die GEW fatale Folgen. Er verschärfte die Finanzenge beim Hauptvorstand erheblich, weil das Geld nicht in der Kasse war. Da die Beitragshoheit der GEW nicht, wie bei anderen DGB-Gewerkschaften, beim Hauptvorstand lag, musste vorläufig eine neue Berechnungsgrundlage zur Bemessung des DGB-Anteils gefunden werden.

 

Über Umfragen bei den Kreisverbänden wurde jährlich die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge festgestellt. Nach diesem Ergebnis setzte der Hauptausschuss einen geschätzten Durchschnittsbeitrag fest, der ausschließlich zur Berechnung des DGB-Anteils diente. Dieser fiktive Beitrag betrug für

                                               1968 monatlich    4,00 DM,

                                               1969 monatlich    4,15 DM,

                                               1970 monatlich    4,30 DM,

                                               1971 monatlich    4,40 DM,

                                               1972 monatlich    4,70 DM,

                                               1973 monatlich    6,50 DM,

                                               1974 monatlich    8,00 DM,

                                               1975 monatlich  10,00 DM,

                                               1976 monatlich 12,00 DM,

um von diesem Betrag die geforderten 12% an den DGB zu entrichten.

 

Interne Berechnungen von 1972 ließen vermuten, dass die fiktiven und die tatsächlich gezahlten Beiträge stark differierten. Als Ende 1973 der erste realistische Durchschnittsbeitrag auf der Basis von mehr als 100.000 Mitgliedern, die ihre Beiträge nach dem neuen Abbuchungsverfahren entrichteten, berechnet wurde, ergab sich ein Durchschnittsbeitrag von 11,98 DM für den Organisationsbereich der GEW. Vor diesem Hintergrund ist auch zu verstehen, dass der DGB im November 1971 eine veränderte Beitragsordnung beschloss. Danach mussten alle Gewerkschaften, die nicht den satzungsgemäßen Beitrag von 12 % des real eingenommenen Beitrags abführten, jährlich neu beim Bundesausschuss des DGB eine Ausnahmeregelung für die Mitgliedschaft im DGB beantragen. So ist auch die starke Erhöhung des fiktiven Beitrags für das Jahr 1973 zu verstehen. Da die Beitragsstatistik des DGB jährlich veröffentlicht wurde, war das Ansehen der GEW und die Durchsetzungsmöglichkeit der politischen Forderungen im DGB nicht besonders hoch. Die Abrechnung der Beitragsanteile an den DGB auf der Grundlage der real eingezogenen Durchschnittsbeiträge wurde erst zum 1.1.1977 eingeführt.

 

 

g) Die Dynamisierung der Beiträge

Die Durchsetzung des allgemeinen gewerkschaftlichen Grundsatzes, dass 1 % des Bruttoeinkommens als Beitrag an die Gewerkschaft gezahlt werden soll, wird die GEW nicht realisieren können, wenn sie auch in Zukunft eine Massenorganisation bleiben will. Immerhin zählen GEW-Mitglieder heute innerhalb des DGB zu den Spitzen-Beitragszahlern. Die regelmäßige Anpassung der Beiträge an die Entwicklung der Einkommen der Mitglieder war ebenfalls noch 25 Jahre nach Gründung der GEW ein Traumziel. Aus guten Gründen ist dieser Anspruch bis zur Einführung der zentralen Beitragskassierung nicht in die Beitragsordnungen der Landesverbände aufgenommen worden. Allein der regelmäßige Verwaltungsaufwand, der damit verbunden gewesen wäre, diesen Grundsatz durchzuführen, wäre bei der ehrenamtlichen Arbeit der Kassierer in den Landes- und Kreisverbänden viel zu groß gewesen.

 

B. Die Entwicklung der Datenverarbeitung von 1970 bis 1990

 

1. Die Entwicklung eines Mitgliederverwaltungsprogramms bei der BfG

Das seit den Anfängen der Arbeiterbewegung geltende Prinzip der Unabhängigkeit von der kapitalistischen Wirtschaftsstruktur durch die Entstehung der Konsumgenossenschaften mit eigenen Produktionsbetrieben und Vertriebswegen, der Volksfürsorge als preisgünstiger Kranken- bzw. Lebensversicherer, der Bank für Gemeinwirtschaft als konkurrenzstarkes Geldinstitut, galt auch für die Datenverarbeitung. Innerhalb der BGAG-Holding, der Konzernmutter aller gewerkschaftseigenen Unternehmen, entstand die Auffassung, sich bei den umwälzenden Veränderungen in der Bürowelt und der Verwaltung von Daten nicht von den politischen Gegnern kontrollieren zu lassen und sich deren Machtstrukturen auszuliefern.

 

Die Bank für Gemeinwirtschaft als das führende Geldinstitut in der Holding verfügte bereits über eine moderne technische Ausrüstung zur Abwicklung des Bankgeschäftes. Hinzu kam, dass die hochwertigen Maschinen durch das Bankgeschäft nicht voll ausgelastet waren. Mit den freien Kapazitäten konnten Serviceleistungen für die übrigen Branchen innerhalb der Holding erbracht werden. Deshalb entwickelten die Programmierer der Bank nach und nach Mitglieder-Verwaltungsprogramme für den Auto-Club-Europa, die Büchergilde, die SPD und für die Gewerkschaften ÖTV, Nahrung, Genuss, Gaststätten und Handel, Banken, Versicherungen.

Die Philosophie der Bank war, dass die Kapazitäten sinnvoll und zu einem günstigen Preis abgegeben werden konnten. Lediglich die entstehenden Kosten für die Platten als Speichermedien mussten von den Nutzern übernommen werden. Die Verarbeitungsläufe wurden nachts „gefahren“. Die Kosten wurden den Gewerkschaften auf die Zahl der in der Datenverarbeitung erfassten Mitglieder umgerechnet und in Rechnung gestellt. Einzige übergeordnete Bedingung war, daß bei einem eventuellen Katastrophenfall innerhalb des Bankgeschäftes alle Kapazitäten ausschließlich von der Bank zu nutzen waren, und alle übrigen Nutzer von den vereinbarten Leistungen so lange zurückzutreten hatten, wie es die Bank für erforderlich hielt. Auf Initiative von Walter Hesselbach als Vorstandsvorsitzender der BGAG-Holding und gleichzeitig auch der BfG trafen sich 1968 Karl-Heinz Schnabel, Direktor der Organisationsabteilung der BfG, Willi Fröbel, Vorstandssekretär Hesselbachs und Vertreter des DGB zu ersten Planungsgesprächen zur Umgestaltung der Mitgliederverwaltungen.

 

Mit der Einführung eines neuen Kostenrechnungssystems für die einzelnen Bereiche innerhalb des Bankgeschäftes wurden alle bisher gewährten Serviceleistungen für befreundete Institutionen ausgegliedert. Für den Bereich der Datenverarbeitung wurde selbständige Gemeinwirtschaftliche Datenverarbeitungsgesellschaft gegründet und mit einer eigenverantwortlichen Geschäftsführung ausgestattet. Die bisherigen Programme gingen von der Bank in das Eigentum der GDVG über. Die Gesellschaft erhielt Maschinen und bezog neue Geschäftsräume.

 

Die GDVG sollte als Service-Unternehmen die Datenverarbeitung für die Bank, für die Firmen der DGB-Holding und für befreundete Kunden leisten. Die Entwicklung der Kosten zeigte jedoch, dass für eine stabile Existenz der Gesellschaft neue Kunden hinzugewonnen werden mussten. Das gelang jedoch nicht. Einige Kunden zogen noch Arbeiten ab und übernahmen diese ebenfalls in Eigenregie.

 

 

2. Die Einführung bei DGB-Gewerkschaften

Helmut Stange, der bei den ersten vorbereitenden Gesprächen zwischen GEW und DGB dabei gewesen ist, berichtet, dass der DGB ein großes Interesse an der Entwicklung eines Mitglieder-Verwaltungsprogramms für die Gewerkschaften hatte. Der DGB stellte für die Entwicklung des Programms eine halbe Million DM zu Verfügung. Innerhalb des DGB-Vorstandes wurde über die Absichten und die verschiedenen Entwicklungsschritte regelmäßig berichtet. Das Programm wurde inzwischen von der ÖTV eingesetzt. Auch die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschland, die Deutsche Postgewerkschaft und die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen hatten das Programm übernommen. Als sich Ende der 60er Jahre für die GEW allmählich der Weg in die drohende Zahlungsunfähigkeit abzeichnete, kam der Hauptvorstand auf das Projekt zurück.

 

3. Die Übernahme in den GEW-Landesverbänden

Auf Drängen der Landesverbände Berlin, Nordrhein-Westfalen und anderer Landesverbände wurde zunächst beim Hauptvorstand eine Arbeitsgruppe gebildet, die das inzwischen entwickelte Programm auf die Möglichkeit der Übertragung auf die Organisationsstruktur der GEW untersuchte. Es erwies sich in der ÖTV-Fassung für die GEW als ungeeignet. Deshalb kam es Anfang 1970 zur Entwicklung eines besonderen Pflichtenheftes für das Programm der GEW. Die Erstellung des abgewandelten GEW-Programms erbrachte die Bank für Gemeinwirtschaft kostenlos. Ebenso wurden alle erforderlichen abgewandelten technischen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Karl-Heinz Schnabel erläuterte das erste GEW-Programm den Schatzmeistern während ihrer Tagung im September 1970 in Stuttgart. Seit 1970 gab es nun keine Tagung der Landesschatzmeister mit dem Schatzmeister der Hauptvorstandes mehr, in der die Datenverarbeitung nicht auf der Tagesordnung stand.

 

Im Januar 1971 kam es zum ersten Vertrag zwischen der Bank für Gemeinwirtschaft und dem Hauptvorstand über die Datenverarbeitung. Die einzelnen Landesverbände konnten nicht in Verhandlungen mit der Bank eintreten. Für die BfG war es wichtig, dass ihr nur ein Verhandlungspartner gegenüberstand.

Außerdem mussten die einzelnen Landesverbände in gesonderten Verträgen mit dem Hauptvorstand die Vertragswerke mit der BfG anerkennen. Kernpunkt dieser innergewerkschaftlichen Verträge, die bis heute Gültigkeit haben, war die Vereinbarung, dass der Hauptvorstand die Zuständigkeit erhielt, die erforderlichen Verhandlungen mit der Datenverarbeitungsfirma verantwortlich zu führen. Die Landesverbände mussten sich damit einverstanden erklären, dass der Einzug der Beiträge zentral vom Hauptvorstand gesteuert wurde. Die Gutschrift der für den jeweiligen Landesverband eingezogenen Beiträge erfolgte auf die Konten der Landesverbände. Die Abrechnung der Beitragsanteile wurde vom Hauptvorstand nach den vorhandenen Unterlagen erstellt. Die Landesverbände erhielten danach die Aufforderung, die dem Hauptvorstand zustehenden Anteile zu überweisen. Diese Abrechnungsform hat noch bis in die 90er Jahre zu zeitweise großen Schwierigkeiten geführt. Einzelne Landesverbände überwiesen die dem Hauptvorstand zustehenden Anteile nicht immer in den vereinbarten Zeiträumen, weil mit diesen Mitteln Finanzschwierigkeiten der Landesverbände gelöst werden sollten.

 

Am 1. April 1971 begann die Datenverarbeitung für die Mitglieder des Landesverbandes Berlin. Unter Leitung von Helmut Stange wurden die Daten der Mitglieder des Landesverbandes Berlin erfasst. Alle Mitglieder wurden gebeten, auf einem Erfassungsbogen die erforderlichen Daten zur Person, zur Mitgliedschaft und zur Bankverbindung anzugeben. Wichtig war dabei die schriftliche Zustimmung zur Abbuchung der laufenden Beiträge vom Konto des Mitglieds. Die räumliche Nähe der Mitglieder innerhalb der Stadt Berlin erleichterte die Kontakte der Landesgeschäftsstelle zu den Mitgliedern. Jedes Mitglied konnte auf kurzem Wege über ein gut ausgebautes Vertrauensleute-System erreicht werden. Helmut Stange berichtete, dass es nach der Umstellung des Beitragszahlungsverfahrens im 3. Quartal des Jahres 1971 zu einem erfreulichen Nebeneffekt gekommen ist. Es stellte sich eine bis dahin nicht eingeplante zusätzliche Einnahme ein. Nach der bisherigen Methode der Beitragskassierung durchlief das von den Mitgliedern eingesammelte Geld mindestens zwei Kassen, die jeweils ihre Anteile einbehielten und dann den restlichen Anteil an den Landesverband weiterleiteten. Aus diesem System entwickelte sich, dass die im Quartal kassierten Beiträge erst um etwa drei Monate versetzt weitergeleitet wurden. Mit Beginn des Beitragseinzugs standen dem Landesverband Berlin im Jahr 1971 plötzlich Beiträge aus 5 Kalenderquartalen zur Verfügung. Über die im Einzugsverfahren erhobenen Beiträge konnte die GEW sofort verfügen. Hinzukamen noch die Beitragsreste, die im alten Verfahren erst allmählich und nachträglich abgerechnet wurden, bis alle Mitglieder auch tatsächlich die Beitragslücken bis zum Beginn der Abbuchungen geschlossen hatten. Vorübergehend konnten auch alle anderen Landesverbände, verbunden mit der Einführung des Einzugsverfahrens, einen gewissen finanziellen Wohlstand feststellen.

 

Gleichzeitig mit dem Landesverband Berlin begann auch der Hauptvorstand mit der Datenverarbeitung für die bundesunmittelbaren Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder war gering, so dass die Sekretärin des damaligen Schatzmeisters Armin Müller diese Bearbeitung mit übernehmen konnte. Die Erfassung der Personaldaten war das kleinere Problem. Wesentlich schwieriger war es, die einfließenden Beiträge auch sachgerecht in der Beitragsverwaltung des neuen Systems zu verbuchen. Da die meisten Mitglieder beim Hauptvorstand in der Regel ihren Arbeitsplatz im Ausland hatten, war die Einführung des Beitragseinzuges kaum möglich. Viele dieser Mitglieder hatten in der Bundesrepublik kein Konto, weil sie ihre Vergütung vom Schulträger im Ausland direkt ausgezahlt bekamen. Andere Mitglieder hatten zwar ihr Gehaltskonto weiterhin in Deutschland, weil ihnen das Gehalt vom Auswärtigen Amt überwiesen wurde. Diese Mitglieder stimmten nur sehr ungern dem Einzugsverfahren zu. Das Misstrauen gegenüber dieser neuen Zahlungsform war noch sehr stark verbreitet.

 

Um die Einführung der Datenverarbeitung zu beschleunigen, wurde das Thema in der Gewerkschaftstag 1971 in Kiel diskutiert. In einem Grundsatzbeschluss bekräftigte der Kongress die Absicht, bis zum 1.1.1977 einheitliche Beiträge in allen Landesverbänden einzuführen und den Beitragseinzug als zukünftige verbindliche Zahlungsweise festzulegen. Zur weiteren Ausarbeitung des Kieler Beschlusses befasste sich die Tagung der Landesschatzmeister im September 1971 in Saarbrücken mit dem System der EDV. Erstmals nahm ein Vertreter der Bank für Gemeinwirtschaft an einer Schatzmeistertagung teil. Dieter Drewer erklärte den anwesenden Schatzmeistern das Datenverarbeitungssystem der Bank. Er warb mit dem Vorhandensein eines großen Computers im Industriestandard dem insgesamt 8 Magnetband-Einheiten angeschlossen waren, und der 96.000 Zeichen in der Sekunde verarbeiten konnte. Außerdem erwähnt das Protokoll dieser Sitzung, dass die BfG über einen Schnelldrucker verfügte, der ca. 66.000 Zeilen in der Stunde, also rund 18 Zeilen je Sekunde schrieb. Der angeschlossene Lochkartenleser, über den damals noch alle Informationen eingegeben werden mussten, konnte 48.000 Lochkarten je Stunde, das waren 13 Lochkarten je Sekunde, verarbeiten. Geworben wurde außerdem mit dem Zwang zur Rationalisierung von Verwaltungsabläufen, um Kosten in den Geschäftsstellen zu sparen. Helmut Stange warb außerdem mit den hervorragenden Statistiken, die sich mit dem System erstellen ließen, sowie mit dem Fortfall des Mahnwesens nach der Einführung des Beitragseinzugsverfahrens.

 

Ein Blick in das Protokoll der Schatzmeistertagung vom September 1971 zeigt den Stand der Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der EDV in den Landesverbänden. Danach war der Landesverband Niedersachsen, intensiv unterstützt von Helmut Stange, mit den Vorbereitungsarbeiten beschäftigt. Dagegen hatte der Landesverband Bremen nach den Worten von Schatzmeister Schiffler keinerlei Absichten, sich dem neuen Verfahren anzuschließen. Stattdessen sollte eine neue Büroausstattung für die Mitgliederkartei angeschafft werden. Die Experten baten den Landesverband Bremen, auf diese Maßnahme zu verzichten, weil eine neue Mitgliederkartei ohnehin durch die neue EDV geliefert würde.

Der Landesverband Hamburg, vertreten durch den Schatzmeister Mertens, unterstrich, dass bereits 84 % der Mitglieder des Landesverbandes die Beiträge mittels Lastschriftverfahren entrichteten. Die „Hamburger Sparcasse“ zog die Beiträge kostenlos für den Landesverband ein. Der Landesvorstand sei also kaum von der Notwendigkeit der Einführung der EDV zu überzeugen. Die Hinweise der Experten, daß nicht nur der Beitragseinzug, sondern auch das Karteiwesen, der Zeitungsversand, das Abrechnungswesen und die Statistik einer dringenden Erneuerung bedurften, waren nicht stark genug, um die Funktionäre von der Richtigkeit der Neuorganisation zu überzeugen.

Obwohl der Hauptausschuss des Landesverbandes Hessen im Mai 1971 die Erfassung der Mitglieder zum 1.1.1973 beschlossen hatte, erklärte der Schatzmeister des Landesverbandes Hessen, Fritz Fettel, dass die Neigung, sich der EDV anzuschließen, nicht sehr groß sei. Als Grund dafür wurde angeführt, daß bereits einige Kreisverbände das Einzugsverfahren in Zusammenarbeit mit einzelnen Banken eingeführt hätten. Der Schatzmeister des Landesverbandes Rheinland-Pfalz, Werner Schon, glaubte, dass vom Landesvorstand keine Aktivitäten zur Einführung der EDV zu erwarten seien.

Schatzmeister Schneider teilte als Vertreter des Landesverbandes Saarland mit, dass ca. 95 % der Mitglieder die Beiträge durch Daueraufträge entrichteten. Über die Einführung der EDV sei im Landesvorstand bisher nicht gesprochen worden.

Der Vertreter des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Karl Hansmeyer, teilte der Versammlung mit, dass in seinem Zuständigkeitsbereich alle Voraussetzungen zur Einführung der EDV, nämlich Beitragshoheit beim Landesverband und Beitragsfestsetzung nach dem Kieler Beschluss, geschaffen seien. Mit dem Beitragseinzug wollte man am 1.7.1972 beginnen.

Aus dem Landesverband Bayern berichtete Dietrich Bogner, dass die Beitragshoheit nicht beim Landesverband sondern bei den Bezirksverbänden liege, es jedoch Bestrebungen gebe, diese auf den Landesverband zu übertragen. Nach Erreichen dieser Ziele gäbe es keine Schwierigkeiten zur Einführung der EDV.

Auch über den Landesverband Baden-Württemberg berichtete Schatzmeister Schurr, dass die Beitragshoheit nicht beim Landesverband, sondern bei den Bezirksverbänden liege. Damit sei die Voraussetzung zur Einführung der EDV nicht gegeben. Die Landesdelegiertenkonferenz habe den Auftrag, eine Kommission zu bilden, die über den Zusammenschluss der drei Landesbezirke zu einem gemeinsamen Landesverband beraten sollte. Man hoffte, dass damit auch die Beitragshoheit im Jahr 1974 dem Landesverband übertragen würde. Das Protokoll dieser Sitzung enthält keine Hinweise über die Planungen im Landesverband Schleswig-Holstein.

 

 

a) Die Umstellung am Beispiel des Landesverbandes Niedersachsen

Zum 1.1.1972 wurde mit der Datenverarbeitung im Landesverband Niedersachsen begonnen. Gestützt auf die ersten Erfahrungen in Berlin und beim Hauptvorstand wurde im Frühjahr 1971 die Möglichkeit der Einführung des neuen Verfahrens im Vorstand diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion war ein Antrag des Vorstandes gegen den Willen des amtierenden Schatzmeisters Walter Buchholz an die Landesvertreterversammlung, dem neuen Verfahren zuzustimmen. Nach langer Diskussion in der Vertreterversammlung stimmte eine große Mehrheit für den Antrag. Mit der Verkündung des Abstimmungsergebnisses trat der zuvor wieder gewählte Schatzmeister aus Protest zurück. Aus der Versammlung wurde nach langen Unterredungen Günter Sohnsmeyer unter der Erfüllung der Bedingung, dass ihm ein Stellvertreter zur Seite gesetzt wurde, zum Schatzmeister gewählt. Als Stellvertreter wurde Walter Conradt gewählt.

 

Die Organisationsstruktur Niedersachsens war deutlich anders als in Berlin. Wie bereits dargestellt, waren die Beiträge trotz vorhandener Beschlüsse noch nicht einheitlich, und es gab unterschiedliche Kassierungsformen in den einzelnen Kreisen. Zur Bewältigung der umfangreichen Erfassungsarbeiten konnte die Mitgliedskartei beim Landesverband nicht genutzt werden. Es hatte sich schnell herausgestellt, dass es bei vielen Mitgliedern zu Veränderungen gekommen war, die dem Landesvorstand nicht weitergegeben waren. So musste eine Vorbereitungsgruppe gebildet werden, die Verfahrensweisen erarbeitete, um die Daten der Mitglieder zu erfassen. Der Vorstand beschloss, dass die Daten von den Kreisverbänden zu erfassen waren. In mehreren Schulungsveranstaltungen wurden die Schatzmeister der Kreisverbände in das arbeitsaufwendige Verfahren zur Übertragung der Mitgliederdaten in besonders dafür gedruckten Erfassungsbogen eingewiesen. Dazu passende Fragebogen wurden an die Mitglieder ausgegeben. Die Angaben auf den von den Mitgliedern ausgefüllten Bogen wurden dann von den Kreisschatzmeistern nach einer umfangreichen schriftlichen Arbeitsanleitung, der „EDV-Fibel“, auf die vom Hauptvorstand vorgeschriebenen Erfassungsformulare übertragen.

 

Während man in Berlin in der Landesgeschäftsstelle eine Gruppe von Studenten in diese Arbeiten einweisen konnte, die diese Übertragungsarbeiten zügig erledigte, verzögerte sich die Weitergabe der Erfassungsformulare aus den damals 80 Kreis- und Ortsverbänden an den Landesverband erheblich. Die Schatzmeister der Kreisverbände füllten die Bogen eigenhändig aus. Beim Landesverband wurden die eintreffenden Erfassungsformulare von einer kleinen Gruppe ehrenamtlich tätiger Helferinnen und Helfer eingehend geprüft und dann zum Hauptvorstand weitergeleitet. Vom Hauptvorstand wurden die Formulare an die Bank weitergeleitet. Dort wurden die Daten auf Lochkarten übertragen und in das Rechnersystem eingelesen. Die Menge der Informationen war dabei je Mitglied auf drei Lochkarten und insgesamt 240 Zeichen, Zahlen oder Buchstaben, begrenzt.

 

Es dauerte in Niedersachsen rund ein Jahr, bis die Zahl der in der Datenverarbeitung erfassten Mitglieder die in den Statistiken früherer Jahre genannte Höhe erreicht hatte. Über die Anzahl der Mitglieder, die durch die Umstellung auf das Beitragseinzugsverfahren verloren gegangen sind, gibt es keine Angaben.

 

Im eingeführten Programm war vorgesehen, dass es Mitglieder geben würde, die sich nicht dem Abbuchungsverfahren bei der Beitragskassierung anschließen wollten. Für diese Mitglieder war geplant, besondere Hebelisten zu führen, in die die tatsächlich eingezahlten Einzelbeiträge übertragen werden konnten. In Niedersachsen stellte sich bereits nach kurzer Zeit heraus, dass sich dieses Verfahren als viel zu arbeitsaufwendig und unpraktisch erwies. Auf Beschluss des Landesvorstandes wurden Mitglieder, die ihre Beiträge weiterhin überweisen wollten, gebeten, die Einzahlungen auf die Konten der Kreisverbände zu leiten. Die GEW buchte die Beiträge dieser Mitglieder von den Konten der Kreisverbände ab. Damit war der Kreis der Sachbearbeiter, der über den regelmäßigen Eingang der Beiträge zu wachen hatte, stark erweitert. Gleichzeitig wurde die Zahl der Mitglieder, die zu beobachten waren, je Kreisverband so gering, dass diese Aufgabe keine unzumutbare Belastung für die Kreisschatzmeister darstellte. Nachteilig war das Verfahren besonders dann, wenn Mitglieder nach Beitragserhöhungen ihren Beitrag in unveränderter Höhe per Dauerauftrag überwiesen, ohne sich um die satzungsgemäßen Anpassungen zu kümmern. In diesen Fällen zahlten die Kreisverbände die Differenz zwischen dem überwiesenen und dem tatsächlich vom Vorstand abgebuchten Beitrag. Nicht selten ging manche Mitgliedschaft verloren, weil die angeforderte Differenz von den Mitgliedern trotz vielfacher Bitten nicht nachgezahlt wurde.

 

 

b) Die Erfassung in Nordrhein-Westfalen

Zum 1. Juli 1972 begann der Landesverband Nordrhein-Westfalen mit der Datenverarbeitung. Die Erfassung der Mitgliedsdaten gestaltete sich noch schwieriger als in Niedersachsen. Das Erfassungsverfahren nach dem Modell von Niedersachsen wurde im Landesvorstand abgelehnt. Auf Vorschlag des damaligen Schatzmeisters Karl Hansmeyer wurde beschlossen, alle Mitglieder durch die Landeszeitung über die geplanten Veränderungen zu informieren. Die in Berlin und Niedersachsen innerhalb der Organisation verteilten Erfassungsbogen wurden in Nordrhein-Westfalen mit einer ausführlichen Arbeitsanleitung in der Landeszeitung „neue deutsche schule“ veröffentlicht. Die Mitglieder wurden gebeten, die Erhebungsbogen ausgefüllt an den Landesvorstand zurückzusenden. Der Rücklauf der Erfassungsbogen war lange Zeit außerordentlich gering. Immer wieder musste der Vorstand die Mitglieder über die Zeitung bitten, die Bogen auszufüllen. Es dauerte rund zwei Jahre, bis die Mitgliedschaft mehrheitlich in der Datenverwaltung erfasst war.

 

Die maschinelle Datenverarbeitung wurde in den alten Landesverbänden zu folgenden Terminen begonnen:

 

01.04.1971                 Hauptvorstand

01.04.1971                 Landesverband Berlin

01.01.1972                 Landesverband Niedersachsen

01.01.1973                 Landesverband Hessen

01.07.1973                 Landesverband Nordrhein-Westfalen

01.01.1974                 Landesverband Schleswig-Holstein

01.01.1974                 Landesverband Baden-Württemberg

01.01.1974                 Landesverband Bayern

01.04.1974                 Landesverband Saarland

01.12.1974                 Landesverband Rheinland-Pfalz

01.01.1975                 Landesverband Bremen

01.01.1975                 Landesverband Hamburg

 

 

4. Die ersten Produkte der Datenverarbeitung

Nach der Einführung der Datenverarbeitung wurden der Hauptvorstand und die beteiligten Landesverbände monatlich mit riesigen Mengen bedruckten Papiers überschwemmt. Dies war die Folge des geforderten Perfektionismus, der an das System gestellt wurde. Niemand wollte auf gewohnt gewordene Arbeitsformen verzichten und gleichzeitig alle nur möglichen Neuerungen erhalten. Besonders deutlich wurde das an dem stark vertretenen Wunsch nach vielseitigen Statistiken und nach Karteikarten für jedes Mitglied. Ausgeliefert wurden für alle Mitglieder, die neu in den Datenbestand aufgenommen wurden, drei Karteikarten im Format DIN-A 6.

Hinzu kam eine Vielzahl von Listen in jeweils zweifacher oder vierfacher Ausfertigung. Dazu gehörten Listen, in denen verzeichnet war, für welche Mitglieder im laufenden Monat die Beiträge abgebucht wurden; Fehlerlisten, in denen verzeichnet war, bei welchen Mitgliedern keine Abbuchung der Beiträge möglich war und ein Beitragsrückstand zu verzeichnen war; Listen von Mitgliedern, denen keine Zeitung zugestellt werden konnte; Listen, in denen die Mitglieder nach Kreisverbänden, Ortsverbänden oder Dienststellen geordnet waren; dazu passend zur Erleichterung des Postversandes die Adressenaufkleber mehrfach nebeneinander ausgedruckt. Hinzu kamen vierteljährlich mehrere Statistiken und Quartalsabrechnungen. Die Menge der Informationen war bereits 1975 so umfangreich, dass keine Gliederung mehr in der Lage war, diese im einzelnen zur Kenntnis zu nehmen und zu bearbeiten.

 

Allein der Landesverband Niedersachsen wurde per Bahnfracht monatlich mit 8 bis 10 Paketen beliefert. Das Gesamtgewicht des Papiers lag jeweils zwischen 200 kg und 300 kg. Um Zeit zu sparen, wurden die Pakete als Expressgut ausgeliefert. Die Papiere mussten von den Beschäftigten des Landesverbandes nach den weiteren Empfängern getrennt und für die acht Bezirksverbände umgepackt und per Post weitergeleitet werden.

 

Insgesamt wurden folgende Listen und Materialien ausgeliefert:

Das Fehlerprotokoll

Die wichtigste Informationsquelle im Anschluss eines Verarbeitungsdurchganges. Darin waren alle Informationen enthalten, die von den Landesverbänden zur Verarbeitung zwar vorgelegt, aber aus programmtechnischen Gründen nicht übernommen werden konnten. Das war besonders für Aufnahmen und Austritte wichtig.

 

 

Die Fehlerliste der

Änderungsmeldungen

Die Liste zeigte an, welche Veränderungen von Anschriften oder Bankverbindungen nicht verarbeitet werden konnten.

Das Buchungsprotokoll

Es dokumentierte die Anzahl der verarbeiteten Datensätze von Aufnahmen, Austritten und Veränderungen.

Die Abbuchungsliste

In dieser Liste waren alle Mitglieder verzeichnet, für die ein Abbuchungsbeleg ausgestellt und an die Geldinstitute weitergegeben wurde.

Die Lastschriftfehlerliste

Sie führte namentlich alle Mitglieder auf, deren Bankleitzahl falsch oder deren Kontonummer auf Null gestellt, also unbekannt waren.

Die Rückläuferliste für Abbuchungen

Ein Verzeichnis aller Mitglieder, für die Lastschriftbelege ausgestellt wurden, die jedoch nicht eingelöst und an die GEW als Rücklastschriften zurückgegeben wurden. Die Gründe dafür waren vielschichtig.

Die Rückläuferliste für Zeitungen

Die Liste enthielt alle Mitglieder, denen die Zeitungen nicht zugestellt werden konnten, entweder weil die Anschriften ungültig waren oder die Mitglieder auf die Zustellung der Zeitungen verzichtet hatten.

Das Primanotenprotokoll

Das buchhalterisch wichtigste Protokoll, das leider von den Sachbearbeiterinnen sehr wenig beachtet wurde. Das Protokoll gab Auskunft über den Verlauf des Abbuchungsvorganges und der Verrechnungen.

Die Kassiererabrechnung

Eine Abrechnung über die Beiträge, die in den verschiedenen Zahlungsverfahren eingegangen waren.

Die Karteikarten

Der Nachweis, welche Daten am Ausgabetag in der Datenbank gespeichert wurden.

Die Anschriftenaufkleber

Die Aufkleber erleichterten den Untergliederungen den Versand von Einladungen und Informationsmaterial erheblich.

Die Anschriftenaufkleber für

Zeitungen

Die Aufkleber wurden direkt an die Druckereien zum Versand der jeweiligen Zeitungen verschickt.

Die Versandliste für Zeitungen

Sie gab eine Übersicht über die Anzahl der verschickten Zeitungen je Zeitungspostamt und Landesverband.

Die Mitgliedskarten

Für jedes Mitglied wurde jährlich eine Mitgliedskarte als Nachweis der Mitgliedschaft ausgestellt.

Die Jahresbeitragsquittung

Ein Beleg zum Nachweis des im Kalenderjahr entrichteten Beitrags für das Finanzamt.

Die Quartalsabrechnung

Die Zusammenstellung aller im Vierteljahr eingenommenen Beiträge zur Berechnung der Beitragsanteile für die jeweiligen Gliederungen.

Die Mitgliederbestandsliste

Ein vierteljährliches Verzeichnis der Mitglieder in den einzelnen Schulen und Dienststellen.

Die Fachgruppenstatistik

Die vierteljährliche Übersicht über die Verteilung des Mitgliederbestandes nach Fachgruppen je Landesverband und je Kreisverband.

Die Statistik nach Eintrittsjahren

Die vierteljährliche Übersicht über die Dauer der Mitgliedschaften.

Die Statistik nach Geburtsjahren

Eine vierteljährliche Übersicht über die Zusammensetzung der Mitgliedschaft nach dem Lebensalter.

Die Fluktuationsstatistik

Eine Übersicht über die Mitgliederbewegung nach Ein- und Austritten, sowie nach Wechseln der Kreisverbände.

 

 

5. Der Datenaustausch

Datenaustausch und Materialfluss waren zäh und zeitraubend. Anfänglich wurden alle bedruckten Papiere von der Bank per LKW-Kurier an die Geschäftsstelle des Hauptvorstandes ausgeliefert. Dort wurden die Papiere erstmalig nach Landesverbänden getrennt und zum Weiterversand umgepackt. Die Anpassung des bei der Bank geführten Mitgliederbestandes einmal erfolgte im Abstand von vier Wochen. Alle innerhalb dieses Zeitraumes gemeldeten Informationen über Neuaufnahmen, Austritten, Veränderungen von Anschriften oder Bankverbindungen sowie der Korrekturen von Fehlern wurden dann eingearbeitet. Nach dem Verarbeitungsdurchgang mussten die Ergebnisse auf den Druckern der Bank ausgedruckt werden. Weil aber das Bankgeschäft Vorrang hatte, wurden die Druckaufträge nicht fortlaufend bearbeitet, sondern oft als Einschubaufträge behandelt. So entstand schon sehr bald die Situation, dass die verarbeiteten Ergebnisse bereits mit Verzögerung die Bank verließen. Durch die erforderlichen Trenn- und Verpackungsarbeiten in der Hierarchie der GEW und durch die Versandzeiten waren die Unterlagen drei oder mehr Wochen unterwegs, bevor sie in den Kreisverbänden ankamen. Dadurch konnte es nicht zu direkten und rechtzeitigen Korrekturen kommen, weil die Eingabeformulare immer eine Woche vor dem nächsten Verarbeitungstermin zur Aufbereitung des neuen Arbeitsdurchganges in der Bank vorliegen mussten.

 

Mit zunehmender Dauer der Nutzung der Datenverarbeitung steigerten sich die Wünsche nach mehr Flexibilität. Beim Einstieg waren von der BfG alle Ausgabeformate der Daten fest vorgegeben. Die ausgelieferten Auswertungen erfüllten jedoch nicht alle Wünsche der Gliederungen. So mussten bestimmte Merkmale zur Erreichung bestimmter Personengruppen immer wieder von Hand aus den Karteien herausgefiltert werden. Das führte dazu, dass vielfältige Sonderauswertungen gewünscht wurden. Weil jedoch die Einzelprogrammierung der Wünsche sehr personalaufwendig und kostenintensiv war, befassten sich die Schatzmeister in ihren jährlichen Tagungen nahezu regelmäßig mit diesem Thema. Es kam dazu, daß bestimmte, immer wieder verlangte Auswahlkriterien als standardisierte Sonderauswertungen erarbeitet und für alle Landesverbände gemeinsam angefordert werden konnten.

Ständig nachgefragt waren Auswertungen des Mitgliedsbestandes nach bestimmten Geburtstagen, einzelnen Fachgruppen oder nach besonderen Personengruppen. Listen von Personengruppen dienten der Übersicht bei der Einstufung in Beitragsgruppen. Studenten und Referendare teilten ihren Eintritt in den Dienst nicht mit; über besondere Auswahlkriterien konnten diese Mitglieder gefunden und per Post um Auskunft gebeten werden. Aus der Liste der Zeitungsrückläufer versuchte man zu erforschen, wie die veränderten Anschriften zu erhalten waren. Aus der Liste der Mitglieder, deren Beiträge nicht abgebucht werden konnten, mussten die neuen Bankverbindungen erfragt und erforderlichenfalls Mahnverfahren eingeleitet werden. Um die Büroarbeiten innerhalb der Geschäftsstellen zu erleichtern, wurden zusätzlich zu den EDV-Listen die Anschriftenaufkleber geliefert, die dann nur noch auf die entsprechenden Formbriefe per Hand übertragen wurden. Das waren neben den laufenden Aufgaben der Bestätigung von Aufnahmen und Austritten, dem Ausfüllen der jeweiligen EDV-Formulare, der Ablage des Schriftverkehrs in die Mitgliederakten und der Einsortierung der jeweils letzten Karteikarten in die Karteimaschinen zusätzliche umfangreiche Arbeiten.

 

6. Das Karteiwesen

Die Mitgliederkartei war bis 1977 in allen Landesgeschäftsstellen und bei den Schriftführerinnen und Schriftführern in den Kreis- und Ortsverbänden das wichtigste Organisationsmittel. Das galt nicht nur für die GEW, sondern für alle Gewerkschaften. Vor Einführung der Datenverarbeitung wurden alle bekannt gewordenen Veränderungen von den Sachbearbeiterinnen handschriftlich auf den Karteikarten vermerkt. Das war eine umfangreiche Aufgabe, insbesondere für Organisationsebenen, auf denen Veränderungen in großen Mengen aufliefen, z.B. in großen Kreisverbänden und in Landesgeschäftsstellen.

 

Mit der Umstellung auf die maschinelle Datenverarbeitung wurde das Karteiwesen perfektioniert. Für jedes Mitglied, das im Datenverarbeitungssystem erfasst wurde, lieferte die Bank drei Karteikarten an die Landesgeschäftsstellen aus. Beim Hauptvorstand wurde keine Kartei geführt. In den Landesgeschäftsstellen wurden die Karteikarten getrennt. Eine Karte blieb im Haus, die beiden anderen Karteikarten wurden im Postversand an die Bezirksverbände weitergeleitet. Bei den Bezirksverbänden waren in der Regel keine eigenen Geschäftsstellen vorhanden. Die zuständigen Schatzmeister trennten das eingetroffene Material und verschickten es an die Kreisverbände. Die Kreisschatzmeister trennten ihrerseits eine Karte ab und gaben sie an ihre Ortsverbände oder an Fachgruppen weiter.

 

Jede an die zentrale Datenverarbeitung bekannt gegebene Veränderung erzeugte automatisch für das betreffende Mitglied eine neue Karteikarte, die dann den Weg in die Organisation antrat. Insbesondere bei den Landesgeschäftsstellen waren nach jedem monatlichen Verarbeitungsdurchgang die Beschäftigten der Mitgliederverwaltung viele Tage damit beschäftigt, die neuen Karteikarten in den Bestand einzufügen. Anfangs begnügte man sich damit, beim Eintreffen einer geänderten Karteikarte die alte Karte zu vernichten. Der umfangreiche Schriftverkehr zwischen Mitgliedschaft und Mitgliederverwaltung und die Schwerfälligkeit des Systems führten sehr bald zu der Erkenntnis, dass es sinnvoll war, alle Karteikarten aufzubewahren. Insbesondere für den Schriftverkehr mit Mitgliedern war die Rekonstruktion von Bearbeitungsvorgängen bei auftretenden Fehlern notwendig. Die von den Mitgliedern bekannt gegebenen Veränderungen wurden zunächst handschriftlich auf das vom Hauptvorstand vorgeschriebene Änderungsformular übertragen. Um die Eintragungen in der Mitgliederverwaltung zu dokumentieren, wurden die Änderungen auch auf den jeweils letzten Karteikarten der Mitglieder notiert. Kamen nach dem monatlichen Verarbeitungslauf die neuen Karteikarten an, so mussten die Inhalte der neuen Karteikarten mit den Eintragungen auf den alten Karteikarten verglichen werden. Für Änderungen, die nicht auf den neuen Karteikarten vorkamen, mussten neue Änderungsformulare ausgefüllt werden.

 

Im Verlaufe weniger Jahre entstanden in den Landesverbänden umfangreiche Karteien. Für manche Mitglieder wuchs die Zahl der insgesamt erarbeiteten Karteikarten nicht selten auf zehn bis zu 25 Einzelkarten an. Es musste deshalb ein Verfahren gefunden werden, mit dem man diese Materialsammlung vermeiden konnte.

 

Die starke Gliederungsstruktur der GEW machte es erforderlich, das Informationssystem sehr umfangreich auszuarbeiten. Deshalb wurden neben den Karteikarten zusätzlich noch Mitgliederbestandslisten ausgeliefert, in denen die Mitglieder gegliedert nach Ortsverbänden und weiter unterteilt nach Schulen oder anderen Dienststellen eingetragen waren. Die Listen wurden vierteljährlich ausgeliefert. In der Anfangszeit wurden sie von allen örtlichen Funktionärsebenen freudig begrüßt, gerieten jedoch schnell als überflüssige Verzeichnisse in die Diskussion. In der Tagung der Landesschatzmeister im September 1975 in Starnberg befassten sich Teilnehmer mit diesem Thema. Man konnte sich jedoch nicht auf ein gemeinsames Handeln einigen. Die Listen wurden beibehalten - bis in die 90er Jahre. Die Diskussion jedoch war der entscheidende Auslöser für die Suche nach neuen Formen für das Karteiwesen.

 

Ein Jahr später lag der Tagung der Landesschatzmeister der Antrag vor, die Karteikarten durch monatliche, alphabetisch sortierte Listen zu ersetzen. Die GDVG hatte dazu ein Programm erarbeitet, nach dem die wichtigsten Daten der Mitglieder in drei Zeilen zusammengefasst ausgedruckt werden konnten. Die Tagung endete mit dem Beschluss, daß außer den Karteikarten in den Monaten November und Dezember 1976 in den Sortierungen der Mitglieder nach Bezirken und Kreisverbänden zusätzlich alphabetisch sortierte Listen, so genannte „Alphalisten“, probeweise erstellt werden sollten. Die endgültige Entscheidung über die Einführung sollte im Frühjahr 1977 fallen, wenn entsprechende Erfahrungswerte vorlagen.

 

Am 17. Februar 1977 bewerteten die EDV-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Landesgeschäftsstellen die beim Umgang mit den Alphalisten festgestellten Erfahrungen. Aus insgesamt sieben Landesverbänden wurden positive Erfahrungen gemeldet. So wurden insbesondere die Mobilität der Alphalisten, die bessere Überschaubarkeit, die größere Genauigkeit gegenüber den Karteikarten sowie der Fortfall der Such- und Ablegearbeiten für Karteikarten als besonders vorteilhaft empfunden. Drei Landesverbände berichteten überwiegend negativ. Dort waren die Karteikarten nicht oder nur teilweise an Untergliederungen weitergeleitet worden. Mit den zweiten und dritten Karteikarten waren Zusatzkarteien mit Karteireitern für besondere Merkmale geschaffen worden. Besonders stark waren die Einwände aus dem Landesverband Hamburg, der sich erst im Jahr 1975 dem gemeinsamen Datenverarbeitungskonzept angeschlossen hatte. Dort war eine auf das Karteikartensystem abgestimmte Büroausstattung gekauft worden, die im Falle der Abschaffung der Karteikarten in absehbarer Zeit überflüssig werden musste. Die nachfolgende Schatzmeistertagung vom 26. und 27. März 1977 in Essen war stark durch diese Thematik geprägt. Man einigte sich auf einen Kompromiss und beschloss, dem Hauptvorstand die Einführung der alphabetisch sortierten Mitgliederlisten anstelle der Karteikarten zu empfehlen.

 

7. Der Zeitungsversand

Neben der Kassierung der Beiträge war die Zustellung der Zeitungen ein besonderes Problem der GEW. In diesem Bereich dokumentiert sich die althergebrachte Selbständigkeit der Landesverbände in besonderer Weise. Jeder Landesverband hat seine eigene Landeszeitung mit einem besonderen Layout. Die jeweiligen unterschiedlichen Erscheinungstermine für die Landeszeitungen sind bis heute erhalten geblieben. Hinzu kam der Versand der Zeitung des Hauptvorstandes. Für jede Zeitung, die vom Bund oder von den Landesverbänden herausgegeben wurde, mußte bei der Bundespost eine besondere Zeitungsnummer in Verbindung mit dem Erscheinungsrhythmus beantragt werden. Den GEW-Mitgliedern mussten monatlich zwei oder gar drei Zeitschriften durch die Bundespost zugestellt werden.

Die Zustellung der Zeitungen wurde über das „D-Karten-Verfahren“ der Bundespost gesteuert. Beim örtlichen Zeitungspostamt der Bundespost wurde bei Eintritt eines Mitglieds eine „D‑Karte“ eingewiesen. Die Seitenzahl und das Zusatzgewicht durch weitere Beilagen spielten dabei keine Rolle. Die Bundespost erhielt nach jedem Erscheinungstermin vom Zeitungsverlag die gesamte Auflage der Zeitungen, die zur Zustellung an die Mitglieder zu verwenden war. Das Verlagspostamt verteilte die Auflage an die örtlichen Dienststellen der Post. Die jeweiligen Briefträger hatten die Aufgabe, die Zeitungen ihres Bereichs zu beanschriften und den Empfängern zuzustellen. Bei einer Veränderung der Anschrift stellten die Zusteller eine Postkarte aus, auf der die neue Anschrift des Mitglieds oder der Vermerk über die Unzustellbarkeit verzeichnet war. Diese Mitteilung stellten sie dem jeweiligen Landesverband zu, der danach den Datenbestand entsprechend veränderte. Dabei wurde nicht selten auch ein Nachsendeantrag an eine Urlaubsanschrift vom Briefträger als Wohnungswechsel weitergegeben. Oft wurden Mitteilungen über einen Wohnungswechsel an einen unbekannten Ort mitgeteilt. Bei der Nachforschung stellte sich dann heraus, dass es im Zustellbereich einen Personalwechsel gegeben hatte. Der neue Zusteller hatte die Wohnung des Mitglieds nicht gefunden. Eine große Anzahl von Zeitungen erreichte die Mitglieder nicht.

Leider erwies sich das „D-Karten-Verfahren“ weder für die Bundespost noch für die GEW als effektiv. Es gab keinerlei Kontrolle, welchen Personen die Zeitungen zugestellt werden konnte. Wurden Mitgliedschaften beendet, mussten die „D-Karten“ vom Hauptvorstand für die Bundesausgabe der EuW und von den Landesverbänden für die Landeszeitungen zurückgezogen werden, was bei der Bearbeitung vielfach vergessen wurde. Die Bundespost bestätigte keinen zurückgezogenen Zustellungsauftrag. So erhielten viele ehemalige Mitglieder noch lange nach ihrem Austritt die Zeitungen. Hinzu kam, dass die Kosten für die Teilnahme am D-Karten-Verfahren von der Bundespost innerhalb kurzer Zeit unangemessen stark angehoben wurden.

 

Schon Anfang 1974 wurde die Forderung nach der Suche von neuen Wegen im Verfahren des Zeitungsversandes erhoben. Gemeinsam mit Vertretern des DGB und interessierten Einzelgewerkschaften wurden Verhandlungen mit dem Bundespostministerium aufgenommen. Daraufhin bot die Bundespost ab 1.1.1976 die Möglichkeit der „Selbstbeanschriftung“ der Zeitungen als Alternative zum „D-Karten-Verfahren“ an. Bei diesem Verfahren, heute ganz selbstverständlich, bringt der Absender der Zeitung die Anschrift des Empfängers auf die Zeitung. Der Preis für den Versand richtete sich nun nach dem Gewicht der Zeitung. Dazu musste von den Landesverbänden jährlich das voraussichtlich höchste Gewicht einer Zeitung einschließlich der Werbebeilagen an den Hauptvorstand und die Bundespost mitgeteilt werden, damit die Datenverarbeitung auch die Versand- und Abrechnungsunterlagen für die Post korrekt erstellen konnte. Mit der Veränderung der Beanschriftung änderte sich auch der Versandweg über andere Postämter. Es gab in den Regionen immer nur ein Zeitungspostamt und viele Zustellpostämter für Briefe. Die Umstellung auf das neue Verfahren war sehr arbeitsaufwendig. Nach den vertraglichen Regelungen mit der Bundespost wurden bundesweit alle eingewiesenen D-Karten bei den Zeitungspostämtern zurückgezogen. Gleichzeitig musste den zukünftigen Briefpostämtern mitgeteilt werden, dass der Zeitungsversand nun über diese Stellen laufen sollte. Damit war verbunden, dass eine große Anzahl von Anschriften der Mitglieder geändert werden mussten. Bei allen Mitgliedern in Großstädten, in denen mehrere Zustellpostämter über die Stadt verteilt waren, mussten die Nummern der Postämter, z.B. Hamburg 13, in die Anschriften eingefügt werden. Die zentrale Datenverarbeitung machte es danach erst möglich, dass die Versandvorschriften zur Verpackung, Sortierung und Einlieferung der Zeitungen, der Kennzeichnung und Gewicht der Pakete sowie der mitzuliefernden begleitenden Versandpapiere eingehalten werden konnten.

 

Leider ist die Verpflichtung der Post, geänderte Anschriften an den Absender der Zeitung weiterzuleiten, im Jahr 1985 im Rahmen einer Postreform ersatzlos entfallen. Nun müssen die Mitglieder ihre Veränderungen der Anschriften direkt an die GEW mitteilen. Bei vielen Menschen herrscht jedoch noch die Auffassung vor, dass sich althergebrachte Strukturen nicht verändern. Die irrige Auffassung, dass mit einer Mitteilung der neuen Anschrift an den Briefzusteller die gesamte Brief- und Zeitungszustellung schon geregelt sei, ist noch vielfach anzutreffen.

 

Das Verfahren der Selbstbeanschriftung hat den Vorteil, dass nur die Zeitungen mit Anschriften versehen werden, die tatsächlich Mitglied der GEW sind. Erfreulicherweise trennen auch heute noch viele Briefträger freiwillig die Anschriftenaufkleber bei Anschriftenänderungen von der Zeitung und senden diese korrigiert oder mit dem Vermerk der Unzustellbarkeit an die Landesverbände oder an den Hauptvorstand zurück.

 

Gleichzeitig mit der Umstellung des Zeitungsversandes erklärte der Hauptvorstand die Umstellung der Mitgliederverwaltung auf das Datenverarbeitungsverfahren für abgeschlossen. Alle Landesverbände hatten das neue Verfahren für sich eingeführt.

 

8. Das zentrales Lastschriftverfahren

Mit der Einführung der Datenverarbeitung ging auch die Verantwortlichkeit für die Kassierung der Beiträge sowie die Kontrolle über die Beitragsehrlichkeit grundsätzlich auf alle Landesverbände über. Zum Verfahren gehörte, dass die GDVG nach den damals geltenden Vorschriften die Unterlagen zur Erhebung der Beiträge auf Magnetbändern sortiert nach den Bankleitzahlen der Geldinstitute bei der Bank für Gemeinwirtschaft einreichen musste. Gleichzeitig mussten die für jedes einzelne Mitglied ausgedruckten Lastschriftbelege mit vorgelegt werden. Beide Unterlagen wurden über die Bundesbank und die Landeszentralbanken an die einzelnen Geldinstitute weitergeleitet. Die Magnetbänder ermöglichten die elektronische Abbuchung der Zahlungsvorgänge von den Konten der Mitglieder. Mit der Buchung erhielten die Kontoinhaber die ausgedruckten Lastschriftbelege als Anlage zu ihrem Kontoauszug zugestellt. Wurden nun Lastschriften nicht eingelöst, weil das Konto geschlossen oder nicht gedeckt war, oder weil Mitglieder Widerspruch gegen die Abbuchung eingelegt hatten, liefen die Lastschriftbelege den gleichen Bankweg zurück. Die Landeszentralbanken buchten die nicht eingelösten Beträge von den Konten der Landesverbände ab und stellten ihnen die nicht eingelösten Lastschriftbelege zu. Zentrale Arbeitsaufgabe der Beitragsverwaltung wurde damit, der Datenverarbeitungsfirma über vorgeschriebene Formulare mitzuteilen, welche Lastschriften nicht eingelöst worden waren. Gleichzeitig mussten die Mitglieder angeschrieben und um Auskunft über die misslungenen Abbuchungen gebeten werden. Blieben die Rückmeldungen aus, mussten Mahnverfahren eingeleitet werden. Der Landesverband Berlin entwickelte dazu ein Verfahren, das ab 1978 in allen Landesverbänden durchgeführt wurde. Das sehr arbeitsintensive Verfahren des Austauschens der zahllosen Lastschriftbelege wurde von den Banken im Jahr 1992 aufgegeben. Der Lastschriftverkehr läuft heute weitgehend beleglos. Die ehemals auf dem Lastschriftbeleg enthaltenen Informationen über Zahlungszeitraum und Beitragshöhe werden jetzt direkt in den Kontoauszug eingedruckt. Erst bei Widersprüchen gegen Abbuchungen werden auf Anforderung die Belege gegen eine sehr hohe Gebühr ausgedruckt. Diese Gebühr wird gleichzeitig vom Konto des Mitglieds und vom Konto des Landesverbandes abgebucht.

 

9. Der Mainzer Kongress

Der Bundeskongress 1974 in Mainz entschied über zwei grundsätzliche, lebenswichtige Grundfragen: Die Stärkung der Kompetenz des Hauptvorstandes und den Standort der GEW.

Bisher war der Grundgedanke des Föderalismus unter den GEW-Landesverbänden noch sehr stark ausgeprägt. Inzwischen galt es jedoch zu erkennen, daß die Bundesländer zunehmend auf eine eigene Bildungspolitik zugunsten bundeseinheitlicher Regelungen verzichteten und einem starken Zentralismus huldigten. Das wurde erstmals offenkundig, als die Bundesländer durch die Einführung des Artikels 74a in das Grundgesetz auf ihre Besoldungskompetenz verzichteten. Für jeden fortschrittlichen Bildungs- und Gewerkschaftspolitiker war dieser Verzicht der Länder unverständlich; allen war klar, dass dieses Verhalten Folgen haben würde. Die Länder waren nicht mehr bereit, in vergleichbarem Wettstreit bildungspolitische Forderungen zu realisieren. Aus diesem Grunde wurde es notwendig, durch entsprechende Satzungsänderungen die Kompetenzen des Hauptvorstandes zu stärken. Diesem Ziele dienten u.a. folgende Ergänzungen und Änderungen der Satzung:

- Die GEW gliedert sich in Landesverbände, deren Grenzen mit denen der Länder übereinstimmen. Unter Beachtung dieser Satzung regeln die Landesverbände ihre Angelegenheiten selbständig (§ 7 Abs. 1).

- Als Gliederungen der GEW sind die Landesverbände verpflichtet, diese Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der GEW durchzuführen (§ 7 Abs. 4).

- Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhebt die GEW einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe sowie Anteil der GEW auf Bundesebene vom Gewerkschaftstag festgelegt werden (§ 1 Abs. 1).

Neben den ersten beiden Generalklauseln, die die Allzuständigkeit des Bundesvorstandes regeln, wurde damit klargestellt, dass mit der Zentralisierung der GEW der Beitrag als eine Leistung an die Gesamtorganisation, vertreten durch die satzungsgemäßen Beschlussorgane, zu entrichten ist.

Hinzu kam der Beschluss über die Standortbestimmung. Die Satzung bestimmt, daß das Bekenntnis zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat gemäß Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes die unerlässliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der GEW ist. Damit wurde die Abgrenzung gegen den politische Extremismus endgültig beschlossen. Danach war die Mitgliedschaft in einer der extremistischen Gruppen mit der Mitgliedschaft in der GEW unvereinbar. Bestätigt wurde gleichzeitig, dass das Recht zur Auflösung der Mitgliedschaft seitens der GEW nur bei den in der Bundessatzung der GEW genannten Gremien lag. Diese Beschlüsse haben die GEW in eine tiefe innergewerkschaftliche Diskussion gerissen, die erst mit den Beschlüssen des außerordentlichen Gewerkschaftstages in Köln 1979 ihren Abschluss fanden.

Die grundlegenden Regelungen zur Mitgliedschaft wurden vom Hauptvorstand im Juni 1975 beschlossen und vom Gewerkschaftstag 1989 bestätigt.

Die erste gemeinsame Beitragsordnung, die für alle Mitglieder Gültigkeit hatte, wurde ebenfalls vom Gewerkschaftstag 1974 in Mainz verbindlich für alle Landesverbände beschlossen, nachdem zuvor bereits einzelne Landesverbände die regelmäßige Anpassung der Beiträge an die sich durch Tarifverträge erhöhenden Einkommen übernommen hatten. Die Idealhöhe des Gewerkschaftsbeitrags von 1 % des Bruttogehaltes ließ sich damals und bis heute nicht durchsetzen. Man einigte sich zunächst im Kompromiss auf einen Beitragssatz, der 1 % der ersten Stufe der Gehalts- oder Vergütungsgruppe, nach der das Mitglied bezahlt wurde, entsprach. Außerdem wurde erstmals ein Mindestbeitrag eingeführt, der 1 % der ersten Stufe der Besoldungsgruppe A 1 entsprach. Orts- und Familienzuschläge sowie das regelmäßige Aufsteigen in Stufen innerhalb der Gehaltsgruppen blieben bei der Berechnung des Beitrags unberücksichtigt. Der Gewerkschaftstag 1983 in Mannheim beschloss, den Beitrag auf 1,1 % der ersten Stufe zu erhöhen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollte innerhalb weniger Jahre ein starker Kampffonds gebildet werden. Der Gewerkschaftstag veränderte 1989 in Osnabrück die Regelung wieder zurück auf 1 %, berechnet jedoch von der fünften Dienstaltersstufe, nach der das Mitglied bezahlt wird.

 

Mit der Einführung der neuen Beitragsordnung setzte nach jeder durch Tarifvertrag erkämpften und nach jeder vom Gesetzgeber beschlossenen Einkommenserhöhung für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes innerhalb der GEW eine Diskussion um den Termin für die Angleichung der Beiträge ein. Mehrfach ließ man erst mindestens drei Monate oder mehr seit der Erhöhung der Einkommen verstreichen, bevor die neuen Beiträge gültig wurden. Grund dafür war, daß viele Funktionäre die Auffassung vertraten, die neuen Gehälter mit den entsprechenden Nachzahlungen sollten erst auf den Konten der Mitglieder stehen. Ein weiterer Grund war, daß die Vorstände darauf bestanden, die neuen Beitragstabellen erst in der Bundeszeitung und in allen Zeitungen der Landesverbände zu veröffentlichen. Erst nach 1990 ist der Hauptvorstand dazu übergegangen, jeweils rechtzeitig vor Inkrafttreten einer neuen Gehaltstabelle die veränderte Beitragstabelle in der Bundeszeitung zu veröffentlichen und die veränderten Beiträge vom ersten Monat der Veränderung der Gehälter auch zu erheben.

 

Insgesamt gesehen hatte die neue, einheitliche Beitragsordnung drei wesentliche Vorteile:

1. Es gab keine regional unterschiedlichen Beiträge mehr.

2. Gehalts- und Besoldungserhöhungen führten automatisch zu Beitragsanpassungen.

3. Die unterschiedlichen Gehalts- und Besoldungsgruppen der Mitglieder fanden Berücksichtigung in der Beitragshöhe.

 

10. Die Technisierung der Landesgeschäftsstellen

Im Frühjahr 1978 formierte sich allmählich ein „Widerstand“ gegen die bisherige Form der Mitgliederbestandsverwaltung. Alle Arbeitsvorgänge wurden handschriftlich ausgeführt. Die Weitergabe der Daten war fehleranfällig und zeitraubend. Die Aktualität des Bestandes war mangelhaft und die Möglichkeiten, Personengruppen nach eigenen Auswahlkriterien aufzusuchen, war nicht durchführbar. Außerhalb der Gewerkschaften hielten moderne Maschinen Einzug in die Büros.

 

Die Einführung der Datenverarbeitung im Landesverband Baden-Württemberg

Da aufgrund der Vereinbarungen zwischen dem Hauptvorstand und den Landesverbänden die Verantwortlichkeit für den Änderungsdienst beim Landesverband lag, entwickelte sich die Idee zur Anschaffung von landeseigenen EDV-Anlagen. Die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes Baden-Württemberg hatte im Änderungsdienst monatlich ca. 2000 Veränderungen bei Mitgliedern, ca. 500 Neuzugänge und ca. 200 Abgänge zu bearbeiten. Mit dem bisherigen Personalbestand war diese Aufgabe nicht mehr zu leisten, so dass sich dem Landesvorstand zwei Alternativen stellten:

a) Aufstockung des Personalbestandes, oder

b) Technische Verbesserung des Erfassungs- und Änderungsdienstes.

Die zusätzliche Einstellung von Mitarbeiterinnen scheiterte. Die Aktualisierung des bestehenden Verfahrens war vielfach versucht, jedoch nahezu erfolglos geblieben. Die Anfragen nach technischen Verbesserungen wurden von der GDVG lediglich mit dem Angebot von Datensichtgeräten beantwortet. Daraufhin entschloss sich der Landesverband zum Kauf einer eigenen EDV-Anlage. Nach vielen Kontaktgesprächen mit Anbietern, dem Hauptvorstand und der GDVG entschied sich der Landesverband Baden-Württemberg für den Kauf einer Anlage von Digital Equipment. Das Systemhaus Keil in Stuttgart übernahm die Erstellung der erforderlichen Programme und lieferte die dazu gehörige Hardware.

Mit der Installation sollten die Datenerfassung, die Datenverarbeitung, der Datenfluss und die Datenaktualität erheblich verbessert werden. Im Spätherbst 1980 begann der Landesverband Baden-Württemberg mit einer eigenen Datenverarbeitungsanlage der Mittleren Datentechnik, die Geschäftsabläufe zu verbessern. Die Entwicklung der Personalcomputer steckte zu diesem Zeitpunkt noch in den Anfängen. Nach einer kurzen Testphase wurde zunächst ab Januar 1979 die Gehalts- und Aufwandsabrechnung und wenig später die Finanzbuchhaltung für den Landesverband und zwei Bezirksverbände auf die Anlage verlegt. Ab April 1979 wurde begonnen, die Mitgliederdaten zu verwalten und zu bearbeiten.

Damit hatte der Landesverband Baden-Württemberg den Beweis für ein weniger personalintensives und weniger fehlerhaftes Erfassungssystem erbracht. Die umfangreichen Papiermengen, die bis dahin zwischen der GDVG, dem Hauptvorstand und dem Landesverband hin- und herbewegt wurden, konnten erheblich verringert werden. Die bisher auf Papier gelieferten Informationen wurden auf Magnetbändern geliefert, die per Kurier ausgetauscht wurden. Über das Ausdrucken der Unterlagen konnte der Landesverband selbst entscheiden. Außerdem war er unabhängig von der Lieferung der besonderen Auswertungen. Das Heraussuchen bestimmter Mitglieder nach besonderen Kriterien konnte selbst gesteuert werden. Alle Veränderungen, die der Landesgeschäftsstelle mitgeteilt wurden, konnten sofort in den Bestand übernommen werden. Jetzt verfügte der Landesverband und nicht mehr die GDVG über den tagesaktuellen Datenbestand zum Versand der Landesverbandszeitung und bei der Bearbeitung der Beitragszahlungen.

 

Diese Freiheiten musste der Landesverband Baden-Württemberg allerdings mit hohen eigenen Kosten bezahlen. Mit der Anschaffung der Maschinen, die zu diesem Zeitpunkt bevorzugt auch in mittelständischen Betrieben eingeführt wurden, war es nicht getan. Von der Firma Keil mussten entsprechende Verarbeitungsprogramme erstellt werden. Außerdem war die Struktur der Daten, die von der GDVG ausgeliefert wurden, auf die neuen Maschinen anzupassen. Die Maschinen mussten in einem klimatisierten und staubfreien Raum, möglichst an der sonnenabgewendeten Gebäudeseite, untergebracht werden. Die Büroräume mussten besonders gesichert und die Mitarbeiterinnen geschult werden.

 

Auf Bundesebene gab es zunächst erhebliche Widerstände gegen die Aufstellung von Rechenanlagen in den Landesgeschäftsstellen. Mit der Installation der EDV wäre der Landesverband theoretisch auch in der Lage gewesen, die Mitgliederbestandsverwaltung und Beitragskassierung unabhängig vom Hauptvorstand durchzuführen. Um zu verhindern, dass die einheitliche Datenverarbeitung gefährdet wurde, fasste der Hauptvorstand nach langen Verhandlungen am 12. Mai 1979 in Regensburg den umfangreichen Grundsatzbeschluss, der heute noch Gültigkeit besitzt:

„1. Der HV stimmt einer externen Datenerfassung und Bestandsverwaltung in den Landesverbänden auf Anlagen der mittleren Datentechnik (MDT-Anlagen) mit den Maßgaben zu, dass

   - der zentral im Rechenzentrum der GDVG geführte Mitgliederbestand der GEW dadurch

     nicht beeinträchtigt wird,

   - die Einheitlichkeit des Gesamtprogramms gewahrt und Programmänderungen bei der

     Datenerfassung und -übermittlung beachtet werden,

   - evtl. Abweichungen zwischen dem Zentralbestand der GEW und den externen Beständen

     unverzüglich beseitigt werden.

2. Beitragsinkasso und Versand der Zeitschrift „Erziehung und Wissenschaft“ (Bundesausgabe) werden ausschließlich über den bei der GDVG geführten Mitgliederbestand abgewickelt.

3. Bei externer Datenerfassung und Bestandsverwaltung kommt ein einheitliches Computersystem zum Einsatz. Über die Anschaffung entscheiden die Landesverbände in eigener Zuständigkeit. Die Landesverbände sind gehalten, von dem Angebot der GDVG (CHB) Gebrauch zu machen.

4. Der Einsatz externer MDT-Anlagen für die Mitgliederbestandsverwaltung erfolgt mit der Einführung des neuen EDV-Systems der GDVG (voraussichtlich ab Jahresmitte 1980).

5. Die Landesverbände sind verantwortlich für die Sicherung und den Schutz der in ihrem Bereich gespeicherten Daten.“

 

 

 

 

11. Die Umstellung aller Landesverbände auf ein gemeinsames Programm

Die unterschiedlichen Wünsche an das zentrale Verarbeitungsprogramm führten dazu, dass immer neue Kompromisse geschlossen werden mussten. Zusätzlich zu den Materialien der GDVG wurden ständig besondere Auswertungen für ganz unterschiedliche Zwecke gefordert. So entstanden gemeinsame Sonderauswertungen nach speziellen Kriterien. Diese Auswertungen wurden zuerst an alle Landesverbände geliefert, auch wenn sie dort nicht benötigt wurden. Später konnten besondere Auswertungen auf Bestellung gezielt abgerufen werden.

Die technische Ausstattung der GDVG wurde im Jahr 1980 verbessert. Sie stellte die Produktion auf neue Rechner der Firma IBM um. Damit mussten auch verschiedene Bearbeitungsverfahren verändert werden. Die Anpassung der Programme dauerte wesentlich länger als angekündigt. Auch wurde nach dem Muster von vor zehn Jahren zunächst ein Programmpaket für alle Gewerkschaften entwickelt, das dann auf die Wünsche der GEW als dem kleineren Geschäftspartner umgeschrieben wurde. Gleichzeitig musste beachtet werden, dass die moderne Technik in die Geschäftsstellen einzelner großer Landesverbände eingeführt wurde.

 

Verbesserungen des Programms, die sich auf die Arbeitsbedingungen in den Geschäftsstellen der Landesverbände auswirken konnten, blieben jedoch aus. Eine spürbare Veränderung für Mitglieder war die aus Datenschutzgründen geforderte Umstellung der Mitgliedsnummer, die sich bisher aus dem ersten Buchstaben des Nachnamens und dem Geburtsdatum zusammensetzte. Sie bildete sich nun aus einer zweistelligen Gewerkschaftskennziffer, einem siebenstelligen Zähler und einer über die Quersumme errechneten Kontrollziffer zusammen.

 

Geschäftliche Veränderungen bei der GDVG gab es 1986, als die Aktien der Bank für Gemeinwirtschaft verkauft werden mussten. Die neuen Eigentümer der BfG:Bank führten die Verarbeitung der Bankdaten im eigenen Rechenzentrum aus. Die Zusammenarbeit der GDVG mit der BfG war beendet. Die Geschäftsleitung der GDVG musste ab 1986 eine neue Vollkostenkalkulation anwenden. Das Ergebnis war, dass die Preise für die Leistungen innerhalb der beiden folgenden Jahre drastisch stiegen. Spürbare Verbesserungen der Leistungen waren jedoch damit nicht verbunden. Mitte 1991 wurde die „Gemeinwirtschaftliche Datenverarbeitungsgesellschaft“ aufgelöst. Unter dem neuen Namen „Datakom“ wurde gleichzeitig eine neue Firma gegründet, das Personal und das Gerät der GDVG wurde übernommen. Die bisher genutzten Programme gingen an die Datakom über.

 

Bei allen Kunden der Datakom wuchs die Kritik an der veralteten Programmstruktur, so dass eine umwälzende Erneuerung und Verbesserung der Leistungen ab 1988 angekündigt wurde. Es blieb jedoch bei der Ankündigung. Die Verbesserungen wurden von Jahr zu Jahr verschoben, weil das Betriebsergebnis die Zusatzinvestitionen nicht zuließ.

 

Nach Baden-Württemberg führte der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Jahr 1980 eine eigene Datenverarbeitungsanlage der Firma Honeywell Bull ein.

Im Jahr 1981 folgte der Landesverband Hessen ebenfalls mit Honeywell Bull. Im Landesverband Berlin wurde zunächst im Jahr 1982 eine Level 6 von Honeywell Bull aufgestellt.

 

12. Der Einstieg in die Mitgliederverwaltung mit Personalcomputern

Im Jahr 1986 begann im Landesverband Anton Kunz, die Mitgliederverwaltung mit einem 286‑er Personalcomputer zu bearbeiten. Das Gerät und die Standard-Software wurden von einer örtlichen Firma geliefert. Wesentliche Teile des Programms schrieb Anton Kunz jedoch selbst. Im Jahr 1989 wechselte Anton Kunz vom Landesverband Bayern zur Datakom und arbeitete dort als Programmierer. Damit war erstmalig ein Kenner der GEW-Organisationsstruktur an der Schaltstelle der Programmproduktion tätig. Ab 1990 lieferte die Datakom Teile der PC-Programme. Leider erfüllte sich die Hoffnung auf eine verständnisvollere Zusammenarbeit nicht. Anton Kunz wurde nach wenigen Monaten mit neuen Aufgaben betreut und war damit für die Zusammenarbeit zwischen GEW und Datakom verloren.

Der gleichzeitige Testbetrieb der von der Datakom entwickelten PC-Programme in den Landesverbänden Berlin und Schleswig-Holstein war jedoch ein Fehlschlag. Besonders dem Landesverband Schleswig-Holstein entstand dabei großer finanzieller Schaden. Der Landesverband Berlin brach die Versuche rechtzeitig ab, stellte im Jahr 1991 den Betrieb auf eine Micro-VAX der Firma Digital Equipment um und setzte das Mitgliederverwaltungsprogramm der Firma Keil ein.

 

 

C. Die Mitgliederverwaltung ab 1990

 

1. Die Entstehung der neuen Landesverbände

Nach der Öffnung der Grenzen zwischen der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik kam es zu vielen Kontakten zwischen einzelnen Mitgliedern und Gliederungsebenen mit dem Wunsch, das jeweils andere Schulsystem und die andere Struktur kennen zu lernen. Bereits sehr frühzeitig wurden Wünsche geäußert, der GEW beizutreten oder GEW-Gliederungen auch im Osten zu gründen. Aufgrund der bereits bestehenden Kontakte aus den Jahren vor der Wende kam es zu umfangreichen Verhandlungen. Zwei FDGB-Verbände, die Gewerkschaft Unterricht und Erziehung (GUE) und die Gewerkschaft Wissenschaft (GW), sowie mehrere unabhängige Gewerkschaftsinitiativen baten die GEW um Beistand, als die friedliche Revolution neue Spielräume erschloss. Die GEW war zur Hilfe bereit, erwartete aber, dass die bisherigen Staatsgewerkschaften sich erneuerten. Diese gaben sich reformfreudig, änderten ihre Satzungen, wählten andere Vorsitzende, ernteten an der Basis trotzdem Skepsis, ihre Vergangenheit ließ sich nicht durch veränderte Bekenntnisse auslöschen. Viele ostdeutsche Gewerkschafter forderten den Aufbau einer GEW in ihrem Land.

Am 10. Februar 1990 trafen erstmalig Vertreterinnen und Vertreter von etwa 20 neu entstandenen Bildungsinitiativen aus allen Bezirken der DDR im Rahmen einer Sitzung des Hauptausschusses in Düsseldorf mit GEW-Kolleginnen und Kollegen zusammen und trugen ihre Erfahrungen und Wünsche vor. Am 24. März 1990 entschied der Hauptvorstand, den Aufbau einer GEW-Ost zu unterstützen. Mit Hilfe von westlichen Landesverbänden entstanden mehrere regionale GEW-Gliederungen, die am 27. Mai 1990 einen GEW-Rat bildeten. Erst später wurden die noch fehlenden Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gegründet.

Im Sommer 1990 einigten sich die GEW, der GEW-Rat, die GUE und die Gewerkschaft Wissenschaft auf die Regularien zur Herstellung der Gewerkschaftseinheit. Am 29. September 1990 beschloss eine Zentraldelegiertenkonferenz der Gewerkschaft Wissenschaft die Auflösung der Organisation zum 31. Oktober 1990. Eine Zentrale Landeskonferenz der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung fällte am 20. Oktober 1990 die gleiche Entscheidung. Die GEW schuf am 20. November 1990 auf einem außerordentlichen Gewerkschaftstag in Münster die Voraussetzung für die Bildung einer gesamtdeutschen Gewerkschaft.

 

Den Landesverbänden in den neuen Ländern standen westliche Partner-Landesverbände zur Hilfestellung bereit. Beim Aufbau der neuen Strukturen halfen:

dem Landesverband Berlin-Ost der Landesverband Berlin-West,

dem Landesverband Brandenburg der Landesverband Nordrhein-Westfalen,

dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Landesverband Hamburg,

dem Landesverband Sachsen der Landesverband Baden-Württemberg,

dem Landesverband Sachsen-Anhalt der Landesverband Niedersachsen und

dem Landesverband Thüringen der Landesverband Hessen.

Wegen der räumlichen Entfernungen erreichten jedoch in vielen Bereichen die tatsächlichen Hilfen nicht immer den eigentlich notwendigen bzw. gewünschten Intensitätsgrad.

 

Als Mitte 1990 durch die Entwicklung erkennbar wurde, dass innerhalb kurzer Zeit eine große Anzahl neuer Mitglieder in die GEW eintreten würde, erklärte die Datakom, dass die technischen Speichermöglichkeiten nur für die Aufnahme von etwa 10.000 Mitgliedern vorhanden waren. Deshalb wurden alle eingehenden Erfassungsbogen zunächst unbearbeitet gesammelt.

Wegen der Speicherplatzprobleme wurde dann als Zwischenlösung beschlossen, die Mitglieder technisch in einem zweiten Datenbestand praktisch als eine neue Gewerkschaft mit völlig anderen Mitgliedsnummern auf neuen Speicherplatten aufzubauen. Rückblickend hat sich dieses Verfahren an vielen Stellen als vorteilhaft erwiesen. Lediglich der Wechsel von Ost nach West oder umgekehrt war nur durch von den Landesgeschäftsstellen simulierten „Austritt“ aus dem bisherigen Datenbestand und völliger „Neuerfassung“ für den neuen Datenbestand lösbar.

 

Um den technischen Ablauf zu vereinfachen, wurde ein neues Aufnahmeformular entwickelt, das nach einigen Ergänzungen direkt an die Datenverarbeitungsfirma weitergegeben werden konnte. Die Auslieferung der neuen Aufnahmeformulare verzögerte sich durch Fehldrucke, so dass alte Formulare eingesetzt wurden. Dies führte vorübergehend zu Fehlerquellen, die die Geschäftsstellen stark belasteten.

 

Im August 1990 lud der Hauptvorstand die möglichen neuen Schatzmeister und Geschäftsführer zu einer Schulungsveranstaltung über das EDV-Verfahren nach Oberursel ein. Nur wenige Teilnehmer waren von ihren Gremien gewählt oder fest angestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfuhren erstmals Einzelheiten über die Funktions- und Verwaltungsabläufe der GEW-Mitgliederverwaltung. Allen wurde aufgetragen, das erlernte Wissen in den Landesverbänden weiter zu tragen. Es folgten zwei weitere Schulungen der Sachbearbeiterinnen in Erfurt und Leipzig.

 

Im September 1990 begann das Rechenzentrum mit der Erfassung der Mitglieder aus den östlichen Landesverbänden. Da ausreichende Kontrollmöglichkeiten weder in den neuen Landesverbänden noch beim Hauptvorstand bzw. beim Rechenzentrum vorgesehen waren, stellte sich bei der ersten Abbuchung der Beiträge im Dezember 1990 heraus, dass eine große Anzahl von Mitgliedern doppelt erfasst worden waren. Außerdem war eine weit größere Zahl von vorgelegten Erfassungsbögen nicht und oder nur sehr fehlerhaft verarbeitet worden. Die Fehlerkorrektur fiel mit der riesigen Anzahl von Neuaufnahmen zusammen, die zu erfassen waren. Noch immer mussten die Daten der Antragsteller handschriftlich auf die Erfassungsformulare übertragen werden. Das erforderte viel Zeit und geschulte Fachkräfte, die nicht immer vorhanden waren. So wurden allein im Landesverband Sachsen-Anhalt in den Monaten August bis Dezember 1990 wöchentlich etwa 1.000 Aufnahmeanträge gestellt. Bei der Flut der Anträge war es nicht möglich, die normalerweise übliche schriftliche Bestätigung der Aufnahme zu erstellen und zu versenden.

 

Auch das Rechenzentrum konnte die plötzlich hereinbrechende Flut von Daten nicht mehr bewältigen. Man vergab die Erfassungsarbeiten an eine Fremdfirma, die Einzelheiten des Systems nicht kannte. Die Fehlerhäufigkeit der neu zu erfassenden Daten war entsprechend hoch.

 

In einigen neuen Landesverbänden setzte sich sehr schnell die Erkenntnis durch, dass zahlreiche Fehlerquellen nur durch die rasche Anschaffung eigener Datenverarbeitungsanlagen für die Mitgliederverwaltung abgestellt werden konnten. Alle Versuche des zentralen Rechenzentrums, ein lauffähiges, netzwerktaugliches, dezentrales Mitgliederverwaltungsprogramm für Landesverbände zu entwickeln, schlugen weitgehend fehl. Zu diesem Zeitpunkt gab es zwei funktionstüchtige Versionen von Programmen für Landesgeschäftsstellen - das für den LV Baden-Württemberg erstellte Mitgliederverwaltungsprogramm der Firma Keil in Stuttgart, und eine Variante im Landesverband Nordrhein-Westfalen. Eine weitere für eine andere Gewerkschaft entwickelte Testversion wurde beim Landesverband Bayern eingesetzt. Dieses Programm erfüllte jedoch nicht die Anforderungen der GEW.

 

Parallel zu dieser Entwicklung hatte der Landesverband Sachsen eine Firma beauftragt, ein eigenes netzwerkfähiges Programm der Mitgliederverwaltung zu erarbeiten. Die Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg beteiligten sich zunächst an den Investitionen. Obwohl die Funktionalität im Grundsatz vorhanden war, kam es beim Verarbeiten der von den Landesverbänden an das zentrale Rechenzentrum gelieferten Daten noch bis Ende 1991 immer wieder zu Fehlern, weil das Rechenzentrum weder eine genaue Dokumentation des Programms der zentralen Mitgliederverwaltung noch eine ausreichende Beschreibung der erforderlichen Datenstruktur liefern konnte. Unabhängig von dieser Entwicklung versuchte auch der Landesverband Thüringen, die Probleme durch eine eigene Entwicklung eines Programms zu lösen.

 

Zur Verbesserung der Mitgliederverwaltung stellte der Hauptvorstand den neuen Landesverbänden als Erstausstattung einen Personalcomputer 286-SX mit Drucker zur Verfügung. Der Austausch der Daten sollte durch Magnetbänder über Irwin-Streamer erfolgen, die in den Landesverbänden Sachsen und Thüringen bereits verwendet wurden. Die Bänder wurden gemeinsam mit den gedruckten Unterlagen ausgetauscht. Es fehlte den Mitarbeiterinnen jedoch zunächst die Ausbildung im Umgang mit der Textverarbeitung und der Dateiverwaltung, so dass sich die erhoffte Erleichterung nur langsam einstellte.

 

Im Mai 1991 kaufte der Landesverband Berlin eine eigene EDV-Anlage. Die Leistung der Keil-Software überzeugte weitere Landesverbände, so daß der Hauptvorstand am 14.12.1991 beschloss, die Keil-Software für alle Landesverbände zu kaufen. Die Software MIBEV wurde von Keil für die Mittlere Datentechnik und für PC-Novell-Netzwerke geliefert.

 

Mit der Übernahme des BAT in den neuen Ländern trat auch zum 1. Juli 1991 eine neue Beitragstabelle in Kraft. Die vielfältigen Veränderungen im Erziehungswesen und die Umstellung der Bankleitzahlen und Kontonummern bei allen Banken hatte zur Folge, dass viele Mitgliederdaten nicht mehr stimmten. Zahlreiche Mitglieder waren durch die Umwälzungen des Systems zwischenzeitlich versetzt, im Gehalt umgruppiert oder aus dem Schuldienst entlassen. Nur wenige Mitglieder teilten die Veränderungen der GEW von sich aus mit. Eine Befragung aller Mitglieder nach den neuen Einstufungen wurde erforderlich.

 

Im November 1991 wurde ein erster Mitgliederbrief zentral verschickt. Ein beigefügter Freiumschlag war an den zugeordneten Landesverband adressiert. Im Frühjahr 1992 folgte ein zweiter Brief, um die Rückmeldequote zu erhöhen. Am 1. September 1992 hatten rund 74 % der Mitglieder ihre neuen Gehaltsgruppen, Dienststellen und Bankverbindungen mitgeteilt. Über 15 % der Befragten nutzten den Freiumschlag, um ihre Mitgliedschaft in der GEW zu kündigen oder in eine andere Gewerkschaft zu wechseln. Nach weiteren Anfragen wurden alle Mitglieder, die bis dahin nicht geantwortet hatten, von den Landesverbänden zum 1. Dezember 1992 den neuen Beitragsgruppen zugeordnet.

 

Die erste gemeinsame Tagung der Schatzmeister aus den alten und den neuen Bundesländern fand im September 1991 in Travemünde statt. Die Probleme wurden ausführlich diskutiert. Als Ergebnis entwickelte sich die Erkenntnis, dass die Schwierigkeiten nur durch eine grundlegende Veränderung der Verwaltungsabläufe überwunden werden konnten.

 

2. Neustrukturierung der Mitgliederverwaltung

Nachdem die Fehlerquellen im Verlaufe des Jahres 1991 von der Datakom nicht behoben werden konnten, musste ein Wechsel des Rechenzentrums eingeplant werden. Hinzu kam, dass sich herausstellte, dass neben den fehlenden schriftlichen Dokumentationen zu diesem umfangreichen Programmpaket auch kein einziger Programmierer mehr bei der Firma arbeitete, der das Programm wirklich kannte. Zunächst wurde im Juli 1991 diskutiert, welche Möglichkeiten nach der Ablösung der Datakom eingeplant werden könnten. Angeboten war, die Arbeit über ein Rechenzentrum der Firma Keil in Stuttgart oder über ein GEW-eigenes Rechenzentrum in Frankfurt abzuwickeln. Dabei stellte sich heraus, dass die Datakom die GEW-Programme im Falle eines Wechsels des Rechenzentrums nicht herausgeben würde. Die Eigentumsrechte an den Programmen lagen nicht bei der GEW. Sie hatte nach Ablauf der Vertragsfrist lediglich Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederdaten.

 

Auf Beschluss des Hauptvorstandes vom 14. September 1991 kündigte der Hauptvorstand am 30. September 1991 fristgerecht zum 31. Dezember 1992 den Servicevertrag mit dem Rechenzentrum der Datakom. Der Einsatz von EDV-Anlagen in den Landesverbänden wurde diskutiert. Die Landesverbände Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein erhielten auf Beschluss des Hauptvorstandes ab Frühjahr 1992 erstmals eine EDV-Ausstattung zur Bearbeitung der Mitgliederdaten. Die Landesverbände Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt erhielten im gleichen Zeitraum EDV-Anlagen der Mittleren Datentechnik. Den Landesverbänden Hessen, Berlin und Baden-Württemberg, die ihre Anlagen aus Finanzmitteln der Landesverbände beschafft hatten, wurden die bisherigen Investitionen teilweise ersetzt. Auf allen Anlagen wurde die Software der Firma Keil eingesetzt, die nun nicht nur in großen Landesverbänden von der Mittleren Datentechnik genutzt, sondern für kleinere Landesverbände auch auf PCs exportiert werden konnte. Die neuen Landesverbände hatten durch die Vertragsabschlüsse mit anderen Firmen bereits erste Vorkehrungen zum Wechsel des Rechenzentrums getroffen. Es bestand die Gefahr, daß sich einzelne Landesverbände mit ihren Anlagen von der zentralen Verarbeitung trennen und die Produktion in eigene Regie übernehmen könnten. Daraufhin übernahm der Bundesschatzmeister die koordinierenden Vorarbeiten. Es sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen Entwicklungsarbeiten nicht von jedem einzelnen Landesverband selbst, sondern aus finanziellen Gründen für ein gemeinsames Projekt geleistet wurden. Der Hauptvorstand ließ die EDV-Kommission aufleben. Sie tagte am 13. November 1991. Daraus wurde eine Projektgruppe mit Wolfram Bundesmann, LV Bayern; Gitta Kastner-Jäger, LV Nordrhein-Westfalen; Uwe Mikosch, LV Sachsen; Hans-Gerd Prause, LV Berlin; Jürgen Schmidt, LV Hessen; Siegfried Stegmaier, LV Baden-Württemberg und Werner Grevecke, LV Niedersachsen; gebildet. In verkleinerter Besetzung erarbeitete die Kommission die wichtigsten weiteren Schritte. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Datakom-Rechenzentrums, der inzwischen zu einer anderen Gewerkschaft gewechselt hatte, konnte als kompetentester Ratgeber gewonnen werden.

 

 

3. Die Erstellung eines neuen Pflichtenheftes und die Neuprogrammierung

Anhand der vorhandenen Arbeitsabläufe wurde am 29. Januar 1992 von Ulrich Hinz, Ulrich Pithan und Arno Carbach mit dem Vertreter der Union-Druckerei, Herrn Perressini vereinbart, daß ein Pflichtenheft für alle einzelnen Programmbedingungen entworfen werden sollte. Die Union-Druckerei wurde neben weiteren Anbietern gebeten, ein Angebot für die Programmierung, die Implementierung und den Betrieb des Programms abzugeben. Die Union-Druckerei hatte zwischenzeitlich die Mitgliederverwaltung der Postgewerkschaft übernommen und sich dort einiges Know-how erworben. Sie hatte ein erfahrenes Softwarehaus aus Österreich engagiert, das nun auch für die GEW tätig werden könnte. Auf die Fragen, welchen zeitlichen Umfang eine Neuprogrammierung erforderte, antworteten mehrere Anbieter, dass dies nicht unter zwei Jahren zu schaffen sei.

 

Zunächst wurden die wichtigsten notwendigen Änderungen erarbeitet:

- die Zusammenführung der bisher getrennten Datenbestände,

- ein gemeinsamer Buchungstermin,

- ein fester Buchungsrhythmus und feststehende Buchungstermine,

- die Einführung verschiedener Tarifgebiete für die unterschiedlichen Tarife,

- ein Online-Anschluss des Hauptvorstandes an das Rechenzentrum,

- die Abschaffung des kompletten Datenaustausches zwischen dem Rechenzentrum und den Landesverbänden,

- die Einführung des Austausches nur der geänderten Daten als Melde- bzw. Rückmeldedaten,

- die Verbesserung der Information auf den Bankauszügen der Mitglieder,

- der Ausbau einer ausführlichen Dokumentation des Programms,

- die Einführung der Groß/Kleinschreibung,

- die Verwaltung von Systemdaten (z.B. Prüftabellen) durch den Hauptvorstand und

- die Umstellung der Programme auf die moderne Windows-Technik.

 

Das endgültige Pflichtenheft, das die Grundlage für eine Ausschreibung zur Erstellung eines funktionsfähigen Programms bildete, wurde in der Tagung vom 26. bis 28. März 1992 in Rüsselsheim erarbeitet. Die Gruppe bestand aus Herrn Perressini und Herrn Zimmel, dem Programmierer, für die Union-Druckerei, sowie Gitta Kastner-Jäger, Arno Carbach, Uwe Mikosch, Günter Nalenz und Werner Grevecke. Jeder einzelner Programmschritt musste aus dem Gedächtnis neu entwickelt werden. Die Inhalte aller Datenfelder und die Darstellung der Felder auf den einzelnen Bildschirmen wurde besprochen. Für jede Angabe, die man vom Mitglied erwartete, mussten logische Prüfbedingungen entwickelt werden, um Fehlerquellen auszuschließen. Für eine große Zahl von Datenfeldern musste festgelegt werden, welche Tabellen im Hintergrund mitgeführt werden sollte. Dadurch wurden automatisch nur Eingaben übernommen, die in den Tabellen auch zugelassen waren. Außerdem musste für jeden Arbeitsschritt festgelegt werden, welche Verarbeitungsvorgänge bei eingetretenen Fehlern folgen sollten. Um alle Anforderungen und Wünsche an das Programm verwirklichen zu können, wurde beschlossen, die Umstellung in drei Stufen vorzunehmen.

 

In Stufe 1 musste der Datenbestand exakt so abgebildet werden, wie er bei der Datakom nach der letzten Verarbeitung bestanden hatte. Das war erforderlich, um die bisherige Arbeit reibungslos fortsetzen zu können. War die dies gelungen, konnte man anschließend an die Weiterentwicklung des Programms gehen.

In Stufe 2 sollten

- zunächst die noch getrennt geführten Datenbestände der alten und der neuen Landesverbände zusammengeführt und ein gemeinsamer Buchungstermin gefunden werden.

- Die immer wieder kritisierten geringen Informationen zur Beitragskassierung auf den Lastschriftbelegen bzw. in den Kontoauszügen mussten erweitert werden.

- Die Groß-/Kleinschreibung und die Erweiterung des alten Zeichensatzes um ß und die Umlaute mussten endlich erfolgen.

- Dem Hauptvorstand sollte die Möglichkeit der Verwaltung der Mitgliedsdaten im Dialog zwischen dem Rechenzentrum und der Geschäftsstelle eingerichtet werden.

- Außerdem sollte auch die dezentrale Mitgliederverwaltung weiterentwickelt werden.

In Stufe 3 war eine komplette Überarbeitung der zentralen und dezentralen Mitgliederverwaltung geplant.

 

Der Zwang zur Kündigung des Vertrages zum 1.1.1993 wurde verstärkt durch die Tatsache, dass auch die ÖTV die Datakom zum gleichen Zeitpunkt verlassen wollte. Somit waren gleichzeitig auch wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend für diesen Termin. Zu befürchten war, dass Datakom dadurch in naher Zukunft nach dem Verlust von Großkunden den Vergleich anmelden könnte. Deshalb war die Auftragsvergabe an zwei Firmen ein Sicherheitsgebot. Man war sich auch einig, daß ein Projekt dieser Größenordnung nur an große zuverlässigen Firmen mit mehreren Programmierern vergeben werden konnte.

 

Im Mai 1992 wurden die Union-Druckerei, Frankfurt, und die Firma Samter, Oberhausen, mit der Programmierung eines neuen Mitgliederverwaltungsprogramms beauftragt. Beide Firmen arbeiteten bereits in Sparten für die GEW. Damit konnte nicht nur die Sicherheit des Wechsels zum 1.1.1993 verstärkt, sondern auch unterschiedliche Interessenlage der zukünftigen Anwender berücksichtigt werden.

 

Es waren die Interessen des Hauptvorstandes am zentralen System, aber auch die Interessen der einzelnen Anwender in den Landesverbänden zu berücksichtigen. Die Programme der bisherigen Anwender arbeiteten unter der Programmiersprache DBL im Einsatz der Mittleren Datentechnik der Firma Keil. Die neuen Anwender forderten die Lauffähigkeit im Novell-Netzwerk des inzwischen gängigen Systems unter dem Betriebssystem Windows. Die zwischenzeitlich fortgeschrittene Technik zeigte, dass auch das Procedere der Mitgliederverwaltung geändert werden musste. So erfolgte zum 1.1.1993 einen Wechsel von der bisherigen Stapelverarbeitung zur modernen Dialog-Verarbeitung. Das bedeutete, dass die Landesverbände über entsprechende Standleitungen, wie sie derzeit über Internet o.ä. gegeben sind, die Änderungen direkt in den Zentralbestand eingeben konnten. Die Entwicklung auf dem EDV-Markt, insbesondere auf dem PC-Markt, ließ ernsthafte Überlegungen zu, das zentrale Rechenzentrum durch eigene Möglichkeiten abzulösen. Das konnte aber erst geschehen, wenn die eingesetzten Programme sicher liefen und hinreichend Personal, Technik und Organisation verfügbar war.

 

Im Terminplan wurde vereinbart, dass die Phase der Programmierung zwischen Juni und November und die Phase der Tests der einzelnen Programmteile zwischen August und November 1992 liegen sollte. Im Oktober 1992 kam es zu einer ersten Vorführung des Programms in den Geschäftsräumen der Union-Druckerei. Wesentliche Teile des Programms waren erstellt und abgeschlossen. Die Vorführung verlief jedoch nicht für alle Anwesenden zufriedenstellend, weil das Kernstück des Programms nicht vorgestellt werden konnte. Zeitgleich verlief die Programmierung bei der Firma Samter.

 

Am 14. Dezember 1992 kam es im Hauptvorstand zu einer ausführlichen Debatte über die Mitgliederverwaltung. In dieser Sitzung wurde beschlossen, für die Landesverbände Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen die Software der Firma Samter, die unter den Betriebssystemen MS-DOS und/oder NOVELL liefen, zu kaufen und in Unterlizenz an die Landesverbände weiterzugeben. Auch die Mitgliederverwaltung der Firma Keil unter den zwei Betriebssystemen VAX/VMS und MS-DOS/Novell auf VAX-Rechnern unter dem Betriebssystem VMS wurde gekauft und entsprechend weitergegeben. Außerdem beschloss der Hauptvorstand, den Landesverbänden, die bisher noch keine Maschinen einsetzten, bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen finanziell behilflich zu sein. Damit waren nach Abschluss der Aktion alle Landesverbände mit Datenverarbeitungsanlagen ausgestattet.

 

Landesverband

Betriebssystem der Anlage

Datenaustausch

Hauptvorstand

PC-Version mit Novell, Keil

Streamer-Band, später DFÜ

Baden-Württemberg

Micro-VAX mit VMS, Keil

Magnetband IBM Standard

DFÜ seit 1996

Bayern

MS-DOS, Samter

Streamer-Band

Berlin

Micro-VAX mit VMS, Keil

Magnetband IBM Standard

Brandenburg

MS-DOS, zunächst EVA-DATA Wechsel zu Samter

Streamer-Band, später DFÜ

Bremen

PC-Version mit Novell, Keil

Streamer-Band

Hamburg

Micro-VAX mit VMS, Keil

Streamer-Band

Hessen

Micro-VAX mit VMS, Keil

Streamer-Band

Mecklenburg-Vorpommern

MS-DOS, zunächst EVA-DATA Wechsel zu Samter

Streamer-Band, später DFÜ

Niedersachsen

Micro-VAX mit VMS, Keil

Magnetband IBM Standard

Nordrhein-Westfalen

MS-DOS, Samter

Streamer-Band, später DFÜ

Rheinland-Pfalz

PC-Version mit Novell, Keil

Streamer-Band

Saarland

PC-Version mit Novell, Keil

Streamer-Band

Sachsen

MS-DOS, zunächst EVA-DATA Wechsel zu Samter

Streamer-Band, später DFÜ

Sachsen-Anhalt

Micro-VAX mit VMS, Keil

Magnetband IBM Standard

Schleswig-Holstein

PC-Version mit Novell, Keil

Streamer-Band

Thüringen

MS-DOS, zunächst Q-Soft, Wechsel zu Samter

Streamer-Band, später DFÜ

 

Am 5. Dezember 1992 kam es zum ersten Testlauf bei der Union-Druckerei. Die Datakom hatte den gesamten Datenbestand und die erforderlichen Änderungsdaten zur Verfügung gestellt. Dazu wurde vereinbart, dass die Datakom die Bestände der Landesverbände Berlin, Hessen und Sachsen parallel zum Testlauf verarbeiten würde. Außerdem hatte sie zugesagt, dass sie im Falle eines Fehlschlages der Testbuchung noch einen zusätzlichen Verarbeitungslauf durchführen würde. Zum exakten Vergleich der Ergebnisse wurden auch die EDV-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus den entsprechenden Landesverbänden hinzugezogen. Das Testergebnis war zufrieden stellend, so dass die Produktionsaufnahme termingerecht Mitte Dezember 1992 mit den Vorbereitungen für die Buchung nach dem 1. Januar 1993 beginnen konnte. Unsicher war bis zur Produktionsaufnahme, ab welchem Zeitpunkt die Berechnung der fälligen Beiträge aufsetzen sollte. Zur Diskussion stand die Berechnung rückwirkend ab 1. Januar 1992 oder genau zum Wechsel des Rechenzentrums am 1. Januar 1993. Nach intensiven Diskussionen zwischen den Programmierern und den Mitarbeitern der GEW entschieden sich Arno Carbach und Werner Grevecke für das Aufsetzen zum 1. Januar 1993.

 

4. Die Anlaufschwierigkeiten

Wie bei einem so umfangreichen Projekt nicht anders zu erwarten war, stellten sich trotz intensiver Prüfung der Testergebnisse auch bald die ersten Anlaufschwierigkeiten heraus. Durch das Aufsetzen der Beitragsberechnung zum 1. Januar 1992 waren nur die jeweils fälligen Beiträge berücksichtigt worden. Es stellte sich heraus, dass dadurch alle Beitragsrückstände, die bisher noch aus der Zeit vor dem Dezember 1992 mitgeführt wurden, verschwunden waren. Ebenso waren Beitragsguthaben, die durch Umrechnung und Gutschriften sowie durch Vorauszahlungen entstanden waren, nicht mehr aufzufinden. In mühsamer Kleinarbeit mussten die Beträge aus den alten Listen der Datakom herausgesucht und in das neue Programm eingegeben werden.

 

In den ersten drei Monaten der Zusammenarbeit mit der Union-Druckerei kam es nun fast täglich zu irgendwelchen Fehlermeldungen aus den Landesverbänden. Alle Vorgänge mussten einzeln im Programm überprüft und korrigiert werden. Dadurch waren die Mitarbeiter der Union-Druckerei und auch die der GEW stark belastet. Hier wurde deutlich, dass die in einer Programmentwicklung immer notwendige Testphase wegen des sehr engen Zeitrahmens von der Kündigung des Vertrages bis zum Neubeginn nahezu fehlte. Die ersten drei Monate der Produktion waren gleichzeitig Test und Ernstfall, so dass fast alle Fehler gleichzeitig nach außen getragen wurden. Um die Fehler zu reduzieren, wurden sehr schnell zusätzliche Kontrollverfahren eingeführt. Die Ergebnisse des jeweiligen Verarbeitungslaufes mussten der GEW vor der Weitergabe an die Landesverbände erst zur Prüfung vorgelegt werden. Erst wenn die Sachbearbeiter die Ergebnisse geprüft und freigegeben hatten, durfte das Rechenzentrum die Dateien an die Empfänger in den Landesverbänden weitergeben. Diese Abnahmeprüfung hat sich in den beiden folgenden Jahren sehr bewährt.

 

Neben der Korrektur des angelaufenen Programms mussten die übrigen Teile fertig gestellt werden. Die Programmteile zum Quartalsabschluss wie die Statistiken und die Quartalsabrechnung mussten fertig gestellt werden. Einen Rückschlag erlitt das Projekt, als im Februar 1993 der bisher verantwortliche Programmierer schwer erkrankte und für die Zusammenarbeit mit der GEW ausfiel. Hier bewies sich die Vorsicht, dass nur ein großes Team mit den Arbeiten beauftragt werden konnte.

 

Gleichzeitig mit den Umstellungsarbeiten im neuen Rechenzentrum mussten auch die Firmen Keil und Samter ihre Programme auf die neue Struktur umstellen. Wie in der Zentrale gab es auch bei den beiden Firmen keine umfangreichen Testphasen, so dass sich auch dort der Ernstfall oft als erster Test eines Programmpaketes entwickelte. Zu den Fehlerquellen, die in der Zentrale entstanden, kamen Fehler durch die Bearbeitung bei den beiden Firmen. Dadurch waren die Bearbeitungsabläufe in den Geschäftsstellen betroffen. Die Daten für die neuen Landesverbände mussten von der Firma Samter zunächst auf ein neues Format konvertiert werden, bevor sie an die Landesverbände ausgeliefert wurden. Sie wurden zunächst nach Essen geliefert, bevor sie im neuen Format per Datenfernübertragung über Telefonleitung an die Landesverbände weitergegeben werden konnten. In der Anfangszeit war auch die mangelnde Qualität der Telefonleitungen in den neuen Bundesländern eine zusätzliche Fehlerquelle, so dass die Übertragung mehrfach wiederholt werden musste.

 

Die Speicherkapazität der Festplatten der Geräte in den Landesverbänden war auf die Anzahl der Mitglieder im jeweiligen Landesverband ausgelegt. Der bisherige Datensatz der Datakom war je Mitglied auf 240 Zeichen begrenzt. Nach der Umstellung auf das neue Programm war diese Begrenzung aufgehoben. Viele neue Informationen waren hinzugekommen, jeder Datensatz konnte jetzt unbegrenzt lang werden. Die neuen Datensätze und die zusätzlichen Programme sowie die neuen Prüftabellen erforderten jedoch wesentlich mehr Speicherplatz als bisher. In vier Landesverbänden mußten die Festplatten erweitert werden, weil der Umfang des Programmpaketes sich verdreifacht hatte. Der Preis für eine Festplatte betrug 1993 noch rund 5.300,00 DM.

Die Folge war, dass es im Januar und Februar 1993 in den Landesgeschäftsstellen zu nicht geplanten Stillständen kam. Die aufgelaufenen Veränderungen konnten erst eingegeben werden, wenn die Daten vollständig zur Verfügung standen. Zwischen Eingang der Daten von der Union-Druckerei im Versand per UPS über die Firma Eurocom Depora in den Landesgeschäftsstellen und dem nächsten Abgabetermin für die Vorbereitung des nächsten Verarbeitungslaufs standen im Februar und März 1993 nur fünf Tage zu Verfügung. In dieser Zeit mussten die Veränderungen in den Landesgeschäftsstellen unter hohem Zeitdruck und mit Überstunden eingearbeitet werden.

 

Bis zum Sommer 1993 kam es im Datenaustausch zwischen den Landesverbänden und dem Rechenzentrum von Monat zu Monat mehr Verlässlichkeit letzte Fehlerquellen zu vernichten, wurde ein direkter Vergleich der im Rechenzentrum gespeicherten Daten mit den bei den Landesverbänden gespeicherten Daten durchgeführt. Mit Hilfe eines Vergleichsprotokolls konnten die Mitgliederverwaltungen in den Landesverbänden die nicht übereinstimmenden Angaben überprüfen und korrigieren.

 


EDV und Mitgliederverwaltung 1993 bis 1996

 

1. Die Erweiterung der Aufgaben der Datenverarbeitung

In der Schatzmeistertagung vom 27. Februar 1993 wurde deutlich, daß durch die Zusammenarbeit mit zwei dezentralen Programmierungsfirmen unterschiedliche Probleme auftraten. Man einigte sich darauf, die speziellen Probleme in besonderen Anwender-Gruppen zu bearbeiten. Die Gründung einer Usergroup für die Samter-Anwender war durch die frühere Zusammenarbeit der Geschäftsstellen der neuen Landesverbände mit der Firma Eva-Data bereits gegeben. Es folgte eine formale Gründung der Usergroup für Keil-Anwender, um anstehende Probleme gezielt besprechen zu können. Neben der EDV-Kommission gab es nun zwei weitere Usergroups zur Bearbeitung der EDV-Angelegenheiten.

 

Zum 1. Juli 1993 musste die Umstellung auf die neuen Postleitzahlen vorbereitet werden. Das entsprechende Datenfeld musste um eine fünfte Stelle erweitert werden. Die dezentralen Programme musste entsprechend geändert werden. In Probeläufen stellte sich heraus, dass nur etwa 65 % des Datenbestandes fehlerfrei war. Es stellte sich eine große Anzahl von Schreibfehlern in den Straßen- und Ortsbezeichnungen heraus, die von Hand nachgebessert werden mussten. Hinzu kam in den neuen Landesverbänden, dass die Kommunen in vielen Bereichen die Straßenbezeichnungen verändert und die Mitglieder ihre neuen Anschriften noch nicht bekannt gegeben hatten. Auch das führte zu zusätzlichen Belastungen in den Landesgeschäftsstellen. Die eigentliche Umstellung wurde in der Zentrale zum 1. Juli 1993 weitgehend automatisch durchgeführt.

 

Die Schatzmeister sprachen in der Sitzung vom 27. Februar 1993 erstmalig die Möglichkeit der Weitergabe von Daten an Kreisverbände an. Durch die ständigen Verbesserungen der Technik waren in einigen Kreisverbänden bereits einige Funktionäre dazu übergegangen, die Daten der Mitglieder ihres Organisationsbereiches in die privaten PCs zu übernehmen. Da es bisher jedoch keinen Änderungsdienst gab, wurde die offizielle Möglichkeit der Datenweitergabe von Landesverbänden an ihre Kreisverbände angeregt. In der Sitzung der EDV-Kommission vom 25. März 1993 wurde vereinbart, dass es den einzelnen Landesverbänden überlassen bleiben sollte, die Daten an Gliederungen weiterzugeben. Einig war man sich darüber, dass ein Änderungsdienst nur in ganz eng begrenztem Rahmen zugelassen werden sollte.

 

Unbedenklich weitergegeben werden konnten:

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Dienststelle, Fachgruppe, Beschäftigungsverhältnis, Eintrittsdatum, Abgangsdatum und Abgangsgrund.

Diese Daten konnten nach Maßgabe der Landesverbände um den Tarifbereich, Beitragssatz, bezahlt bis und Kontostand ergänzt werden. Nach eingehender Diskussion wurden die Felder Zeitungsstopp, Bankverbindung, Rückläufer und Nationalität hinzugefügt. Im Herbst 1993 konnte das Samter-Programm auf Kosten der Landes- bzw. Kreisverbände erworben werden.

 

In der Sitzung der Schatzmeister am 27. Februar 1993 wurde erstmalig auch die Forderung nach einer schriftlichen Dokumentation des neuen Programmpaketes laut. Wegen der vielen noch anstehenden Probleme wurde die Beschreibung zunächst jedoch zurückgestellt. Im Juli 1993 legten Arno Carbach und Werner Grevecke dem Geschäftsführenden Vorstand und der Union-Druckerei den ersten Entwurf einer ausführlichen Programmdokumentation vor. Auf mehr als 100 Seiten wurden erstmalig alle geführten Datenfelder des Mitgliederdatensatzes beschrieben, die Prüfroutinen und die dazugehörenden Fehlermeldungen erläutert. Außerdem wurde die Bedeutung aller Listen und Statistiken beschrieben. Im Anhang wurden alle gültigen Tabellen dokumentiert. Die Beschreibung musste wegen der ständigen Erweiterung des Programmpaketes mehrfach ergänzt werden. Im März 1994 wurde die Dokumentation allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.

 

Ein neues Problem stellte sich erst längere Zeit nach der Umstellung heraus. Statistiken und Beitragsabrechnungen waren immer wieder ungenau und unzuverlässig. Viele Datenfelder, die mit Gültigkeitsdaten verbunden waren, konnten bisher problemlos auch rückwirkend verändert werden konnten. Das war für die Mitgliederverwaltung zwar sinnvoll, vergleichende Statistiken waren jedoch nicht zu erstellen. Daraufhin wurden alle Programmteile nochmals gründlich korrigiert und neue Verfahren hinzugefügt. Zu diesem Zeitpunkt wechselte Jürgen Schmidt vom Landesverband Hessen zum Hauptvorstand, wo er die Leitung der Abteilung für EDV und Mitgliederverwaltung übernahm.

 

Seit Sommer 1994 wurde den Landesverbänden vom Hauptvorstand im Rahmen der Mitgliederverwaltung ein neues Verfahren des Datenaustausches angeboten. Über ein Modem und störungsfreie Telefonleitungen können die Meldedateien durch Datenfernübertragung schnell, preiswert und sicher ausgetauscht werden. Bis zum Jahresende 1994 beteiligten sich daran die Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen.

 

Mindestens einmal jährlich ist es erforderlich, den Datenbestand der Mitgliederverwaltung den äußeren organisatorischen Rahmenbedingungen anzupassen, z.B. bei Erhöhung des Beitrags, Änderung von Bankleitzahlen durch Zusammenlegung von Banken usw. Im Jahr 1995 wurde dazu ein Programmmodul zur Durchführung von Massenänderungen erstellt. Mit Hilfe dieses Programmteiles konnte bei einer großen Zahl von Mitgliedern, bei denen bisher keine Zugehörigkeit zu einer Fachgruppe erkennbar war, eine Kennziffer einer Fachgruppe zugewiesen werden.

 

Nach jahrelanger Diskussion konnte 1996 ein zentraler Funktionärsschlüssel eingeführt werden. Bisher verwaltete jeder Landesverband die Funktionäre in besonderen Dateien. Unabhängig davon existierte zwar auch ein Verzeichnis der Funktionäre beim Hauptvorstand. Die Aktualität war jedoch nur sehr schwer herzustellen. Seit Ende 1996 ist das Verfahren vereinheitlicht. Landesverbände und Hauptvorstand pflegen nun das Verzeichnis gemeinsam. Damit hat auch der Hauptvorstand bei bundesweiten Aktionen die Möglichkeit, die Funktionäre gezielt zu informieren.

 

Getreu dem Motto „Wenn Arbeitsabläufe zuverlässig und sicher laufen, muss mit der Erprobung von Neuerungen begonnen werden“, wurde 1996 mit einem Projekt der „Vereinheitlichung der zentralen und dezentralen MIBEV“ begonnen. Vordringlichste Aufgabe wird es sein, die unterschiedlichen existierenden Mitgliederverwaltungsprogramme in ein einheitliches, modernes Programm zu überführen. Die EDV-Kommission hat sich dafür einen Zeitrahmen bis zum Jahr 2001 gesetzt. Dann sollen der Hauptvorstand und alle Landesverbände mit einer einheitlichen, dem Stand der technischen Möglichkeiten angepassten Programmplattform und einer tragfähigen Netzwerkumgebung arbeiten.

 

 

2. Die EDV-Ausstattung der Geschäftsstelle des Hauptvorstandes

 

Parallel zur Entwicklung der allgemeinen Schreibtechnik wurden auch in der Geschäftsstelle des Hauptvorstandes die einzelnen Arbeitsplätze mit Computern ausgestattet. Im Jahr 1994 wurde mit der Umstellung und der Ausstattung der Arbeitsplätze mit neuen windows-fähigen Rechners begonnen. Gleichzeitig wurde ein hausinternes Netz geschaffen, über das die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter untereinander in Verbindung treten konnten. Die Anforderungen an das Netz waren jedoch so hoch, dass im Folgejahr ein neuer Server als Zentralrechner installiert und die Netzsoftware teilweise von NOVELL 3.11 auf die Version 4.1 umgestellt werden musste.

 

Die Umstellung der Bürotechnik wurde 1994 auch im Bonner und im Berliner Büro durchgeführt. Beide Außenstellen können über Modem ihre Daten mit der Geschäftsstelle in Frankfurt austauschen.

 

Im Jahr 1996 wurden nach neuen Anforderungen weitere Ergänzungen des hausinternen Netzwerkes vorgenommen: Es wurde eine SQL-Datenbank im Netz installiert, auf der jetzt das Rechtsschutzprogramm und die allgemeine Adressverwaltung laufen. Außerdem wurde ein hausinternes E-Mail-Programm installiert, das über einen Mail-Server auch die Möglichkeit bietet, E-Mails nach außen zu verschicken und über ein Modem auf Mailboxen und/oder das Internet zugreifen zu können.

 

Alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, den PC als Arbeitshilfe für vielfältige Aufgaben - nicht nur zur Texterfassung und -bearbeitung -besser einzusetzen. Die Umstellung der Geschäftsstelle auf die moderne Bürotechnik wurde von umfangreichen Schulungsmaßnahmen begleitet, die von der hauseigenen EDV-Abteilung in Zusammenarbeit mit der Abteilung für gewerkschaftliche Bildung durchgeführt. Inzwischen haben auch einige Landesverbände Teile dieser Schulungen in Anspruch genommen.

 

 

3. Das Rechtsschutzprogramm

 

1995 wurde der Firma Stanger + Heinrich der Auftrag erteilt, ein Programm zu entwickeln, das die wesentlichen Verwaltungsarbeiten im Bereich der Rechtsschutzabteilung unterstützt. Vorgabe war, dieses Programm auf der Plattform einer SQL-Datenbank zu erstellen, um hier mittelfristig eine Verbindung zur Mitgliederverwaltung aufbauen zu können.

Nach Testläufen in den Landesverbänden Thüringen und Nordrhein-Westfalen wurde im Frühjahr 1996 eine erste Programmversion zur Verfügung gestellt, die die Verwaltungsarbeiten im Rechtsschutz erleichterte. Ab Mai 1996 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Schulungen zu diesem Programm angeboten. Inzwischen arbeiten die meisten Landesrechtsschutzstellen mit diesem Programm. Die Erweiterung der Funktionalität auf statistische Auswertungen, Zugriff auf eine bundesweite Rechtsauskunftsdatenbank und der Versand von Akten und Post per E mail werden das Programm abrunden.

 

4. Die GEW im Internet

 

Seit Mai 1996 ist der Hauptvorstand der GEW mit einem eigenen Informationsangebot unter der Adresse „http://www.gew.de“ im Internet präsent. Diese Domain wurde während der Testphase über den Internet-Provider Firma Netplace aus München betrieben; beim Hauptvorstand wird das Internet-Projekt von Jürgen Schmidt betreut. Mit der Seitenerstellung wurde die Firma Stanger + Heinrich aus Erfurt beauftragt, weil beim Hauptvorstand dazu noch nicht genügend Personal für diese Aufgaben bereitgestellt werden konnte.

 

Das Informationsangebot des Hauptvorstandes im Internet erstreckt sich von allgemeinen Informationen zur Arbeit der die GEW über einzelne Informationen aus den einzelnen Vorstandsbereichen bis hin zu aktuellen Mitteilungen für Beschäftigte an Goethe-Instituten (die diese weltweit abfragen können) und Pressemitteilungen, die von Journalisten gern übernommen werden können.

Das GEW-Angebot findet bei vielen Mitgliedern und Interessenten regen Zuspruch. Die Zahl der ein- und ausgehenden E-Mails nimmt stetig zu. Zahlreiche Anfragen von Landesverbänden und anderen Gliederungen deuten darauf hin, dass die GEW insgesamt bald noch stärker im Internet präsent sein wird.